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Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)
In sumensch-akkadischen Bilinguen ist zwar die Entsprechung pa(4)-bil-ga = abi abi. "Großvater . "Ahn .
bezeugt (siehe AHw 7b und CAD A/I 70a). ein Logogramm PA4.BIL kennt man aber aus akkadischem Kontext
bislang nicht. Daher bleibt es fraglich, ob PA4.BIL hier tatsächlich "Großvater”. “Ahn” bedeutet. Man darf aber
annehmen, daß die Verbindung PA4.BIL(.)rAMA'l.NA für einen Begriff steht, mit dem die Vorfahren insgesamt
bezeichnet wurden (siehe dazu auch Surpu. Tafel 3. 4 und "177” [E. Reiner. Surpu. 19 und 24 und R. Borger.
Fs. Lambert. 37 und 54] und ferner CAD A/I 70-71 mit der Wortverbindung abu-ummu). Der Struktur des Textes
würde es nicht entsprechen, wenn hier lediglich "der Vorfahr der Mutter” - akkadisch abi-ummi (siehe CAD
A/I 70b) - genannt wäre, denn zuvor hätte dann auch der abi-abi erwähnt werden müssen. Dies aber lassen die
Raumverhältnisse nicht zu.
Die hier vorgeschlagene Ergänzung richtet sich nach Surpu. Tafel 3. 28 (E. Reiner. Surpu. 19 und R. Borger.
Fs. Lambert. 39). Vgl. außerdem KAL 7. Text Nr. 11 (VAT L3628+). Kol. III. 3-4’.
Es ist auszuschließen, daß in den Zeilen 3 3-46 vor dem ina (so wie in den vorangehenden Zeilen) jeweils ein lu-u
gestanden hat. Zum einen sprechen die Raumverhältnisse dagegen, zum anderen aber fehlt das einleitende lu-u
auch in den letzten Zeilen der hier beginnenden litaneiartigen Aufzählung, in denen der Zeilenanfang erhalten
blieb bzw. rekonstruiert werden kann (Z. 45 und Z. 47 48). Ein weiteres Argument liefert die enge Parallelstelle
aus KAL 7. Text Nr. 11 (VAT 13628+).Kol. III. l’-8’. Auch hier fehlt das einleitende lü.
Die Ergänzung richtet sich nach Surpu. Tafel 2. 119 (E. Reiner. Surpu. 16undR. Borger. Fs. Lambert. 28). Vgl.
auch Text Nr. 38-39. 19 und KAL 7. Text Nr. 11 (VAT L3628+). Kol. III. 6’.
Hier ist gewiß nicht - so wie in Surpu. Tafel 3. 122 (mänüt ta-pa/ba-li u si-bat-ti) - von dem Musikinstrument
täpalu die Rede, sondern im Anschluß an die vorhergehende Zeile von Fluß (näru) und trockenem Land (täbalu).
Dies zeigt auch die Parallelstelle A 185. Rs. 9: (|//w| TD1 rzP ta-ba-li MIN MIN). näru und täbalu sind nicht
selten gemeinsam genannt (siehe dazu CAD T 21).
In der ersten Zeile der Tafelrückseite wurde das zuvor nur mit MIN abgekürzte ar-ra-ku. der Übersichtlichkeit
halber und den Schreibergewohnheiten entsprechend, wiederholt. Die voranstehenden Zeichenspuren könnten zu
der Lesung ] vis1-vba1-tu passen (sehr unsicher!). Siehe dazu Surpu Tafel 3.1: EN nza-ÜS DÜ. A.BI sä LÜ DUMU
DICH R-|vzz is-ba-tu].
Sollte in Anlehnung an Surpu. Tafel 2. 124 etwa: [ina sit/ase abulli] u re1-rreb1 rKÄ1.[GA]LMIN zu lesen sein?
Es könnte auch von Sonnenauf- und -Untergang (sit samsi und ereb samsi) die Rede gewesen sein.
Die Spuren passen zu der Lesung ra-s[e-e] MIN. Erweist sich diese Lesung als korrekt, liegt dann, so wie in Z. 49
(he]-pe-e). ein Infinitiv im Genitiv vor.
