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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2003 — 2004

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I. Das Geschäftsjahr 2003
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Wissenschaftliche Sitzungen
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Sitzung der Math.-nat. Klasse am 8. November 2003
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Wiesbeck, Werner: Elektromagnetische Wellen und Umwelt
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https://doi.org/10.11588/diglit.67592#0078
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90 | SITZUNGEN

WISSENSCHAFTLICHE SITZUNG
Herr Werner Wiesbeck hält einen Vortrag: „Elektromagnetische Wellen und Umwelt“.
Einleitung
Mobile Kommunikation und Rundfunk übertragen ihre Inhalte mittels elektroma-
gnetischer Wellen. Elektromagnetische Wellen werden aber auch im Mikrowellen-
herd zum Zubereiten von Speisen und in der Medizin für Heilzwecke genützt. Dies
führt bei vielen Menschen zur Besorgnis. Erschwerend kommt hinzu, dass elektro-
magnetische Wellen nicht sichtbar oder riechbar sind. Aufklärung wird nicht bereit
angenommen, da einerseits nicht alles klar ist und andererseits auch Kenntnis Miss-
trauen nicht verhindert. Daher richtet sich Unmut aus Teilen der besorgten Bevöl-
kerung gegen den weiteren Ausbau des Mobilfünknetzes. Die Folge sind heftige
Diskussionen über die Standorte bestehender und zukünftiger Mobilfunkbasisstatio-
nen.
Grenzwertsituation
Während zahlreiche Befürchtungen der Bevölkerung gegenüber den elektromagne-
tischen Feldern wissenschaftlich nicht bewiesen sind, existieren einige unabstreitba-
re Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern. Aus diesem Grunde gibt es
weltweit zahlreiche Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen, die eine Begrenzung
der Exposition fordern. Die ICNIRP ist em internationaler Zusammenschluss von
Experten, die sich u.a. mit der Untersuchung von Gefährdungen beschäftigen, wel-
che sich mit den verschiedenen Formen nicht ionisierender Strahlung verbinden las-
sen. In ihren „ Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and elec-
tromagneticfields (up to 300 GHz) “ gibt die Organisation Grenzwerte u.a. für die ver-
schiedenen Feldgrößen, Ströme und Stromdichten an. Dadurch sollen Stimulationen
von Nerven und Muskeln, Schocks und Verbrennungen, sowie erhöhte Gewebe-
temperaturen vermieden werden. Verschiedene Summenregeln berücksichtigen
zudem den Fall, dass mehrere Immissionen gleichzeitig bei verschiedenen Frequen-
zen auftreten. Die in den Richtlinien der ICNIRP veröffentlichten Grenzwerte sind
Grundlage für zahlreiche nationale Gesetze in verschiedenen Ländern. Daneben hat
der Rat der europäischen Union diese Grenzwerte in seine Empfehlung zur Begren-
zung der Exposition übernommen.
Für die zulässige Exposition bezüglich Mobilfunkbasisstationen kommt in
Deutschland die 26. BImSchV (Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung) zur An-
wendung. Die maximal zulässigen Feldstärken bzw. Leistungsdichten liegen je nach
Mobilfunknetz bei 42 V/m bzw. 0,473 mW/cm2 (GSM 900), 59 V/m bzw. 0,924
mW/cm2 (GSM 1800) und bei 61 V/m bzw. 0,987 mW/cm2 (UMTS). Die Anlage-
grenzwerte der Schweiz sind deutlich geringer. Hier gelten für die Frequenzberei-
che der beiden ersten genannten Mobilfunknetze Grenzwerte von 4 V/m (GSM
900) bzw. 6 V/m (GSM 1800). Allerdings beziehen sich diese Werte nur auf die von
einer Anlage allein erzeugte Feldstärke und sind darüber hinaus auch nur an so
genannten Orten mit empfindlicher Nutzung einzuhalten. Bei diesen Orten handelt
 
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