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Grundsätze des Philosophierens
um die geschickte, im Rahmen der Gesetze bleibende3 Übervorteilung, um den unaus-
gesprochenen Kampf, dem die scheinbare Verständigung nur eines seiner Mittel ist.
Es ist die Frage, ob der blutige Kampf mit Waffen wirklich grausamer ist als der schein-
bar waffenlose, doch auf stille Lebensvernichtung gehende wirtschaftliche Kampf mit
scheinbar friedlichen Mitteln, der doch so erbarmungslos ist wie der Krieg.
Keine Verfassung des Staatsganzen kann die Unausgleichbarkeit des allgemeinen
Willens mit den einzelnen Interessen aufheben. Der Mensch verwirklicht sich in ei-
nem je besonderen Dasein mit bestimmten Aufgaben und hat die Tendenz, sein Be-
sonderes zum Ganzen oder doch zum Herrschenden zu machen. Das Ganze ist keinem
Menschen als besondere Aufgabe gegeben. Niemand, weder der Staatsmann noch der
Philosoph, kann sich mit Recht in seiner Daseinswirklichkeit als das Ganze oder als
den schlechthin Führenden ansehen. Das Ganze erwächst unvollendbar aus dem ge-
genseitigen Miteinander alles Besonderen, unter dem jede bewusste Ergreifung des
Ganzen am Ende auch nur ein Besonderes bleibt. So wird jede Bürokratie13, jede indu-
strielle, wirtschaftliche, militärische Institution ein sich verselbständigendes beson-
deres Daseinsinteresse dieser Organisationen. Jedes hat die Tendenz, sich als solches
durchzusetzen - auch die zu einem Besonderen werdende staatliche Bürokratie13 - und
den Staat zu seinen Gunsten ausschliesslich zu beherrschen mit der Begründung, sel-
ber das allgemeine Interesse des Ganzen zu sein und zu vertreten. Daher liegt in jeder
Staatsverfassung der faktische Widerspruch der kämpfenden Interessen und des be-
haupteten Allgemeinen. Im Wechsel der Verfassungen verwandelt der Widerspruch
seine Erscheinung. In keiner verschwindet er.
Die Freiheit bleibt in ständigem Widerstand gegen den Staat, durch den allein sie
doch möglich ist.
Alle Menschen sollen gleiche Rechte und gleiche Chancen haben, aller Unter-
schied dagegen nur auf ihrer natürlichen Begabung und auf ihrem Verdienst durch
Leistung beruhen. Diese Forderung steht in unaufhebbarem Widerspruch zur Notwen-
digkeit einer von Menschen ersonnenen und geführten Ordnung. Denn diese muss
immer, trotz Annäherungen an jene Forderung, die Chancen doch an Geburt und Her-
kunft, an Orte des Daseins, an Zufall der Auslese knüpfen. Kein Verfahren kann - äus-
ser in sehr untergeordneten Fähigkeiten - die Leistungsfähigkeit und Begabung vor der
Verwirklichung im Leben feststellen. Erst das Leben zeigt durch Leistung das Verdienst
des Menschen, wenn er freie Bahn hatte und diese beschritt.
Im Ganzen muss jeweils einer herrschen, wenn die Herrschaft das Beste leisten soll.
Aber jeder Herrschende ist auch ein Mensch und bedarf der Kontrolle. Die Kontrollen
a statt bleibende im Ms. und in der Abschrift Gertrud Jaspers bleibenden
b Bürokratie nach der Abschrift Gertrud Jaspers statt Bürokratie im Ms.
Grundsätze des Philosophierens
um die geschickte, im Rahmen der Gesetze bleibende3 Übervorteilung, um den unaus-
gesprochenen Kampf, dem die scheinbare Verständigung nur eines seiner Mittel ist.
Es ist die Frage, ob der blutige Kampf mit Waffen wirklich grausamer ist als der schein-
bar waffenlose, doch auf stille Lebensvernichtung gehende wirtschaftliche Kampf mit
scheinbar friedlichen Mitteln, der doch so erbarmungslos ist wie der Krieg.
Keine Verfassung des Staatsganzen kann die Unausgleichbarkeit des allgemeinen
Willens mit den einzelnen Interessen aufheben. Der Mensch verwirklicht sich in ei-
nem je besonderen Dasein mit bestimmten Aufgaben und hat die Tendenz, sein Be-
sonderes zum Ganzen oder doch zum Herrschenden zu machen. Das Ganze ist keinem
Menschen als besondere Aufgabe gegeben. Niemand, weder der Staatsmann noch der
Philosoph, kann sich mit Recht in seiner Daseinswirklichkeit als das Ganze oder als
den schlechthin Führenden ansehen. Das Ganze erwächst unvollendbar aus dem ge-
genseitigen Miteinander alles Besonderen, unter dem jede bewusste Ergreifung des
Ganzen am Ende auch nur ein Besonderes bleibt. So wird jede Bürokratie13, jede indu-
strielle, wirtschaftliche, militärische Institution ein sich verselbständigendes beson-
deres Daseinsinteresse dieser Organisationen. Jedes hat die Tendenz, sich als solches
durchzusetzen - auch die zu einem Besonderen werdende staatliche Bürokratie13 - und
den Staat zu seinen Gunsten ausschliesslich zu beherrschen mit der Begründung, sel-
ber das allgemeine Interesse des Ganzen zu sein und zu vertreten. Daher liegt in jeder
Staatsverfassung der faktische Widerspruch der kämpfenden Interessen und des be-
haupteten Allgemeinen. Im Wechsel der Verfassungen verwandelt der Widerspruch
seine Erscheinung. In keiner verschwindet er.
Die Freiheit bleibt in ständigem Widerstand gegen den Staat, durch den allein sie
doch möglich ist.
Alle Menschen sollen gleiche Rechte und gleiche Chancen haben, aller Unter-
schied dagegen nur auf ihrer natürlichen Begabung und auf ihrem Verdienst durch
Leistung beruhen. Diese Forderung steht in unaufhebbarem Widerspruch zur Notwen-
digkeit einer von Menschen ersonnenen und geführten Ordnung. Denn diese muss
immer, trotz Annäherungen an jene Forderung, die Chancen doch an Geburt und Her-
kunft, an Orte des Daseins, an Zufall der Auslese knüpfen. Kein Verfahren kann - äus-
ser in sehr untergeordneten Fähigkeiten - die Leistungsfähigkeit und Begabung vor der
Verwirklichung im Leben feststellen. Erst das Leben zeigt durch Leistung das Verdienst
des Menschen, wenn er freie Bahn hatte und diese beschritt.
Im Ganzen muss jeweils einer herrschen, wenn die Herrschaft das Beste leisten soll.
Aber jeder Herrschende ist auch ein Mensch und bedarf der Kontrolle. Die Kontrollen
a statt bleibende im Ms. und in der Abschrift Gertrud Jaspers bleibenden
b Bürokratie nach der Abschrift Gertrud Jaspers statt Bürokratie im Ms.