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Textbearbeitungen: Nr. 64
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der Heilbehandlung einem Substitut in Form einer Halskette als eine Art Lösegeld mitgegeben wurden (siehe
hierzu den Kommentar zu Text Nr. 1-2. 22’-24’).
Das hier erstmals vorgestellte Gebet war vielleicht sogar im ‘Leitfaden’ für die na m - e ri m -b ür- ru - da genannte
Heilbehandlung zur Rezitation vorgeschrieben (Text Nr. 1-2. 22’). Falls dies zutrifft, stand die Rezitation des
Gebetes in Zusammenhang mit einer Massage des Patienten, bei der die edlen Steine gemeinsam mit verschiedenen
Körnern und anderen Materialien zum Einsatz kamen. Die enge Nähe, die zwischen Verfahren zur Fluchlösung
und Verfahren zur Bannlösung bestand, stellt auch Text Nr. 11 unter Beweis. Darin blieb die Beschreibung einer
Therapie erhalten, die in Aussicht stellte. “Fluch und Bann zu lösen” (Text Nr. 11.7).
Die Tafel BM 108873 stammt, so wie weitere Stücke aus der ehemaligen Sammlung Maimon. aus Assur. Sie
wurde bereits 1914 inventarisiert (Inventamummer: 1914-4-7. 39). Leider war sie im Britischen Museum
unauffindbar und konnte deshalb nicht im Original eingesehen werden. Die auf der homepage des Britischen
Museums zugänglichen Photographien lassen erkennen, daß ein kleiner Teil des oberen Tafelrandes erhalten
blieb und so mit dieser Zeile der Anfang der Tafel und des Gebetes vorliegt. Diese Annahme findet auch darin
Bestätigung, daß die untere Hälfte der Tafelrückseite unbeschrieben ist.
Vgl. den Kommentar zu Text Nr. 1-2. 22’-24’. Es ist nicht auszuschließen, daß in Text Nr. 1-2. 22’ ([(...)
NA4.MES DÜ.A.BI (?)] ser-pi DÜ.A.BI SE.NUMUN.MES rDÜ1.[A.BI]) das Incipit des in VAT 13990+
erhaltenen Gebetes zitiert ist.
Die Zeichenfolge am Zeilenende ist vielleicht -r]/s-[t///w] (bzw. SAG-[tz//w]) zu lesen.
Die hier vorgeschlagenen Zeichenidentifikationen bleiben angesichts des schlechten Erhaltungszustands der
Zeile sehr ungewiß.
Das nurteilweise erhaltene ZeichenKA dürfte als Suffix der2. Pers. Sg. m. zu deutensein. Esist sehrwahrscheinlich,
daß hier der in Z. 50 namentlich genannte Adressat des Gebetes, der Sonnengott Samas. angesprochen war.
VAT L3990+. Vs. 7 ist vielleicht nach dem ebenfalls im sog. Haus des Beschwörungspriesters gefundenen Text
A 185 (Ass 13955 io). Vs. 28: ri-sa-a re-e-m\a ] x ar-rat sa-gal-t[i] Yina' rIGI1-rA’<7'1 rar1-rra1-rku1 (...) zu
ergänzen, ina IGI-Au ist. wie die syllabische Schreibung in Z. 51 deutlich zeigt, hier und in den folgenden Zeilen
ina mahrika (und nicht ina pänika) zu lesen.
Die Ergänzung richtet sich nach Text Nr. 38-39. 4.
Aufgrund der Raumverhältnisse darf es als sicher gelten, daß in VAT L3990+. Vs. 10 - so wie es auch in Vs. 15
der Fall ist - zwei Zeilen des Textes gemeinsam in einer Schriftzeile notiert waren. Die Ergänzung der Zeile
ergibt sich fast zwangsläufig, da in der akkadischen Literatur die äIgigi sa same sehr häufig zusammen mit den in
Z. 11 aufgeführten äAnunnaki sa erseti(ni) genannt werden (siehe z. B. A. K. Grayson. RIMA 1. 134. A.0.76.02
[Adad-nlrän L], Z. 49-50; 186 A.0.77.1 [Sahnanasser I.]. Z. 165).
Die Ergänzung richtet sich nach der Parallelstelle A 185 (Ass 13955 io). Vs. 47: [ina IGI äIgigi sa same MIN MIN
ina IG]I AA-nun-na-ki sa KI-// [MIN MIN].
Die Zeile kann nach Text Nr. 38-39. 5 ergänzt werden. Vgl. den Kommentar dazu.
Die Raumverhältnisse machen es sehr wahrscheinlich, daß in dieser Zeile nur eine Gottheit namentlich genannt
war. Demzufolge ist beletparsl hier als Götterepitheton zu verstehen (dazu siehe K. Tallqvist. AGE 62; zu der
bisher nur in Assyrien bezeugten Göttin Belet-parsi siehe W. Meinhold. Istar in Assur. 160-162).
Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 4-10. 12 und ferner Surpu. Tafel 4. 58 (E. Reiner. Surpu. 26 und R. Borger.
Fs. Lambert. 65) und Tafel 5-6. 42-46 (E. Reiner. Surpu. 31).
Vgl. die Parallelstellen Text Nr. 3. 3 8. Text Nr. 45. 3 ’-5 ’. Text Nr. 46-47. 22-24 sowie ferner Text Nr. 54. 6 ’-7 ’.
Vgl. die sehr beschädigte Zeile Text Nr. 45. 33.
Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 4-10. 12 und ferner Surpu. Tafel 3. 10-11 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger.
Fs. Lambert. 37). Zur zweiten Zeilenhälfte siehe auch Text Nr. 45. 4’.
Vgl. die parallele Passage in KAL 7. Text Nr. 11 (VAT 13628+). Kol. III. 1-6. die dank des hier kommentierten
Textes nun vollständig ergänzt werden kann: lu rar1-trai1 'hab^-li [u habilti (KI.)MIN] / lu KI.MIN luENSI [u
sailti (KI.)MIN] / lu KI.MIN rlulMUNUS [u harimti (KI.)MIN] / lu KI.MIN [1]ürSUHUR1.LÄ [u kezerti (KL)
MIN] / [lu KI.MI]N lüna-di-i [u naditi (KI.)MIN] / [lu KI.MIN lü]re1-/7[// u enti (KI.)MIN],
Vgl. Text Nr. 45. 6’ und die im zugehörigen Kommentar aufgeführten weiteren Parallelstellen.
Die in dieser Zeile erhaltenen Zeichenspuren sind so geringfügig, daß ein Ergänzungsvorschlag kaum sinnvoll
erscheint.
Die logographische Schreibung luMUNUS ist außer an dieser Stelle nur noch in der oben zitierten parallelen
Passage aus KAL 7. Text Nr. 11 und in A 185. Vs. 36 bezeugt. Sie ist weder in den Wörterbüchern noch in den
modernen Zeichenlisten gebucht. Der Kontext läßt wenig Zweifel daran, daß das akkadische Wort für den “Frau-
Mann”. der hier die männliche Entsprechung zu der harimtu (“Dime”) darstellt, harmu zu lesen ist. Das Wort ist
gut bezeugt (siehe AHw 326a s. v. harmu II und CAD H 104b).
Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 116 (E. Reiner. Surpu. 22 undR. Borger. Fs. Lambert. 47-48).
Zu der wichtigen Rolle, die Becher und Tisch im Zusammenhang mit einem Krankheiten verursachenden “Bann”
immer wieder zugewiesen wurde, siehe Text Nr. 4-10. 69 und den zugehörigen Kommentar. Die Wendung nadän
käsi findet sich außer an dieser Stelle auch unten in Z. 49 und in.S/z/y»/. Tafel 2.108 (siehe R. Borger. Fs. Lambert.
