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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 2. Teil): Grafschaft Schaumburg, Goslar, Bremen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.30840#0094
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Grafschaft Schaumburg

oder unsern erben ansuchen würden, wollen und sol-
len wir und unsere erben ihnen gebuhrliche hülffe
und zusatz24 thun, damit also genandtemb unserm
closter und desselben zubehörungen nichts abge-
brochen noch entzogen, aber dasselbige vielmehr er-
halten werden müge.
Welches alles und jedes, wie obbenandt, fur uns, un-
sern erben, erbnehmen, auch obgedachten pater pri-
orn, subpriorn, procuratorn und convent und ihren
successorn ohn einig geferdt25 in ewigkeit festiglich
soll gehalten werden.
Wo aber unser erben und mitbeschriebnen hiernegst
sich zu andern wegen wider diese unßere verschrei-
bung und vereinigung wollten begeben und das ge-
melte unßer closter Mullenbeck in einigem wege zu
beschwehren oder entlich zu devastiren26, den pater
priorn, subpriorn, procuratorn und convent zu ver-
treiben und die angehörigen güter in ihre hände und
nutz zu wenden unterstehen würden, welches doch,
woll Gott, nicht geschehen soll, als dan sollen prae-
laten, ritterschafft, stette und gemeine landtschafft
unßer herschafft Schawenburgk darin die bemelten

b Gestr.: closter.
24 Beistand, s. Grimm, DWb 32, Sp. 784.
25 Irgendeine Gefährdung.
26 Verwüsten.
27 In Schutz nehmen, s. Grimm, DWb 25, Sp. 1986f.
28 Insiegel.
29 Katharina von Rottorp auf Hülsede war von 1556-1580
Äbtissin von Fischbeck. Vgl. Niedersächsisches Kloster-
buch 1, S. 417 sowie Nr. 4, Anm. 1.
30 Hilmar von Münchhausen, * 1512, † 1573, wurde 1529
Domherr in Hildesheim, verkaufte die Pfründe aber
1539 an seinen Vetter Friedrich. Danach ist er als Söld-
nerführer in den Diensten verschiedener Herren tätig, so
1539 in dem Herzog Heinrichs d. J. von Braunschweig,
1543 in dem des Herzogs von Kleve und 1544 in dem des
Schmalkaldischen Bundes. Im Schmalkaldischen Krieg
stand er dann aber auf der Seite des Kaisers. Mehrfach
erscheint er als spanischer Obrist (so 1555/56 und 1571).
Die Erträge aus seiner militärischen Tätigkeit ermög-
lichten ihm eine erhebliche Erweiterung seines Besitzes
(u.a. erwarb er 1565 Schloß und Amt Lauenau) und die
Errichtung repräsentativer Bauten im Stil der Weserre-

pater priorn, subpriorn, procuratorn und convent
vertretten27 und solches keins wegs gestatten, wie
wir |104v| uns dessen zu unser landtschafft gnediglich
versehen und ihnen auf ihr gewissen hiemit wollen
befohlen haben, alles ohne gefehrde bey dem worte
der warheit stett, fest und unverbrochen woll zu hal-
tende.
Des zu uhrkundt haben wir vor uns, unsern erben,
erbnehmen und allermenniglich diesen brieff mit ei-
gener hand unterschrieben und unser recht einsie-
gel28 wissentlich hievor hengen lassen, und zu meh-
rer sicherung, auch steten und fester haltung aller
und jeder obgesatzten artikel, wurthe und clausu-
len, die nachfolgende unser herschafft stende von
wegen ihrer und gemeiner landtschafft diesen brieff
neben uns zu gezeugniß zu versigeln gnediglich ver-
mucht.
Und wir, Catharina von Rottorff, ebtiß des freyen
stiffts Vißbeck29, Hilmar von Münchausen, ober-
ster30, Joachim Post31, Johan von Langen32, Johan
von Oheim33, Gert von Bardeleben34, Borries von
Münchausen, Ludolfs seliger sohn35, Jasper von

naissance. Hilmar von Münchhausen trat oft als Anwalt
des Schaumburger Grafenhauses auf. Vgl. Lenthe /
Mahrenholz, Familie Münchhausen, Nr. 119,
S. 91-93; Husmeier, Graf Otto IV., S. 143, 157, 187,
205, 240-244, 281, 283 und 295f.
31 Zu Johann Post vgl. Nr. 5, Anm. 2.
32 Zu Johann von Langen vgl. Nr. 1, Anm. 1.
33 Johann von Oheimb gehörte zu den Förderern der La-
teinschule in Stadthagen. Vgl. Husmeier, Graf Otto
IV., S. 217.
34 Gerd von Bardeleben, auf Kattenbruch, * vor 1531 als
Sohn des Kurt von Bardeleben, † um 1575.
35 Börries (Liborius) von Münchhausen, * 1515, † 1583 in
Lauenau, nahm 1542 am Zug des Kaisers gegen die Os-
manen teil. 1547 findet er Erwähnung als schaumburgi-
scher Drost und Rat. Als solcher wurde er 1549 zum
Kreistag des Niederrheinisch-westfälischen Kreises nach
Köln entsandt. 1554 stand er als Rittmeister in kaiser-
lichem Dienst. Aus der Schlacht bei St. Quentin kehrte
er mit reicher Beute zurück. 1569 erwarb er von Hilmar
von Münchhausen (s. oben Anm. 30) Haus und Amt
Lauenau. 1576 bürgte er zusammen mit Hermann von
Mengersen für eine Schuld Graf Ottos gegenüber dem

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