Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0463
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Einleitung

1. Die Grafschaft Veldenz

Das Gebiet der Grafen von Veldenz, benannt nach Veldenz bei Bernkastel, fiel nach dem Aussterben der
Hauptlinie 1444 an Herzog Stephan von Pfalz-Zweibrücken, den Mann der Veldenzer Erbtochter Anna.
Dieser verfügte in seinem Testament, dass Veldenz und Zweibrücken an seinen jüngeren Sohn Ludwig fallen
sollten, während der ältere, Friedrich, die Pfalz-Simmernschen Stammlande und die Anteile an der Graf-
schaft Sponheim dieses Familienzweiges erhielt.1Veldenz blieb Teil des Herzogtums Zweibrücken, bis 1543
im Marburger Vertrag der jüngere Bruder von Herzog Ludwig II., Ruprecht, der 1532 dem geistlichen
Stand entsagt und geheiratet hatte, die Grafschaft Veldenz als Erbe zugesprochen bekam.2
Ruprecht, der für seinen minderjährigen Neffen Wolfgang die Vormundschaft geführt hatte, starb aller-
dings schon 1544. Für seinen einjährigen Sohn Georg Hans führte nun Wolfgang die Vormundschaft. Georg
Hans heiratete 1563 Anna Maria von Schweden (1545-1610), die dritte Tochter Gustavs I. Wasa von
Schweden.

2. Die Grafschaft Lützelstein

Die Grafschaft Lützelstein3 im östlichsten Lothringen war ursprünglich ein Straßburger Lehen. 1403, beim
Tode des letzten Lützelsteiners aus der Hauptlinie, Graf Friedrich, erhoben sowohl dessen Onkel, Graf
Burkhard von Lützelstein, als auch der Mann von Friedrichs Schwester, Johannes von Leiningen, Ansprü-
che auf die Grafschaft. Mit dem Tode Johanns wurde dessen Besitz, und damit auch der Leininger Anteil an
Lützelstein, von Kurpfalz eingezogen. Als zwischen 1452 und 1460 innerhalb weniger Jahre auch Burkhard
und seine Söhne starben, gelang es schließlich der Kurpfalz, auch die Reste der Grafschaft in ihren Besitz zu
bekommen. Zwar sind aus der Regierungszeit des Kurfürsten Friedrich II. einzelne evangelische Prediger
im Lützelsteinischen belegt, aber an eine geordnete Reformation war nicht zu denken.4 Das änderte sich
erst mit dem Regierungsantritt Ottheinrichs 1556, der 1558 eine Visitation unter der Aufsicht von Johannes
Marbach5 durchführen ließ.

1. Visitationsordnung 1558 (Text S. 452)
In diesen Jahren wurden weitere Prediger aus Straßburg entsandt und 1560 eine Schule in Lützelstein
errichtet.6

1 Vgl. Köbler: Lexikon, S. 676; Gümbel, Pfalz-Veldenz,
S. 3f. Zu den wittelsbachischen Verwandschaftsverhält-
nissen vgl. den Stammbaum im Anhang der Einleitung
zum Teil Pfalz-Zweibrücken, S. 45-48.
2 Vgl. die Einleitung zu Pfalz-Zweibrücken, S. 21. Ab-

druck des Vertrages bei Gümbel, Pfalz-Veldenz,
S. 18-21.
3 Heute La Petite Pierre, Dep. Bas-Rhin.
4 Vgl. Adam, Territorien, S. 178.
5 Zu Johann Marbach vgl. oben Fußnote 41 S. 26.

447
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften