Textbearbeitungen: Nr. 81
317
13’ Der in kleiner Schrift hinzugefugte Vermerk ki-ma kann wohl nicht als Glosse gedeutet werden. Auch als
Variantenangabe zu EN ergibt er keinen Sinn. Es ist am wahrscheinlichsten, daß der Schreiber die Präposition
kima versehentlich ausgelassen und an der Stelle nachgetragen hat. an der sie einzusetzen ist. Zu dem in kleiner
Schrift beigefügten Nachtrag siehe auch den Kommentar zu Z. 2 ’.
Der Wortlaut einer als EN kima kakki Labbi abgekürzten Beschwörung ist bislang ebenso wenig bekannt
geworden, wie die Beschreibung der damit verbundenen rituellen Behandlung (nepesu) desjenigen, der einen
Eid auf eine Götterwaffe geleistet hatte. Zu der “Waffe des Labbu” siehe auch oben Z. 8’.
14’—15 ’ Die Wendung ina zikir Hi u ms Hi lä qabü (“auf die Namensnennung des Gottes oder bezüglich des Lebens des
Gottes keine Aussage machen”), dürfte die Weigerung einer Person bezeichnen, im Rahmen eines Rechtsfalls
trotz einer entsprechenden Aufforderung einen (assertorischen) Eid zu leisten. Vgl. die verwandten aus Text
Nr. 4-10. 72-73 bekannten Formulierungen, die sich ebenso auf eine Eidesleistung beziehen.
16’—17’ Vgl. die Parallelstelle T. Abusch. D. Schwemer. CMAwR 2. 222 und 227. Text 8.27. 78-79: ina (libbi) sina
gizille erena surmena qanä täba tusannas / sipätu pesetu sipätu sämätu tullah (Variante: tuddah) ina isät kibrlti
taqädma. Dort findet sich in Textvertreter A (KAR 26. Rs. 22) die Variante: z.sä/z/(IZI) ina Ä7Z>rzZz(rPIS10'l.dID)
taqäd(Lk)-ma. in den modernen Zeichenlisten ist weder die in HS 1911. 17’ verwendete Schreibung IZI.LÄ =
qddu noch die in KAR 26. Rs. 22 belegte Schreibung LÄ = qädu verzeichnet.
22’-25’ Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 79. 54’-56’ und die Kommentare dazu.
23 ’ PI steht hier für den Lautwert ma9 bzw. für wa, wobei das bilabiale w einem m recht nahegekommen sein dürfte.
Die Schreibung a-wa-at-su ist ganz der graphischen Tradition des Altbabylonischen verpflichtet.
26 ’-27 ’ Das hier nurbeiläufig erwähnte Reinigungsritual. das mithilfe einer auf der Straße gefundenen Scherbe durchgeführt
wurde, ist aus der Ritualtafel bekannt, in der die Maqlü genannte Zeremonie zur Schadenzauberabwehr
beschrieben ist. Siehe Maqlü. Ritualtafel 56 ’f: EN hasabti süqäti ammeni tugda(n)narrenni hasabti süq erbetti /
l\ipä ta]passas <na>bäs[i t]aka[r]r[ik] (T. Abusch. The magical ceremony Maqlü. 212 und 370).
28’ Die in dieser Zeile erhaltene Ritualanweisung macht deutlich, daß die in Gebeten und Beschwörungen
häufig anzutreffende Bitte, ein Unheil möge “wie eine einmal ausgerissene Tamariske nicht mehr an seinen
(ursprünglichen) Ort zurückkehren” können (kima bmi nashi ana asrisu aj itür: siehe W. R. Mayer. UFBG 268
und 368; S. M. Maul. BaF 18. 65 sowie Text Nr. 16-26. 32 und 51. Text Nr. 27-33. 99. Text Nr. 40-44. 84 und
Text Nr. 46-47. 39). eine konkrete, im Ritual praktizierte Entsprechung besaß.
29’ A.SÄ steht hier für eqla, “im Feld/auf dem Feld”, epertu kann an dieser Stelle nicht “Backsteinwerk” bedeuten
(siehe AHw 222b und ähnlich CAD E 184b). Vielmehr muß es die Erdklumpen bezeichnen, die an den Wurzeln
einer ausgerissenen Tamariske haften bleiben. Da das Wort epertu etymologisch betrachtet nichts weiter ist. als
der um eine Femininendung erweiterte Stamm des Wortes eperu(m), epru. das “Erde. Staub” bedeutet, ist dies
wohl ohne weiteres möglich.
30 ’ Das in i-ti-qu i-x-ma als x umschriebene Zeichen ist das gleiche Zeichen, das in der folgenden Zeile in i-x(-)su-ma
mit x wiedergegeben wurde. Es ist nicht gelungen, es mit Sicherheit zu identifizieren.
