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Maul, Stefan M.; Maul, Stefan M. [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Keilschrifttexte aus Assur literarischen Inhalts (Band 10, Teilband 1): Einleitung, Katalog und Textbearbeitungen — Wiesbaden: Harrassowitz Verlag, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.57036#0243
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230

Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)

42 und R. Borger. Fs. Lambert. 85) und 74 (E. Reiner. Surpu. 43 und R. Borger. Fs. Lambert. 88). Eine Erklärung,
warum das Ausreißen von Steppenpflanzen als Vergehen betrachtet wurde, findet sich in Text Nr. 55-62 (siehe
den einleitenden Kommentar zu diesem Text).
29 Dem von E. Reiner in Surpu 56a vorgetragenen Vorschlag, diese Zeile nach Surpu. Tafel 3. 34 (mänüt ana ibri
tamü u däkisu) zu ergänzen, mag ich nicht folgen, da in einem frühneuassyrischen Textvertreter wohl kaum
] x-ru für ibri stehen kann. Die hier fragend vorgeschlagene Lesung za-k\a'-rii bleibt freilich ungewiß. Es ist
wohl nicht ganz auszuschließen, daß in dieser Zeile ms Ui zakäru und tamü nebeneinander standen.
30 Die Ergänzung folgt - entsprechend dem Vorschlag von E. Reiner in Surpu. 56a - Surpu. Tafel 3. 16 (E. Reiner.
Surpu. 19 und R. Borger. Fs. Lambert. 38). Vgl. ferner Surpu. Tafel 3. 129 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger.
Fs. Lambert. 48-49).
31 In Surpu. 56a schlug E. Reiner vor. diese Zeile nach Surpu. Tafel 3.31 (märmt knrbanni hepü u knrbanna ana
nie nadü) zu ergänzen. Mit den erhaltenen Spuren ist dies nicht zu vereinbaren. Zu Z. 31 siehe auch Surpu. Tafel
8. 60: itti märmt passüra seberu käsa hepü ms Ui zakäru MIN MIN MIN (E. Reiner. Surpu. 42 und R. Borger.
Fs. Lambert. 86).
32 Die Ergänzung folgt - entsprechend dem Vorschlag von E. Reiner in Surpu. 56a - Surpu. Tafel 3. 32 (E. Reiner.
Surpu. 19 und R. Borger. Fs. Lambert. 40). Die akkadische Lesung der Zeichenfolge KI.UD.BA (mit der belegten
Variante KI.UD.BI; siehe R. Borger. MZL. 413) ist unbekannt. KI.UD.BA/BI bezeichnet - wie Kommentare
zu der ersten Tafel der medizinisch-diagnostischen Omenserie Sakkikku zeigen (siehe A. R. George. RA 85.
146-147) - eine “cultic fixture of some kind. at or on which rites of sacrifice and purification could be carried
out" (A. . George, ebd.. 154). In dem oben genannten Textkommentar wird interessanterweise eine Verbindung
zwischen einem Bann (mämitu), dem Bannlösungsverfahrenund einem KI.UD.BA hergestellt (siehe A. R. George.
RA 85. 146-147 und 154). Diese liegt wohl auch den ansonsten schwer verständlichen Zeilen Text Nr. 52. 7 und
11 zugrunde.
Es ist nicht ersichtlich, warum an dieser Stelle lü pasranni ausgeschrieben und nicht - so wie zuvor - mit MIN
abgekürzt wurde.
33 Vgl. Text Nr. 64.21.
34 Die Krümmung der Tafel lehrt, daß zwischen den Zeilen 34 und 1 ’ etwa 20 Textzeilen fehlen.
1 ’ff. Obgleich MIN hier und im folgenden zweifellos für eine Bitte mit der Bedeutung “sei mir getilgt". “sei mir
gelöst" o.ä. steht, bleibt der genaue Wortlaut der Bitte vorläufig unklar.
2’ Zu der Wendung hatta seberu siehe Surpu. Tafel 8. 56 (E. Reiner. Surpu. 42 und R. Borger. Fs. Lambert. 86). Das