Zu der Wendung ubäna taräsu siehe Surpu. Tafel 2. 7 und 87 (E. Reiner. Surpu. 13 und 15 sowie R. Borger.
Fs. Lambert. 17-18 und 25). zu tiris ubäni. das hier vorliegt, siehe auch Surpu. Tafel 4. 9 (E. Reiner. Surpu. 25
und R. Borger. Fs. Lambert. 58). Die hier vorgeschlagene Ergänzung richtet sich nach Surpu. Tafel 2. 87. Das
erste erhaltene Zeichen der Zeile ist vielleicht Z]I zu lesen.
Die Ursache des hier beklagten Fluchs lag in einem als anstößig empfundenen Verhalten. Das Vergehen des
Betroffenen bestand offenbar darin, daß er es zugelassen hatte, daß ein Hund einen ‘Ort der Ruhe’ empfindlich
störte. Es bleibt unklar, ob mit der "Ruhestätte (asar sulmi) von Vater und Mutter” das elterliche Grab oder aber
ein Rückzugsort der noch lebenden Eltern gemeint ist.
Hier war wohl von dem Abfüllen von Wein die Rede, das unter Mißachtung aller Regeln und allen Anstands unter
ausgesprochen unhygienischen Bedingungen erfolgt war und als Vergehen gewertet wurde.
Das hier genannte Vergehen bestand darin, daß man im Tempel etwas Ungehöriges in ein Räuchergefäß gestreut
hatte. Die Ergänzung tabäku. die keineswegs sicher ist. richtet sich nach H. Zimmern. BBR. Text Nr. 64. 11.
Da die Verbindung blt üri nicht bezeugt ist. wurde E hier als Determinativ aufgefaßt. Am Zeilenende passen
die Spuren zu der Lesung ka-m[a-ru. Dementsprechend war hier vielleicht die Rede von Materialien, die
unangemessenerweise auf dem Dach aufgehäuft worden waren.
Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 38-39. 22 und ferner Text Nr. 4-10. 13. Die Raumverhältnisse lassen keinen
Zweifel daran, daß die Zeile mit ina und nicht etwa mit lü ina begann.
In dieser Zeile war wohl von einem Betrug die Rede, der mithilfe einer Waage und manipulierten Gewichtssteinen
vorgenommen wurde. Siehe dazu auch Text Nr. 38-39. 6’. Surpu. Tafel 2. 42 und Tafel 8. 67 (E. Reiner. Surpu.
14 und 43 und R. Borger. Fs. Lambert. 21 und 87) sowie die Zeilen 107-123 des sog. Großen Samas-Hymnus
(W. G. Lambert. BWL. 132-133).
Die Ergänzung des Zeilenendes richtet sich nach Surpu. Tafel. 8. 60: itti märmtpassüra seberu käsa hepü ms Ui
zakäru MIN MIN MIN. Die erste Zeilenhälfte erinnert an Surpu. Tafel. 8. 61: itti märmt küsse subti ersi majjälti
u tamü MIN MIN MIN. Die Raumverhältnisse in VAT 13990+. Rs. 13 zwingen zu der hier angenommenen
Ergänzung su-ub-[tü.
Vgl. Surpu. Tafel 8. 60 (siehe oben zu Z. 48 und E. Reiner. Surpu. 42 sowie R. Borger. Fs. Lambert. 86).
Eine Parallelstelle zum Zeilenende findet sich in Text Nr. 3. 31. Für die Ergänzung der häufig belegten
Formulierung anäku anhu sünuhu etc. (siehe W. R. Mayer. UFBG 71-72) ist hier nicht hinreichend Raum.
Text Nr. 4-10 weist mit Z. 7’ ein Gebetsende auf. das (soweit erhalten) mit dieser Zeile genau übereinstimmt.
