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Jaspers, Karl; Piper, Klaus; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,2): Ausgewählte Korrespondenzen mit dem Piper Verlag und Klaus Piper 1942-1968 — Basel: Schwabe Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.71782#0165
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Karl Jaspers - Piper Verlag (1948)

Was die Übersetzung ins Französische angeht, liegt die Sache folgendermassen: Ich
hatte im Sommer ein Gespräch mit Herrn Vercors und dem Geschäftsführer der Edi-
tions de Minuit in der Schweiz.180 Damals habe ich den Herren nicht juristisch, aber
moralisch zugesagt, dass mir an einer Übersetzung vor allen anderen französischen
Verlagen bei ihrem Verlag gelegen wäre. Sie sagten mir zu, die Genehmigung für das
Werk »Von der Wahrheit« in Berlin zu erwirken.181 Einige Wochen später bekam ich
einen Vertragsentwurf (gedrucktes Schema), in dem ich für meine sämtlichen Schrif-
ten das Übersetzungsrecht übertragen sollte mit einer Fülle von Bestimmungen, die
mir überflüssig oder nicht tragbar schienen.182 20% Honorar, worauf die Kosten für die
Übersetzung angerechnet resp. abgezogen werden. Diesen Vertrag sollte ich nach Ber-
lin schicken, er würde ohne weiteres lizenziert. Nun war[en] meine Unlust und meine
anderweitige Beschäftigung so gross, dass ich die Sache einfach liegen liess. Denn die-
ses Bausch- und Bogen-Verfahren für alle Übersetzungen widersprach unseren münd-
lichen Besprechungen und dieses Schema gedruckter Art gefällt mir ohnehin nicht.
So habe ich garnicht geantwortet. Hinzu kam, dass die Übersetzerin, eine Schülerin
und Freundin von mir in Genf,183 ein so schweres persönliches Schicksal hatte, dass
ich auf diese Unternehmung garnicht zurückkommen mochte. Sie ist Privatdozentin
in Genf, sollte für die Übersetzung ein Monatsgehalt in Franken erhalten, um dadurch
für die Zeit der Arbeit von ihrer Schule befreit zu werden, an der sie ihren Lebensun-
terhalt verdient. Daraus scheint nichts geworden zu sein, jedenfalls habe ich nichts
gehört. Es ist mir klar, dass sie die Übersetzung nur leisten könnte bei einem Hono-
rar in Schweizer Franken, das hinausgeht über das für den Verlag Tragbare. Nun ist
aber die Frage des Übersetzers geradezu entscheidend. Eine schlechte Übersetzung
wäre schlimmer als gar keine.184 Der grosse Umfang des Werkes würde eine Überset-
zung sowohl verlegerisch wie für den Übersetzer sehr erschweren. Die kleinere Schrift
»Vom philosophischen Glauben« ist gewiss geeigneter.185 Sollte ich, was noch nicht
feststeht, nach Basel gehen, so wäre jede Verhandlung erleichtert. Denn dort ansäs-
sig, brauchte ich doch keine Lizenz mehr bei allen den[jenigen] Schriften, deren Über-
setzungsrecht mir und nicht dem Verlag gehört. Dann wäre dieses Problem gelöst
und die Anteiligkeit an dem von mir erzielten ev. Honorar müsste in ihrer Verwer-
tung zwischen uns verabredet werden. Aber es steht noch nicht fest, ob ich nach Basel
gehe. Sollten Sie Übersetzungen ins Französische ins Auge fassen, so wäre eine Verbin-
dung mit Fräulein Dr. Jeanne Hersch immer wieder das Wünschenswerteste. Aber im
Augenblick wage ich es noch nicht, davon zu reden. Der Verlag Gallimard wäre mir
ebenfalls recht. Er ist für die Franzosen, die ich sprach, offenbar nicht im gleichen
Sinn bejaht. In einem Falle, der mir erzählt wurde, hat er sich gelegentlich einer frühe-
ren Übersetzung von mir etwas wunderlich benommen, falls man mich richtig unter-
richtet hat. Er hat sie als ihm gehörig behauptet, ohne dass ein bestehender Vertrag
vorliegt. Ich würde eine Übersetzung doch erst ernstlich erwägen, wenn ein zuverläs-
 
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