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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0721
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Einleitung

Löwenstein-Wertheim.20 In den übrigen ehemals Schleidener Besitzungen kam damit allerdings die refor-
matorische Sache mehr oder weniger zum Erliegen, wenn auch nicht sofort und ohne Widerstand: Noch
1613, nach der offiziellen und nun rechtmäßigen Inbesitznahme, verweigerten die Schleidener Bürger Graf
Philipp die Huldigung, wenn er nicht freie Religionsausübung gestatte.21 Philipps Sohn Ernst begann dann
1618/19 energisch mit der Gegenreformation: Der evangelische Prediger, der seit 1593 in der Schleidener
Hospitalkirche gepredigt hatte,22 wurde ausgewiesen, die Evangelischen mussten die Hospitalkirche aufge-
ben. Umso erstaunlicher, dass noch 1705 ein Drittel der Stadtbevölkerung evangelisch war.23
Auch der Blankenheimer Zweig der Familie, aus dem übrigens auch der Straßburger Bischof Johann
(1569-1592) stammt, scheint längere Zeit der neuen Lehre gegenüber zumindest offen gewesen zu sein, wenn
er sich auch nicht nach außen zur lutherischen Lehre bekennt.24 Der dritte Zweig der Familie, Mander-
scheid-Kail, dagegen verblieb stets treu bei der katholischen Lehre.

20 Zum ganzen Komplex vgl. Eder-Stein/Lenz/Rödel,
Löwenstein-Wertheim Freudenbergsches Archiv, S. 10.
21 Vgl. Neu, Geschichte, S. 308.
22 Während die Schlosskirche wegen der habsburgischen
Besatzung der Burg katholisch geblieben war, vgl. Hin-
sen, Reformation, S. 58.

23 Vgl. Hinsen, Reformation, S. 61f.
24 Beispiele für private Bekenntnisse Blankenheimer Gra-
fen bei Neu, Geschichte, S. 312 u.ö.

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