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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 2. Teil): Grafschaft Schaumburg, Goslar, Bremen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.30840#0048
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Grafschaft Schaumburg

ihm Papst Paul III. die Regierung des Erzbistums Köln für den abgesetzten Hermann von Wied; 1547
wurde Adolf XIII. dann auch vom Domkapitel zum Erzbischof gewählt11.
Otto IV., unter dem die Reformation in der Grafschaft Schaumburg und in der Herrschaft Pinneberg
Einzug hielt, starb am 22. Dezember 1576. Nach seinem Tod setzten die Landstände im Februar 1577
zunächst ein Kollegium aus erfahrenen Räten mit dem Kanzler Anton von Wietersheim an der Spitze als
Regierung ein, auch um die enorme Verschuldung des Landes zu bekämpfen12. Im Januar 1582 wurde dann
aber Ottos Sohn, Adolf XIV., von den Landständen zum regierenden Grafen ernannt13. Mit dessen Stief-
bruder und Nachfolger Ernst, der seit 1595 als Mitregent fungierte, besaß die Grafschaft ihren wohl bedeu-
tendsten Regenten. 1619 wurde ihm von Kaiser Ferdinand II. der Fürstentitel verliehen14.
Da aus Ernsts Ehe mit der Tochter des Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen-Kassel keine Kinder
hervorgingen, fiel die Regentschaft nach seinem Tod 1622 an Jobst Hermann, ein Mitglied der Gemener
Nebenlinie15. Jobst Hermann blieb jedoch unverheiratet. Als er 1635 starb, folgte ihm mit Otto V. ein Sohn
seines Bruders Georg Hermann aus der Ehe mit der Tochter des Grafen Simon VII. zur Lippe in der
Regentschaft. Mit dem Tod Ottos V. am 15. November 1640 endete dann die Geschichte des Hauses
Schaumburg16. Die Grafschaft Schaumburg wurde daraufhin unter den Herzögen von Hessen-Kassel und
von Braunschweig Lüneburg sowie den Grafen von Lippe aufgeteilt; die Herrschaft Gemen fiel an die
Familie Limburg-Styrum, die Herrschaft Pinneberg an den König von Dänemark17.
Die Grafschaft Schaumburg zählte zu den kleineren Territorien im Bereich der mittleren Weser18. Sie
besaß Reichsstandschaft und gehörte seit 1500 dem Niederrheinisch-westfälischen Reichskreis an. Von den
benachbarten Territorien, dem Hochstift Minden, der Grafschaft Lippe und dem Fürstentum Braun-
schweig-Calenberg übte vor allem letzteres seit dem 15. Jh. verstärkt Druck auf die Grafschaft aus19. Ein
ständiger Streitpunkt war dabei vor allem der Besitz des Amtes Lauenau20. Gegen die Expansionsbestre-
bungen der Welfen suchten die Schaumburger Schutz bei Landgraf Philipp von Hessen, dem sie 1518 drei
Ämter zu Lehen auftrugen21.
Kirchlich gehörte die Grafschaft Schaumburg zum Bistum Minden; mit Apelern und Obernkirchen
verfügte sie über zwei Archidiakonatssitze. Die Herrschaft Gemen zählte zum Bistum Münster, die Herr-
schaft Pinneberg zum Bistum Hamburg-Bremen. Die wichtigsten Orte in der Grafschaft waren Stadthagen,
lange Zeit Residenz der Grafen, das an der Weser gelegene Rinteln als Zentrum des Handels und Sitz einer
Universität (ab 1619), Bückeburg, das von Graf Ernst prunkvoll zur neuen Residenz ausgebaut wurde,
sowie Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg und Sachsenhagen.
Die Verwaltung des Landes geschah mittels der Ämter (Arensburg, Bokeloh, Bückeburg, Hagenburg,
Lauenau, Rodenberg, Sachsenhagen, Schaumburg und Stadthagen)22. Die Ämter waren Bezirke mit eigener
Verwaltung und Gerichtsbarkeit; ihren Mittelpunkt bildete die herrschaftliche Burg. An der Spitze der
Ämter standen die Drosten, die in der Regel dem einheimischen Adel entstammten. Oft blieben die Ämter

11 Vgl. Gatz, Bischöfe, S. 7.
12 NLA Bückeburg Orig. 1 D, Nr. 218.
13 Vgl. Husmeier, Graf Otto IV., S. 324-326.
14 Zu ihm vgl. die Monographie von Bei der Wieden,
Renaissancefürst.
15 Die im Westmünsterland gelegene Herrschaft Gemen war
nach dem Aussterben des ansässigen Geschlechts der Her-
ren von Gemen im Jahr 1492 an die Grafen von Schaum-
burg gekommen. 1557 trat Otto IV. sie an seinen Bruder
Jobst II. ab. Vgl. Bei der Wieden, Schaumburgische
Genealogie, S. 137-143 sowie Köbler, Historisches Lexi-
kon, S. 195 und Husmeier, Graf Otto IV., S. 38f.
16 Vgl. Bei der Wieden, Schaumburgische Genealogie,
S. 143.

17 Vgl. Schindling / Ziegler, Territorien 6, S. 154.
18 Vgl. dazu die Wertung von Husmeier, Graf Otto IV.,
S. 43f.: „eine Existenz politischer Bedeutungslosigkeit im
Schatten der großen Nachbarterritorien“.
19 Vgl. Schindling / Ziegler, Territorien 6, S. 154.
20 Zu diesem Amt vgl. Karl Parisius, Das vormalige Amt
Lauenau. Ein Beitrag zur Geschichte des Fürstentums
Calenberg und der Grafschaft Schaumburg, Hannover
1911.
21 NLA Bückeburg L 1, Nr. 365.
22 Vgl. den Überblick über die Ämter in Schmidt, Alte
Grafschaft Schaumburg, S. 19-53.

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