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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0611
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Kirchenordnung 1601

gar dem willen Gottes ergeben und uns nichts lassen
also lieb sein, daß wir nicht umb seinetwillen zu ver-
lassen willig und bereit weren.
Zum vierdten ein zeitige, stäte und ernstliche be-
trachtung unsers trosts und seligkeit, so uns in
Gottes wort fürgetragen wird, und unsers abschiedts
auß diesem leben.
Zum fünften ein embsiges und stätes gebet zu
Gott umb gnade seines heiligen geistes und ein seli-
ges ende63.
Zum sechsten, wie wir uns zu unsern und der un-
seren tödlichen abgang trösten und die furcht des
ewigen und zeitlichen todes vertreiben sollen.
Wider die furcht des ewigen todes haben wir glau-
bigen diesen bestendigen trost, das Christus umb
unser sünde willen dahingegeben und umb unser
gerechtigkeit willen ist auferwecket [Röm. 4, 25].
Darauß folget:
I. Das an uns nichts verdamliches ist, die wir in
Christo Jesu sind [Röm. 8, 1] und daß wir den ewi-
gen tod auch nicht schmäcken werden [Joh. 8,
52].
II. Daß wir schon mit Christo versetzet sein in das
himlische wesen, das ist, daß wir unserer frölichen
auferstehung und herrlichen verklärung gewiß sein,
ja so gewiß, alß weren wir schon in vollkommener
besitzung der zukünftigen herrligkeit.
Wider die furcht des zeitlichen todes und die vor-
gehende schmertzen und anfechtungen haben wir
diesen wahren trost, daß uns Gott nicht höher wil
lassen versucht werden, dann wirs ertragen kön-
nen [l.Kor. 10, 13], daß er auch im finstern thal deß
todes wil bey uns sein [Ps. 23, 4] und daß wir aller-
dings wie sein sohn Jesus, unser heyland, durchs
leiden des todes müssen mit preiß und ehr gekrönet
werden.
Bey dem punct von der begräbnuß können ur-
sachen angezeiget werden, warumb die verstorbene
leichnam allezeit in der kirchen Gottes mit ehrlicher
beleitung und versamlung sind begraben worden,

nemblich nicht dieser meinung, als würde den abge-
storbenen etwas mit unsern leichbegräbnüssen ge-
holfen, sintemal die glaubigen, alßbald sie abschei-
den, in das ewige leben, die unglaubigen aber in die
ewige verdamnuß kommen und wir derenthalben
jenen nicht dörfen, dieser aber nicht können helfen.
Sondern solche bestattung der leichen geschicht dar-
umb, das die lebendigen hiemit iren glauben von der
auferstehung der todten bekennen, das sie ihre liebe
gegen den verstorbenen und den ihrigen bezeugen,
das sie Gott samptlich dancken für diesen trost, daß
wir gewiß sein, das alle glaubigen auß diesem leben
in die ewige seligkeit scheiden und daß er ihm unter
uns eine ewige kirche samlet, und bitten, daß er sie
in diesem trost biß ans ende erhalten und ihme alle-
zeit wolgefellige diener unter ihnen bereiten wolle,
auch das sie zu christlicher betrachtung des todes
verursacht werden.
Bey den artickeln von der auferstehung der todten
und verklärung der glaubigen leiber und seelen sol-
len die zuhörer vor allen dingen von der gewißheit
der auferstehung unserer leiber von den todten,
nachmals vom zustand der glaubigen im ewigen le-
ben und dann, wie beyde artickel uns zur besserung
des lebens und trost des gewissens dienen, berichtet
werden.
Dieser 64und dergleichen puncten soll das volck
bey den begräbnüssen kürtzlich erinnert werden
durch erklärung solcher sprüche65 auß heiliger
schrift, die hierzu gehören.
Und soll66 die vermahnung mit einem solchem
gebet beschlossen werden, 67das auf67 die leichpre-
digt gerichtet sey, als wie diese form ist64:
[Folgt wörtlich aus 1563 das Gebet nach der Lei-
chenpredigt mit Vaterunser68.]
Hierauf spreche der kirchendiener den segen:
Der herr segne euch und behüte euch. Der herr
erleuchte sein angesicht uber euch und sey euch
gnedig. Der herr erhebe sein angesicht auf euch und
gebe euch den frieden, Amen [Num. 6, 24-26].

64-64 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 407 . 67-67 1 563: darauf.
65 1563: + und ort. 68 Vgl. oben S. 407-408.
66 Fehlt 1563.

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