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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Dörner, Gerald [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 2. Teil): Grafschaft Schaumburg, Goslar, Bremen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.30840#0617
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25a. Beschwerdeschrift des geistlichen Ministeriums

teidigen, offtmals hönischeri undt spottischer weiße
unser ministerium vorkleinerenj, geringschätzen und
-achten, durch voracht undt honische rethe uns nen-
nende: die priester, die geistlichen hern, die papes
etc. Uber das, weiln wir aus Gottes befehlich undt
wortt gehalten und schuldich sein, beidek heimlich
undt offenbahr zustraffen alles, was dem gesetze
Gottes zugegen ist, mit den articuln des christlichen
glaubens streitet, undt endlich lalles, was der sunde
anhengig ist;, kan warlich nicht verleugnet werden,
das der mehrerteil des rahts mein solchs zum ubel-
sten uffnehmenmund bißweilen sich solcher wörter
verlauten leßet, |32| welche, wan sie dem gemeinen
man zu ohren kommen, weder den regenten selbst
ehre bringen noch auch den kirchendienern ihres
lehrambts auctoritet laßen, woraus dan anders nicht
erfolgen kan, alse das mit aufhörung der prophecei
und weißagung auch die disciplin und zucht unter
dem volck aufhöhret.
Eß werden auch offt von den cemerern und von dem
rahte anders keine ans ministerium alse stattknech-
te odern diebleitere64, welche doch des allerniedrige-
sten standes leute sein, geschicket.
oIn wie vielen dingen wirdt auch heutiges tages dem
ministerio entweder gantz oder je zum mehrern teill
daßjenige entzogenp undt genommen, das doch von
des ministerii eigendtlichem ambte nicht abgeson-
dert werden solte noch konte.
qMan hatt das ministerium vorlengst ausgeschloßen
vom beruff undt |33| mitbeliebungq 65 der personen,
die offentlich in kirchen und schulen dienen sollen,

1 Korr. aus: vorachteter.
j Gestr.: undt.
k Korr. aus: sowol.
l-l Korr. aus: was sunde ist.
Korr. aus: daruber huenet.
n Korr. aus: undt.
ο Gestr.: Daß aber.
p Korr. aus: abgeschwartet.
q-q Korr. aus: Man schleußet das ministerium eine lange zeit
aus von vocation und approbation.
r-r Korr. aus: Durch etzlicher weinig personen des rahts
auctoritet, gewalt und ansehen werden die newen recto-

wieder ublichen und loblichen gebrauch aller refor-
mierten kirchen.
rEß werden durch etzlicher weinig personen des
rahts auctoritet die newen rectores wieder das mi-
nisterium armiert oder gesteiffetr.
Die meistere der teutschen schulen achten der kir-
chendiener nicht, dieweil sie ohne des ministerii con-
sent undt beliebung bestellet und ihrem ambte vor-
gesetzet werden.
Zu den kirchen rechnungen sowol in der statt alß
auf den dorffern wirdt fast niemandt mehr von den
kirchendienern gezogen66.
In ordentlichen versamblungen, als in begrebnußen,
hochzeiten und anderen offendtlichen beisammen-
kunfften, werden die kirchendiener heutiges tages
den Megarensibus67 s(so weder die dritten noch die
vierten und keiner ehrenn werdt gehalten worden)s
fast gleich geachtet, dar ihnen doch auch noch vor
weinig jahren in dergleichen beisammenkunfften |34|
eine ehrliche stelle unter den rahtspersonen gegun-
net ist worden.
Nun zeuget es aber die that an ihr selber, das der
mehrer teil der rahtspersonen, bevorab die newen
undt jungen, die beleitung und geselschafft der pre-
diger talso sehrtschewen und meiden, das sie
auchu lieber selbdritte oder sterker zusammengehen,
alse das sie einen der prediger zu sich nehmen solten,
welches auch der gemeine man anders nicht deutet
und achtet, dan das es zu veracht undt verkleinerung

res wieder das ministerium gewaltig undt ansichtig [an-
sehnlich - s. Grimm, DWb 1, Sp. 461f.] gemachett.
s-s Erg. am Rand.
t-t Erg. über der Zeile.
u Erg. über der Zeile.

64 Niederer Bediensteter, vgl. unten Nr. 25b, S. 605.
65 Vgl. oben Anm. 26.
66 Vgl. die Einleitung zu Nr. 8.
67 Bei den Athenern wurden die Megarer als plump und
barbarisch verachtet.

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