Kurpfalz
undt catechismo3 eigendtlich erkundigen undt erfa-
ren noch die, so sträflich, der noturft nach furfo-
dern, zu redt stellen, strafen undt cum authoritate
zur beßerung vermanen noch die schul visitiern
noch kirchen undt andere gebeu besichtigen noch
die gantze visitation den pfarrherrn zu sonderlichem
trost oder iren zuhörern zum abschröcken vom bö-
sen undt ernstem trieb zum guten (als wen ein jede
kirch insonderheit visitiert wurde) gereichen köndte
oder möchte.
Nota.
Bey einer jeden superintendentz visitation will
es nicht nur rathsam, sondern auch ein hohe not-
turft sein, daß auf einen gelegenen tag alle undt jede
kirchenund schuldiener miteinander an einen gewi-
ßen ort beschrieben undt vormittag auß der biebel
undt corpore doctrinae ein examen mit inen gehal-
ten, hergegen aber nachmittag auch alle undt jede
beschwerden von inen angehöret undt, was gering,
von visitatores verrichtet, was aber wichtige, auf
zurückbringen eingenomen undt aufgezeichnet wur-
de.
722
Gemeint ist hier der kleine Katechismus Luthers, wie ihn
die Kirchenordnung von 1577 enthält (vgl. Text Nr.
XIV/60, Text bei Nr. XIV/7).
undt catechismo3 eigendtlich erkundigen undt erfa-
ren noch die, so sträflich, der noturft nach furfo-
dern, zu redt stellen, strafen undt cum authoritate
zur beßerung vermanen noch die schul visitiern
noch kirchen undt andere gebeu besichtigen noch
die gantze visitation den pfarrherrn zu sonderlichem
trost oder iren zuhörern zum abschröcken vom bö-
sen undt ernstem trieb zum guten (als wen ein jede
kirch insonderheit visitiert wurde) gereichen köndte
oder möchte.
Nota.
Bey einer jeden superintendentz visitation will
es nicht nur rathsam, sondern auch ein hohe not-
turft sein, daß auf einen gelegenen tag alle undt jede
kirchenund schuldiener miteinander an einen gewi-
ßen ort beschrieben undt vormittag auß der biebel
undt corpore doctrinae ein examen mit inen gehal-
ten, hergegen aber nachmittag auch alle undt jede
beschwerden von inen angehöret undt, was gering,
von visitatores verrichtet, was aber wichtige, auf
zurückbringen eingenomen undt aufgezeichnet wur-
de.
722
Gemeint ist hier der kleine Katechismus Luthers, wie ihn
die Kirchenordnung von 1577 enthält (vgl. Text Nr.
XIV/60, Text bei Nr. XIV/7).