Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0046
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Pfalz-Zweibrücken

14. Begräbnis

Vorrede: KO Pfalz-Neuburg;
Ansprache: KO Schwäbisch Hall

IV. Von Erhaltung Christlicher Schulen und Studien
1. Einrichtung von Schulen und Ermahnung zum Schulbesuch
2. Schulordnung und Lehrpläne
3. Bestellung und Visitation der Lehrer

KO Mecklenburg
KO Mecklenburg
KO Mecklenburg
SchulO Kurpfalz

V. Von Unterhaltung und Schutz der Pastorn, Prädicanten und

Kirchendiener

KO Mecklenburg
KO Mecklenburg
KO Mecklenburg

1. Die Erhaltung der Kirchengüter
2. Vom Almosen

VI. Kirchengesanng Teutsch und Lateinisch
1. Deutsche Gesänge und Lieder
1.1 Gesänge und Lieder zum Gottesdienst
1.2 Deutsche Psalmlieder
1.3 Katechismuslieder
1.4 Lieder zum Kirchenjahr
1.5 Vespergesänge
1.6 Begräbnislieder
2. Lateinische Gesänge
2.1 Gesänge zum Kirchenjahr
2.2 Gesänge zum Gottesdienst
2.3 vierstimmige Magnificatvertonungen in allen 8 Kirchentonarten
Liedregister deutsch und lateinisch
Nachwort 1570

Nachdrucke und Veränderungen
Die Kirchenordnung wurde 1560, 1563, 1570 und 1600 nachgedruckt, außerdem auszugsweise im Separat-
druck des Gesangbuches von 1571/1587 wiedergegeben. Die Ausgaben von 1560, 1563 und 1570 sind reine
Nachdrucke, denen jeweils ein zusätzliches neues Vorwort beigegeben wurde (mit Ausnahme der Ausgabe
1563, die nur das Vorwort von 1557 enthält).
Nachdem 1559 das schon 1553 von Ottheinrich verpfändete pfälzische Teilterritorium Neuburg eben-
falls an Zweibrücken gefallen war, ließ Herzog Wolfgang seine Kirchenordnung für dieses neu hinzugewon-
nene Gebiet nachdrucken und die Kirchenordnung Ottheinrichs, die dieser erst 1554 zum Ersatz für seine
erste neuburgische Kirchenordnung von 1543 nach württembergischen Vorbild hatte einführen lassen, wie-
der aufheben. Schon 1563 mussten weitere 300 Exemplare nachgedruckt werden, diesmal allerdings ohne die
Kirchengesänge.61 1570 ließen die beiden zu diesem Zeitpunkt noch unmündigen Söhne Wolfgangs, Johann
und Philipp Ludwig, die Kirchenordnung für beide Territorien unverändert nachdrucken. Der jüngste
Sohn, Karl von Pfalz-Birkenfeld, der 1584 die Sponheimischen Anteile erbte, veranlasste 1600 einen letzten
Nachdruck der Wolfgangschen Ordnung, bei dem er aber auf die lateinischen Gesänge verzichtete und dafür
den Teil der deutschen Lieder erweitern ließ. Beim Vergleich der Veränderungen fällt auf, dass der Nach-
druck von 1600 meist dem Text der Ausgabe von 1560 folgt, etwa in der Druckfehlerkorrektur oder bei
Wortumstellungen.62
Die Auszüge der Kirchenordnung in der Gesangbuchausgabe von 1587 müssen gesondert betrachtet
werden, denn dieser Druck fällt in diese Zeit des Übergangs Zweibrückens zum Calvinismus.

61 HWS-A II/116 fol. 21-24. derung bewirken, entsprechend den Editionsrichtlinien
62 Diese Veränderungen werden, solange sie keine Sinnän- dieser Ausgabe aber nicht nachgewiesen.

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