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13’ Der in kleiner Schrift hinzugefugte Vermerk ki-ma kann wohl nicht als Glosse gedeutet werden. Auch als
Variantenangabe zu EN ergibt er keinen Sinn. Es ist am wahrscheinlichsten, daß der Schreiber die Präposition
kima versehentlich ausgelassen und an der Stelle nachgetragen hat. an der sie einzusetzen ist. Zu dem in kleiner
Schrift beigefügten Nachtrag siehe auch den Kommentar zu Z. 2 ’.
Der Wortlaut einer als EN kima kakki Labbi abgekürzten Beschwörung ist bislang ebenso wenig bekannt
geworden, wie die Beschreibung der damit verbundenen rituellen Behandlung (nepesu) desjenigen, der einen
Eid auf eine Götterwaffe geleistet hatte. Zu der “Waffe des Labbu” siehe auch oben Z. 8’.
14’—15 ’ Die Wendung ina zikir Hi u ms Hi lä qabü (“auf die Namensnennung des Gottes oder bezüglich des Lebens des
Gottes keine Aussage machen”), dürfte die Weigerung einer Person bezeichnen, im Rahmen eines Rechtsfalls
trotz einer entsprechenden Aufforderung einen (assertorischen) Eid zu leisten. Vgl. die verwandten aus Text
Nr. 4-10. 72-73 bekannten Formulierungen, die sich ebenso auf eine Eidesleistung beziehen.
16’—17’ Vgl. die Parallelstelle T. Abusch. D. Schwemer. CMAwR 2. 222 und 227. Text 8.27. 78-79: ina (libbi) sina
gizille erena surmena qanä täba tusannas / sipätu pesetu sipätu sämätu tullah (Variante: tuddah) ina isät kibrlti
taqädma. Dort findet sich in Textvertreter A (KAR 26. Rs. 22) die Variante: z.sä/z/(IZI) ina Ä7Z>rzZz(rPIS10'l.dID)
taqäd(Lk)-ma. in den modernen Zeichenlisten ist weder die in HS 1911. 17’ verwendete Schreibung IZI.LÄ =
qddu noch die in KAR 26. Rs. 22 belegte Schreibung LÄ = qädu verzeichnet.
22’-25’ Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 79. 54’-56’ und die Kommentare dazu.
23 ’ PI steht hier für den Lautwert ma9 bzw. für wa, wobei das bilabiale w einem m recht nahegekommen sein dürfte.
Die Schreibung a-wa-at-su ist ganz der graphischen Tradition des Altbabylonischen verpflichtet.
26 ’-27 ’ Das hier nurbeiläufig erwähnte Reinigungsritual. das mithilfe einer auf der Straße gefundenen Scherbe durchgeführt
wurde, ist aus der Ritualtafel bekannt, in der die Maqlü genannte Zeremonie zur Schadenzauberabwehr
beschrieben ist. Siehe Maqlü. Ritualtafel 56 ’f: EN hasabti süqäti ammeni tugda(n)narrenni hasabti süq erbetti /
l\ipä ta]passas <na>bäs[i t]aka[r]r[ik] (T. Abusch. The magical ceremony Maqlü. 212 und 370).
28’ Die in dieser Zeile erhaltene Ritualanweisung macht deutlich, daß die in Gebeten und Beschwörungen
häufig anzutreffende Bitte, ein Unheil möge “wie eine einmal ausgerissene Tamariske nicht mehr an seinen
(ursprünglichen) Ort zurückkehren” können (kima bmi nashi ana asrisu aj itür: siehe W. R. Mayer. UFBG 268
und 368; S. M. Maul. BaF 18. 65 sowie Text Nr. 16-26. 32 und 51. Text Nr. 27-33. 99. Text Nr. 40-44. 84 und
Text Nr. 46-47. 39). eine konkrete, im Ritual praktizierte Entsprechung besaß.
29’ A.SÄ steht hier für eqla, “im Feld/auf dem Feld”, epertu kann an dieser Stelle nicht “Backsteinwerk” bedeuten
(siehe AHw 222b und ähnlich CAD E 184b). Vielmehr muß es die Erdklumpen bezeichnen, die an den Wurzeln
einer ausgerissenen Tamariske haften bleiben. Da das Wort epertu etymologisch betrachtet nichts weiter ist. als
der um eine Femininendung erweiterte Stamm des Wortes eperu(m), epru. das “Erde. Staub” bedeutet, ist dies
wohl ohne weiteres möglich.
30 ’ Das in i-ti-qu i-x-ma als x umschriebene Zeichen ist das gleiche Zeichen, das in der folgenden Zeile in i-x(-)su-ma
mit x wiedergegeben wurde. Es ist nicht gelungen, es mit Sicherheit zu identifizieren.