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Anzulewicz, Henryk; Breitenstein, Mirko [Hrsg.]; Melville, Gert [Hrsg.]
Die Wirkmacht klösterlichen Lebens: Modelle - Ordnungen - Kompetenzen - Konzepte — Klöster als Innovationslabore, Band 6: Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.54634#0118
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114 I Michael Hänchen und Gert Melville

des Abtes und dessen Folgeerscheinungen korrigieren sollte. Zugleich wurde
Petrus für das Jahr 1265 in das Generalkapitel einbestellt, um unrechtmäßige
Entfremdungen von Klostergütern zu widerrufen.59 Dieser entzog sich durch
Entschuldigung erneut und erschien nicht.60 In unüblicher Weise traten jedoch
Mönche des Klosters persönlich auf dem Generalkapitel auf und beschwerten
sich, dass sie schändlich behandelt und angegriffen wurden, als sie die Umset-
zung der Reformen im Haus gefordert hatten. Darauf bestätigte das Definito-
rium die Reformen erneut und beauftragte den Abt von Cluny, sich der Sache
persönlich anzunehmen.61 Noch verlief das Verfahren innerhalb des ordensin-
ternen Kommunikationssystems. Dieses jedoch durchbrach der Abt von
Mozac und wandte sich direkt an Papst Clemens IV., damit dieser seine Ex-
kommunikation von Mönchen, die der Abt der Verschwörung beschuldigte,
bestätigte, was der Pontifex auch tat.62 Auf die zugleich verkündete Unabhän-
gigkeit Mozacs von Cluny exkommunizierte Abt Yvo I. wiederum den Abt
von Mozac. Diesen Akt meldete er dem Papst und bat um Bestätigung. Cle-
mens IV. setzte im Jahr 1266 ein eigenes Untersuchungsverfahren in Gang,
indem er zwei ordensfremde Prioren aus Nevers mit der Untersuchung des
Falles beauftragte,63 64 wir also auch in diesem kurialen Verfahren eine Hand-
lungsanalogie zum Fall von La Charite erkennen. Diese kamen zu einem für
Cluny positiven Befund, denn im Sommer erhielt der Abt von Saint-Benigne -
eines nichtcluniazensischen Klosters in Dijon - den päpstlichen Befehl, Cluny
vor Invasoren, Räubern und Teufeln zu schützen. Daraufhin zog dieser
59 Vgl. ebd., S. 287ff. Durch den Reformkatalog sollten die angezeigten Fehler behoben werden,
doch enthält er weitere Punkte, welche offensichtlich mündlich auf dem Generalkapitel zur
Sprache kamen. Vor allem zur schlechten Disziplin im Kloster wurden Eingriffe vorgenom-
men; so beispielsweise zur Schweigepflicht, dem gemeinsamen Mahl im Refektorium, der
mangelhaften Gastlichkeit, der Almosenvergabe, dem Schlafraum, der Aufsichtspflicht in
einem dem Abt unterstellten Nonnenkloster, zur Besetzung mehrerer Ämter oder dem Auf-
enthalt Bewaffneter innerhalb der Klausur.
60 Vgl. ebd., S. 290f.
61 Vgl. ebd., S. 295.
62 Vgl. Bernard/Bruel, Recueil (wie Anm. 47), Nr. 5087. Zu solchen Strukturen siehe auch
Guido Cariboni, Appello e divieto di appello alla Chiesa romana presso gli ordini religiös!
nel XII secolo, in: Cristina Andenna/KBus HERBERs/Gordon BLENNEMANN/Gert Mel-
ville (Hgg.), Die Ordnung der Kommunikation und die Kommunikation der Ordnungen,
2 Bde., Stuttgart 2012-2013, Band 2: Zentralität. Papsttum und Orden im Europa des 12. und
13. Jahrhunderts, S. 261-276.
63 Vgl. Bernard/Bruel, Recueil (wie Anm. 47), Nr. 5116, aus dem auch die Exkommunikation
des Abtes von Mozac durch den Abt von Cluny hervorgeht. Beauftragt wurden die Prioren
der Abteien Saint-Martin (Augustiner-Chorherren) und Sainte-Valiere (Benediktiner) aus
Nevers.
64 Vgl. ebd., Nr. 5121.
 
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