Die Unterschrift, mit der das an den Sonnengott gerichtete Gebet versehen ist. überrascht. Wenn die erhaltenen
Spuren richtig gedeutet sind, ist nämlich in den gängigen sumerischenRahmenKA.INIM.MA x-BÜR.RU.D A. KE4
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In sumensch-akkadischen Bilinguen ist zwar die Entsprechung pa(4)-bil-ga = abi abi. "Großvater . "Ahn .
bezeugt (siehe AHw 7b und CAD A/I 70a). ein Logogramm PA4.BIL kennt man aber aus akkadischem Kontext
bislang nicht. Daher bleibt es fraglich, ob PA4.BIL hier tatsächlich "Großvater”. “Ahn” bedeutet. Man darf aber
annehmen, daß die Verbindung PA4.BIL(.)rAMA'l.NA für einen Begriff steht, mit dem die Vorfahren insgesamt
bezeichnet wurden (siehe dazu auch Surpu. Tafel 3. 4 und "177” [E. Reiner. Surpu. 19 und 24 und R. Borger.
Fs. Lambert. 37 und 54] und ferner CAD A/I 70-71 mit der Wortverbindung abu-ummu). Der Struktur des Textes
würde es nicht entsprechen, wenn hier lediglich "der Vorfahr der Mutter” - akkadisch abi-ummi (siehe CAD
A/I 70b) - genannt wäre, denn zuvor hätte dann auch der abi-abi erwähnt werden müssen. Dies aber lassen die
Raumverhältnisse nicht zu.
Die hier vorgeschlagene Ergänzung richtet sich nach Surpu. Tafel 3. 28 (E. Reiner. Surpu. 19 und R. Borger.
Fs. Lambert. 39). Vgl. außerdem KAL 7. Text Nr. 11 (VAT L3628+). Kol. III. 3-4’.
Es ist auszuschließen, daß in den Zeilen 3 3-46 vor dem ina (so wie in den vorangehenden Zeilen) jeweils ein lu-u
gestanden hat. Zum einen sprechen die Raumverhältnisse dagegen, zum anderen aber fehlt das einleitende lu-u
auch in den letzten Zeilen der hier beginnenden litaneiartigen Aufzählung, in denen der Zeilenanfang erhalten
blieb bzw. rekonstruiert werden kann (Z. 45 und Z. 47 48). Ein weiteres Argument liefert die enge Parallelstelle
aus KAL 7. Text Nr. 11 (VAT 13628+).Kol. III. l’-8’. Auch hier fehlt das einleitende lü.
Die Ergänzung richtet sich nach Surpu. Tafel 2. 119 (E. Reiner. Surpu. 16undR. Borger. Fs. Lambert. 28). Vgl.
auch Text Nr. 38-39. 19 und KAL 7. Text Nr. 11 (VAT L3628+). Kol. III. 6’.
Hier ist gewiß nicht - so wie in Surpu. Tafel 3. 122 (mänüt ta-pa/ba-li u si-bat-ti) - von dem Musikinstrument
täpalu die Rede, sondern im Anschluß an die vorhergehende Zeile von Fluß (näru) und trockenem Land (täbalu).
Dies zeigt auch die Parallelstelle A 185. Rs. 9: (|//w| TD1 rzP ta-ba-li MIN MIN). näru und täbalu sind nicht
selten gemeinsam genannt (siehe dazu CAD T 21).
In der ersten Zeile der Tafelrückseite wurde das zuvor nur mit MIN abgekürzte ar-ra-ku. der Übersichtlichkeit
halber und den Schreibergewohnheiten entsprechend, wiederholt. Die voranstehenden Zeichenspuren könnten zu
der Lesung ] vis1-vba1-tu passen (sehr unsicher!). Siehe dazu Surpu Tafel 3.1: EN nza-ÜS DÜ. A.BI sä LÜ DUMU
DICH R-|vzz is-ba-tu].
Sollte in Anlehnung an Surpu. Tafel 2. 124 etwa: [ina sit/ase abulli] u re1-rreb1 rKÄ1.[GA]LMIN zu lesen sein?
Es könnte auch von Sonnenauf- und -Untergang (sit samsi und ereb samsi) die Rede gewesen sein.
Die Spuren passen zu der Lesung ra-s[e-e] MIN. Erweist sich diese Lesung als korrekt, liegt dann, so wie in Z. 49
(he]-pe-e). ein Infinitiv im Genitiv vor.