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der Heilbehandlung einem Substitut in Form einer Halskette als eine Art Lösegeld mitgegeben wurden (siehe
hierzu den Kommentar zu Text Nr. 1-2. 22’-24’).
Das hier erstmals vorgestellte Gebet war vielleicht sogar im ‘Leitfaden’ für die na m - e ri m -b ür- ru - da genannte
Heilbehandlung zur Rezitation vorgeschrieben (Text Nr. 1-2. 22’). Falls dies zutrifft, stand die Rezitation des
Gebetes in Zusammenhang mit einer Massage des Patienten, bei der die edlen Steine gemeinsam mit verschiedenen
Körnern und anderen Materialien zum Einsatz kamen. Die enge Nähe, die zwischen Verfahren zur Fluchlösung
und Verfahren zur Bannlösung bestand, stellt auch Text Nr. 11 unter Beweis. Darin blieb die Beschreibung einer
Therapie erhalten, die in Aussicht stellte. “Fluch und Bann zu lösen” (Text Nr. 11.7).
Die Tafel BM 108873 stammt, so wie weitere Stücke aus der ehemaligen Sammlung Maimon. aus Assur. Sie
wurde bereits 1914 inventarisiert (Inventamummer: 1914-4-7. 39). Leider war sie im Britischen Museum
unauffindbar und konnte deshalb nicht im Original eingesehen werden. Die auf der homepage des Britischen
Museums zugänglichen Photographien lassen erkennen, daß ein kleiner Teil des oberen Tafelrandes erhalten
blieb und so mit dieser Zeile der Anfang der Tafel und des Gebetes vorliegt. Diese Annahme findet auch darin
Bestätigung, daß die untere Hälfte der Tafelrückseite unbeschrieben ist.
Vgl. den Kommentar zu Text Nr. 1-2. 22’-24’. Es ist nicht auszuschließen, daß in Text Nr. 1-2. 22’ ([(...)
NA4.MES DÜ.A.BI (?)] ser-pi DÜ.A.BI SE.NUMUN.MES rDÜ1.[A.BI]) das Incipit des in VAT 13990+
erhaltenen Gebetes zitiert ist.
Die Zeichenfolge am Zeilenende ist vielleicht -r]/s-[t///w] (bzw. SAG-[tz//w]) zu lesen.
Die hier vorgeschlagenen Zeichenidentifikationen bleiben angesichts des schlechten Erhaltungszustands der
Zeile sehr ungewiß.
Das nurteilweise erhaltene ZeichenKA dürfte als Suffix der2. Pers. Sg. m. zu deutensein. Esist sehrwahrscheinlich,
daß hier der in Z. 50 namentlich genannte Adressat des Gebetes, der Sonnengott Samas. angesprochen war.
VAT L3990+. Vs. 7 ist vielleicht nach dem ebenfalls im sog. Haus des Beschwörungspriesters gefundenen Text
A 185 (Ass 13955 io). Vs. 28: ri-sa-a re-e-m\a ] x ar-rat sa-gal-t[i] Yina' rIGI1-rA’<7'1 rar1-rra1-rku1 (...) zu
ergänzen, ina IGI-Au ist. wie die syllabische Schreibung in Z. 51 deutlich zeigt, hier und in den folgenden Zeilen
ina mahrika (und nicht ina pänika) zu lesen.
Die Ergänzung richtet sich nach Text Nr. 38-39. 4.
Aufgrund der Raumverhältnisse darf es als sicher gelten, daß in VAT L3990+. Vs. 10 - so wie es auch in Vs. 15
der Fall ist - zwei Zeilen des Textes gemeinsam in einer Schriftzeile notiert waren. Die Ergänzung der Zeile
ergibt sich fast zwangsläufig, da in der akkadischen Literatur die äIgigi sa same sehr häufig zusammen mit den in
Z. 11 aufgeführten äAnunnaki sa erseti(ni) genannt werden (siehe z. B. A. K. Grayson. RIMA 1. 134. A.0.76.02
[Adad-nlrän L], Z. 49-50; 186 A.0.77.1 [Sahnanasser I.]. Z. 165).
