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logischer Lehren eingefordert haben, infolgedessen auch eine Klage gegen
Anaxagoras anhängig gemacht worden sei. Abgesehen von den Vorbehalten,
die über die Existenz eines solchen Dekrets geäußert wurden, ist des Weiteren
die Datierung des Prozesses nicht eindeutig zu bestimmen (zwischen 432 und
431/0 v.Chr., Archontat des Euthydemos); und selbst ein terminus post quem
in diesen Jahren bedeutet nicht, daß eine ganz allgemeine Erwähnung des
Diopeithes nicht auch einige Jahre später erfolgen konnte (wie in Aristophanes’
Vögeln, 414 v.Chr.). Telekleides behauptet lediglich, dieser sei ein Fanatiker;
ein derartiger Leumund aber konnte sich über eine längere Zeit vor oder nach
dem vermeintlichen Dekret erstrecken. Die Möglichkeit einer Anspielung auf
eine in Athen ausgebrochene Seuche von 430/29 v.Chr. bzw. auf ein Erdbeben
im J. 427/6 v.Chr. mit einer darauffolgenden Epidemie steht und fällt mit einer
derart vagen Formulierung wie ,Furcht und Seuchen“, die überdies auf eine
entfernte mythische Vergangenheit bezogen ist (vgl. zu fr. 1,3).
Von den Amphiktyones sind zehn Fragmente überliefert: fr. 1 (4anA) ist die
Schilderung einer Schlaraffenlandszene aus einem Agon; fr. 2 (4anA) ist eine
Anrede an athenische Bürger wohl aus dem haploun der Parabase, mit einem
,Appell“, den Prozessen ein Ende zu setzen; in fr. 3 (2an bzw. 4anA) ist von
einem sklavischen Element die Rede, das vielleicht zu einem kömödoumenos
paßt; fr. 4 (da-ep) ist eine weitere Anrede an die Zuschauer mit einem zwei-
schneidigen Kompliment und stammt aus der Parabase (näherhin wohl aus
dem Kommation); fr. 5 (3ia) ist ein paratragisch gefärbter Klageschrei; in
fr. 6 (3ia) werden möglicherweise dünne Menschen apostrophiert; in fr. 7
ist Diopeithes als Fanatiker verspottet; fr. 8 bezeugt ein volkstümliches Lied
für Landarbeiter; der in fr. 9 genannte Ichthyon war vermutlich ein weiterer
kömödoumenos-, in fr. 10 findet sich eine spezifische Weinbezeichnung.
 
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