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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Dörner, Gerald [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 2. Teil): Grafschaft Schaumburg, Goslar, Bremen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.30840#0087
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8. Fragen bei der Visitation des Stifts Obernkirchen

8. Fragen bei der Visitation des Stifts Obernkirchena
[Um den 8. Dezember 1564]1
In klostern auff m[eines] g[nedigen] h[errn] sonderliche zugesante
ordnunge zufragen:

1. Ob Godts worth mith fleisse gepredigt unnd die
sacramenta administret [sic] und außgetheilt ßein.
2. Ob auch junfrawen, megte, kinder und andir
gesinde in die predigh gangen ßein.
3. Ad primum.
4. Zu wilcher zeit man die kinder speiße, darmith
ßie nicht verhindert, Gotts worth zuhoren2.
5. [leer]
6. Ob auch diebus dominicalibus communican-
ten geweßen und sacramenta außgetheilt ßein laut
der ordnunge.
7. Ob auch imants die andirn, ßo gern hetten
communiciern wollen, dar von gerathen und gehal-
ten habe. |13v|
8. Welcher unter ihnen syedt der ordenunge
nicht zum sacrament geweßen sey.
9. Wie ßie es mith denb horis3 nach der ordenun-
ge gehalten haben.

a Textvorlage (Handschrift): NLA Bückeburg L 1,
Nr. 3370, Bl. 12r-16r (andere Zählung: Bl. 14r-18r). Ab-
druck: Sprengler-Ruppenthal, Essays und Nach-
träge, S. 58-60.
b Korr. aus: ihren.
c Korr. aus: zur.
d Korr. aus: lange.
e Gestr.: gewesen.

1 Zur Datierung vgl. die unter Nr. 7 abgedruckte Instruk-
tion für die Visitation des Stifts Obernkirchen.
2 Seit dem späten 13. Jh. ist eine Schule in Obernkirchen
bezeugt. Möglicherweise diente sie zunächst nur der
Ausbildung der Novizinnen; spätestens im 16. Jh. stand
sie aber auch den Bewohnern des Dorfes Obernkirchen
offen. Ein Schulmeister findet 1565 Erwähnung. Vgl.
Niedersächsisches Klosterbuch 3, S. 1111.
3 Mit den kanonischen Stunden.
4 In Erinnerung an den Einzug Christi in Jerusalem fand
seit dem 8. Jh. am Palmsonntag eine Weihe von grünen
Zweigen (meist Weidenzweigen) statt. Den Zweigen wur-
de eine apotropäische Wirkung zugeschrieben. Vgl.
HWDA 6, Sp. 1365-1381.

10. Et quo tempore.
11. Wie die messe gehalten sey.
12. Was von jungfern die ceremonien gehalten
haben odir nicht.
13. Ob auch palm4, wasser5, kreuther6 unnd
saltz7 syedt geweiet ßein.
14. Wie und was ßie zu reventer8 leßen.
15. Wie sie capittel gehalten haben.
16. Ob auch imants on vorwissen und bewilli-
gung der abtissen auß dem kloster gefaren sey9.
17. Wie lange zeit die außgefaren vom kloster
geweßen ßein. |14r|
18. Ob auch außlendissche kinder darin genomen
ßeyn.
19. Ob auch die eingenomen kinder inc zucht
unnd lehre erzogen werden unnd auff waß gestalt.
20. Wie fielld der eigenomen kinder aldae ßein
und weme ßie zustehin.

5 Die Verwendung von Weihwasser ist im Westen seit dem
6. Jh. belegt. Von der in merowingischen und karolingi-
schen Klöstern üblichen Wasserweihe vor dem Haupt-
gottesdienst mit anschließender Prozession durch den
Kreuzgang und das Kloster wurde die Wasserweihe in
den Pfarrgottesdienst übernommen. Bei Hinkmar von
Reims ist für die Mitte des 9. Jh. die Wasserweihe am
Sonntag mit der Aspersion der Gläubigen überliefert.
Daneben gibt es noch die Weihe des Taufwassers in der
Osternacht. Vgl. LThk3 10, Sp. 986-988.
6 Bei der Kräuterweihe am Fest Mariä Himmelfahrt wur-
den Gott und Maria um die heilende und bewahrende
Kraft der Kräuter für Mensch und Vieh gebeten. Vgl.
LThK3 6, Sp. 433.
7 Geweihtes Salz wurde dem Täufling bei der Taufliturgie
in den Mund gegeben. Nach den Weiheformeln galt es
als Heilmittel gegen die Angriffe des Teufels. Vgl.
LThK3 8, Sp. 1501f.; HWDA 7, Sp. 897-916.
8 Im Refektorium.
9 Das Kloster verlassen haben, s. FWb 2, Sp. 984.

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