Die Ergänzung richtet sich nach der Parallelstelle A 185 (Ass 13955 io). Vs. 47: [ina IGI äIgigi sa same MIN MIN
ina IG]I AA-nun-na-ki sa KI-// [MIN MIN].
Die Zeile kann nach Text Nr. 38-39. 5 ergänzt werden. Vgl. den Kommentar dazu.
Die Raumverhältnisse machen es sehr wahrscheinlich, daß in dieser Zeile nur eine Gottheit namentlich genannt
war. Demzufolge ist beletparsl hier als Götterepitheton zu verstehen (dazu siehe K. Tallqvist. AGE 62; zu der
bisher nur in Assyrien bezeugten Göttin Belet-parsi siehe W. Meinhold. Istar in Assur. 160-162).
Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 4-10. 12 und ferner Surpu. Tafel 4. 58 (E. Reiner. Surpu. 26 und R. Borger.
Fs. Lambert. 65) und Tafel 5-6. 42-46 (E. Reiner. Surpu. 31).
Vgl. die Parallelstellen Text Nr. 3. 3 8. Text Nr. 45. 3 ’-5 ’. Text Nr. 46-47. 22-24 sowie ferner Text Nr. 54. 6 ’-7 ’.
Vgl. die sehr beschädigte Zeile Text Nr. 45. 33.
Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 4-10. 12 und ferner Surpu. Tafel 3. 10-11 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger.
Fs. Lambert. 37). Zur zweiten Zeilenhälfte siehe auch Text Nr. 45. 4’.
Vgl. die parallele Passage in KAL 7. Text Nr. 11 (VAT 13628+). Kol. III. 1-6. die dank des hier kommentierten
Textes nun vollständig ergänzt werden kann: lu rar1-trai1 'hab^-li [u habilti (KI.)MIN] / lu KI.MIN luENSI [u
sailti (KI.)MIN] / lu KI.MIN rlulMUNUS [u harimti (KI.)MIN] / lu KI.MIN [1]ürSUHUR1.LÄ [u kezerti (KL)
MIN] / [lu KI.MI]N lüna-di-i [u naditi (KI.)MIN] / [lu KI.MIN lü]re1-/7[// u enti (KI.)MIN],
Vgl. Text Nr. 45. 6’ und die im zugehörigen Kommentar aufgeführten weiteren Parallelstellen.
Die in dieser Zeile erhaltenen Zeichenspuren sind so geringfügig, daß ein Ergänzungsvorschlag kaum sinnvoll
erscheint.
Die logographische Schreibung luMUNUS ist außer an dieser Stelle nur noch in der oben zitierten parallelen
Passage aus KAL 7. Text Nr. 11 und in A 185. Vs. 36 bezeugt. Sie ist weder in den Wörterbüchern noch in den
modernen Zeichenlisten gebucht. Der Kontext läßt wenig Zweifel daran, daß das akkadische Wort für den “Frau-
Mann”. der hier die männliche Entsprechung zu der harimtu (“Dime”) darstellt, harmu zu lesen ist. Das Wort ist
gut bezeugt (siehe AHw 326a s. v. harmu II und CAD H 104b).
Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 116 (E. Reiner. Surpu. 22 undR. Borger. Fs. Lambert. 47-48).
Zu der wichtigen Rolle, die Becher und Tisch im Zusammenhang mit einem Krankheiten verursachenden “Bann”
immer wieder zugewiesen wurde, siehe Text Nr. 4-10. 69 und den zugehörigen Kommentar. Die Wendung nadän
käsi findet sich außer an dieser Stelle auch unten in Z. 49 und in.S/z/y»/. Tafel 2.108 (siehe R. Borger. Fs. Lambert.
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