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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0040
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Pfalz-Zweibrücken

nung Form und Maß unterstreichen ließ, dass Ludwig alle Reichtagsabschiede bewilligt und angenommen
habe, also weder 1529 noch 1530 protestiert hatte.27

3. Die Einführung der Reformation 1533 - 1540/43

Ludwigs ältester Sohn Wolfgang war 1532 erst sechs Jahre alt. Für ihn führten die Vormundschaft seine
Mutter und sein Onkel Ruprecht, Ludwigs jüngerer Bruder, der bei dieser Gelegenheit dem geistlichen
Stand entsagte.28 Der Nürnberger Anstand vom Juli 1532 verschaffte Schwebel und der pfalzgräflichen
Regierung die Grundlage, den erreichten Stand formal zu sichern. Im Januar 1533 reiste Schwebel zu
Konsultationen mit Bucer nach Straßburg, und als Ergebnis dieser Beratungen sind wohl die 12 Artikel
anzusehen. Diese kurze Schrift ist in ihrer Bedeutung oft unterschätzt worden, was nicht zuletzt daran liegt,
dass die pfalz-zweibrückische Regierung sie gegenüber den Beschwerden aus den Ordinariaten in Mainz und
Speyer in ihrer Bedeutung herunter zu spielen suchte: Die 12 Artikel seien nichts weiter als ein gutachter-
licher Vorschlag mit Frist bis zum Konzil.29 Aber unzweifelhaft haben sie als Grundregel für das landes-
herrliche Kirchenregiment, also wie eine provisorische Kirchenordnung gedient, wie z.B. der Fall des zum
Täufertum neigenden Pfarrers Christman Schumacher belegt, der sich schließlich auf das Augsburgische
Bekenntnis und die 12 Artikel verpflichten musste.30

1. 12 Artikel - „Form und Maß“ 1533 (Text S. 49)
Zwar sind die 12 Artikel erst in der Schwebel-Ausgabe 1598 gedruckt worden.31 Aber außer dem nach
Straßburg übersandten Entwurf, der Über- und Unterschrift von Schwebels Hand trägt, sind in den Archi-
ven in Zweibrücken und Würzburg Exemplare erhalten, die den eindeutigen Approbationsvermerk der
pfalzgräflichen Regierung tragen. Zwar ist der Vermerk im Zweibrücker Exemplar von späterer Hand
wieder gestrichen worden, aber das Würzburger Exemplar, das wohl dasjenige ist, das dem zuständigen
Erzbischof nach Mainz zugesandt worden war, weist sich eindeutig als offizielles Schreiben der herzoglichen
Kanzlei aus. Der Mainzer Generalvikar ließ eine Confutatio (Bestendige Ableynung der vermeinten kirchord-
nung oder form Hertzogen Ruprechten von Bayern) in einer kurzen und einer ausführlichen Version verfassen,
die wiederum von Schwebel mit einer Apologie beantwortet wurde.32 Die Angelegenheit wurde von keiner
Seite weiter verfolgt.
Im gleichen Jahr 1533 rückte Schwebel auf die Pfarrstelle in Zweibrücken auf und erhielt mit Michael
Hilsbach33 auch endlich einen ebenfalls eindeutig reformatorischen Mitarbeiter. Schwebel wurde damit

27 Diese Confutatio in HWS-A II/122.
28 Ruprecht von Pfalz-Veldenz, geb. 1504, durch väterli-
ches Testament 1514 zum geistlichen Stand bestimmt,
Domherr in Mainz und Straßburg, übernahm 1532 die
Vormundschaftsregierung, heiratete 1537 Ursula, Toch-
ter des Wild- und Rheingrafen Johannes VII. und grün-
dete somit die Linie Pfalz-Veldenz. Gest. 1544. Vgl.
Gümbel, Pfalz-Veldenz, S. 9ff., Molitor, Urkunden-
buch, S.104.
29 Vgl. Goeters, Reformation in Pfalz-Zweibrücken,
S. 200.

30 Vgl. Konersmann, Kirchenregiment, S. 112.
31 Schwebel, Deutsche Schriften 2, S. 236-246.
32 HWS-A II/122.
33 Michael Zimmermann aus Hilsbach, geb. 1482, 1509
imm. Heidelberg, 1513 Lehrer Ettlingen, Priester, 1521
als Zeuge beim Ordensaustritt Bucers anwesend, 1524
Rektor in Hagenau, 1525 in Pforzheim, 1532 in Zwei-
brücken, 1533 Diakon in Zweibrücken, 1540 Pfarrer,
1547 Superintendent, gest. 1570; verh. mit Margarete
Heydt, der Schwester Kaspar Hedios.

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