vorangehende -<|z/ dürfte zu einem Infinitiv zu ergänzen sein.
3’-7’ Zu den Zeilen 3’-7’vgl. die Parallelstelle Text Nr. 46—17. 22-26. Siehe ferner Text Nr. 3. 38. Text Nr. 4-10. 12.
Text Nr. 54. 6’-7’ sowie Text Nr. 64. 18ff.
4’ Sowohl die Ergänzung rui [u itbäri MIN] (hierzu siehe z. B. Text Nr. 4-10. 12 und Text Nr. 64. 22) als auch
die Ergänzung ru[i u rutti MIN] ist denkbar (siehe z. B. Rm 2. 160. Rs. 11-12: hi-ti-it är-ni AD AMA SES
{u} NIN(9) DUMU DUMU.MUNUS IR u G[EME] / tap-pe-e it-ba-ri RU.U8.A ru-ut-ti ü su-tap-pu sup-[si-ri];
vgl. C. J. Mullo-Weir. IRAS 1929. 282). obgleich in beiden Fällen der Raum dafür so knapp erscheint, daß der
Schreiber auf den rechten Rand geschrieben haben müßte.
6’ Vgl. die Parallelstellen Text Nr. 46-47. 26. Text Nr. 48-51. 28 und Text Nr. 64. 28.
8-13’ Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 4-10. 14-19.
16 ’—18 ’ Vgl. die Parallelstelle aus dem ‘Leitfaden’ zur Durchführung des Bannlösungsverfahrens. Text Nr. 1-2.17”—18”.
Dort ist beschrieben, daß die mit geschältem Rohr beheizte Kohlenpfanne (nappatu) auf den Bauch (libbu) des
Patienten gestellt wurde, bevor der Heiler das Mehl aus Tamarisken(holz) und das Mehl aus Röstkom darauf
verbrannte. Es war Aufgabe des Patienten, die Beschwörung, die ihm der Ritualleiter wohl vorsprach, siebenmal
zu wiederholen (zu der Bedeutung von manü(m) S siehe S. M. Maul. BaF 18. 68).
19’ Diese zwischen zwei horizontalen Trennstrichen stehende Zeile ist wohl nicht als Stichzeile zu deuten, die auf
die im Ritualablauf folgende Beschwörung(stafel) verweist, obgleich die Gestaltung des Schriftbildes zunächst
diesen Anschein erweckt. Bei genauerem Studium entsteht vielmehr der Eindruck, der Schreiber habe einen
zum Kolophon gehörigen Vermerk, der namentlich aus mittelassyrischer Zeit belegt ist und üblicherweise in
sehr kleiner Schrift in den von einem Doppelstrich gebildeten Freiraum gesetzt wurde, als solchen nicht erkannt
und daher die auf der Vorlage angetroffenen Spuren so wiedergegeben, als handele es sich tatsächlich um eine
Stichzeile. Zu entsprechenden Einträgen, die aus der bisweilen mehrfach wiederholten Zeichenfolge BAD und
MAN bestehen, siehe H. Hunger. BAK. 5-6 mit Verweis auf E. Weidner. AfO 16. 203 sowie N. P. Heeßel.
KAL 5. 10-11 mit Anm. 123-124 und ferner M. Stol. NABU 1996. Nr. 73. Die in einen Doppelstrich gesetzte
Folge BAD MAN findet sich z. B. in VAT 13798 (KAL 5. Text Nr. 73 = E. Weidner. AfO 16. Tafel 13) gleich
fünfmal hintereinander. Die von E. Weidner in AfO 16. 203 geäußerte Vermutung, das Zeichen BAD sei “wohl
als qäti ..fertig“ aufzufassen’’, blieb unwidersprochen. Sie wurde ohne Fragezeichen jüngst von K. Wagensonner.
in WZKM 98. 277 Anm. 4 und 290 zu C|_9 wiederholt. Gleichwohl sind Zweifel angebracht. Denn handelt es
sich an der hier kommentierten Stelle tatsächlich um den betreffenden Eintrag, ist das Zeichen BAD dort mit
dem phonetischen Komplement -rat versehen und demzufolge gamral(TlL-ral) und nicht etwa qati zu lesen.
Der feminine Stativ dürfte sich hier auf das “vollendete" Schriftstück oder den “fertiggestellten’’ Schreibvorgang
 
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