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Aristomenes

dann könnte auch einfach ausgedrückt werden, dass eine Person genau das
fortsetzt, was bereits ihr Vorredner gesagt hat. Nicht völlig auszuschließen ist
aber vielleicht auch eine Wiedergabe mit „er/sie/es lässt sich beherrschen“.
Das Adjektiv φιλακόλουθος ist sonst nur bei Ar. Ran. 414-5 έγώ 6’ αεί
πως φιλακόλουθος είμι και μετ’ αυτής / παίζων χορεύειν βούλομαι (es
spricht Dionysos, der damit an die an ihn gerichtete Aufforderung δεύρο
συνακολούθει in Vers 399 anknüpft; vgl. Sommerstein 1996,193 ad /.) und spä-
ter bei Numen. fr. 24,36 des Places [2. Jh. n. Chr.] bezeugt (über die Epikureer,
die mit folgsamen Bürgern eines Staats verglichen werden).
fr. 16 K.-A. (16 K.)
Harp. p. 204,4-8 Dind. = μ 27,7-11 Keaney
ότι δέ καί οί δούλοι άφεθέντες ύπό των δεσποτών έτέλουν τό μετοίκιον άλλοι τε των
κωμικών δεδηλώκασι καί Αριστομένης. Μένανδρος δ’ έν Άνατιθεμένη (fr. 33) καί έν
Διδύμαις (fr. 116) προς ταϊς ιβ' δραχμαϊς καί τριώβολόν φησι τούτους τελεϊν, ίσως
τώ τελώνη.
Dass aber auch die Sklaven nach der Freilassung durch ihre Herren das metoikion
bezahlten, zeigt neben anderen der Komiker auch Aristomenes. Menander aber sagt
in der Anatithemene (fr. 33) und in den Didymai (fr. 116), dass diese zusätzlich zu den
12 Drachmen noch drei Obolen bezahlten, vielleicht an den Steuereinnehmer.
Diskussionen Blaydes 1890, 54; Whitehead 1977, 16-7.
Zitatkontext Die auf Belegen bei Rednern und Komikern beruhende Dis-
kussion bei Harp. μ 27 Keaney (Ausgangspunkt ist Hyperid. fr. 26 Jensen)
ist die wichtigste Quelle für das μετοίκιον.136 Dass auch Freigelassene diese
Steuer zahlten, ist überhaupt nur aus Harpokration bekannt (der dafür auf
Aristomenes und Menander verweist).
Auf die Epitome des Harpokration gehen Phot, μ 349 und Sud. μ 819 zurück
(wo Aristomenes’ Name ausgelassen ist).
Interpretation In welchem Kontext Aristomenes die Zahlung des μετοίκιον
durch Freigelassene erwähnte oder darauf anspielte, ist unbekannt. In den er-
haltenen Fragmenten der Alten und Mittleren Komödie spielen Freigelassene
und die Freilassung von Sklaven in unterschiedlichen Kontexten eine Rolle
(vgl. auch Phrynichos’ Titel Τραγωδοί ή Απελεύθεροι):

136 Teilweise ähnliche, aber weniger ausführliche Angaben finden sich bei Synag. A
μ 178 ~ Hesych. μ 1106 ~ Schol. Plat. Leg. 8 p. 850b Greene und Poll. 3,55, die alle
auf eine gemeinsame (nach Latte ad Hesych. attizistische) Quelle zurückgehen.
 
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