Zu der Wendung ubäna taräsu siehe Surpu. Tafel 2. 7 und 87 (E. Reiner. Surpu. 13 und 15 sowie R. Borger.
Fs. Lambert. 17-18 und 25). zu tiris ubäni. das hier vorliegt, siehe auch Surpu. Tafel 4. 9 (E. Reiner. Surpu. 25
und R. Borger. Fs. Lambert. 58). Die hier vorgeschlagene Ergänzung richtet sich nach Surpu. Tafel 2. 87. Das
erste erhaltene Zeichen der Zeile ist vielleicht Z]I zu lesen.
Die Ursache des hier beklagten Fluchs lag in einem als anstößig empfundenen Verhalten. Das Vergehen des
Betroffenen bestand offenbar darin, daß er es zugelassen hatte, daß ein Hund einen ‘Ort der Ruhe’ empfindlich
störte. Es bleibt unklar, ob mit der "Ruhestätte (asar sulmi) von Vater und Mutter” das elterliche Grab oder aber
ein Rückzugsort der noch lebenden Eltern gemeint ist.
Hier war wohl von dem Abfüllen von Wein die Rede, das unter Mißachtung aller Regeln und allen Anstands unter
ausgesprochen unhygienischen Bedingungen erfolgt war und als Vergehen gewertet wurde.
Das hier genannte Vergehen bestand darin, daß man im Tempel etwas Ungehöriges in ein Räuchergefäß gestreut
hatte. Die Ergänzung tabäku. die keineswegs sicher ist. richtet sich nach H. Zimmern. BBR. Text Nr. 64. 11.
Da die Verbindung blt üri nicht bezeugt ist. wurde E hier als Determinativ aufgefaßt. Am Zeilenende passen
die Spuren zu der Lesung ka-m[a-ru. Dementsprechend war hier vielleicht die Rede von Materialien, die
unangemessenerweise auf dem Dach aufgehäuft worden waren.
Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 38-39. 22 und ferner Text Nr. 4-10. 13. Die Raumverhältnisse lassen keinen
Zweifel daran, daß die Zeile mit ina und nicht etwa mit lü ina begann.
In dieser Zeile war wohl von einem Betrug die Rede, der mithilfe einer Waage und manipulierten Gewichtssteinen
vorgenommen wurde. Siehe dazu auch Text Nr. 38-39. 6’. Surpu. Tafel 2. 42 und Tafel 8. 67 (E. Reiner. Surpu.
14 und 43 und R. Borger. Fs. Lambert. 21 und 87) sowie die Zeilen 107-123 des sog. Großen Samas-Hymnus
(W. G. Lambert. BWL. 132-133).
Die Ergänzung des Zeilenendes richtet sich nach Surpu. Tafel. 8. 60: itti märmtpassüra seberu käsa hepü ms Ui
zakäru MIN MIN MIN. Die erste Zeilenhälfte erinnert an Surpu. Tafel. 8. 61: itti märmt küsse subti ersi majjälti
u tamü MIN MIN MIN. Die Raumverhältnisse in VAT 13990+. Rs. 13 zwingen zu der hier angenommenen
Ergänzung su-ub-[tü.
Vgl. Surpu. Tafel 8. 60 (siehe oben zu Z. 48 und E. Reiner. Surpu. 42 sowie R. Borger. Fs. Lambert. 86).
Eine Parallelstelle zum Zeilenende findet sich in Text Nr. 3. 31. Für die Ergänzung der häufig belegten
Formulierung anäku anhu sünuhu etc. (siehe W. R. Mayer. UFBG 71-72) ist hier nicht hinreichend Raum.
Text Nr. 4-10 weist mit Z. 7’ ein Gebetsende auf. das (soweit erhalten) mit dieser Zeile genau übereinstimmt.
Die Unterschrift, mit der das an den Sonnengott gerichtete Gebet versehen ist. überrascht. Wenn die erhaltenen
Spuren richtig gedeutet sind, ist nämlich in den gängigen sumerischenRahmenKA.INIM.MA x-BÜR.RU.D A. KE4