Eine Verschwörung gegen Justinian im Jahre 562
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oberungen noch übrig war) tobten 560/561 bürgerkriegsartige Kämpfe zwischen Mia-
und Dyophysiten, so dass eigens der comes Orientis mit Truppen eingreifen musste.134
Gleichzeitig gingen die bekannten Auseinandersetzungen der Demen, der Zirkuspar-
teien, weiter.135 Im November 561 befahl der Kaiser die Verhaftung der Führung der
Grünen.136 Die Unruhen gingen auch im folgenden Jahr weiter. Immerhin konnte im
Jahr 561 ein Friedensvertrag mit den Persern geschlossen werden, der natürlich auch
Geld kostete (mindestens 30.000 Nomismata je Jahr, wobei die Zahlung für die ers-
ten sieben Jahre sofort fällig gewesen sein soll: Das wären dann 210.000 Nomismata).
Dem gingen allerdings langwierige militärische Auseinandersetzungen voraus.137
Man geht in der Forschung davon aus, dass Justinian in seinen letzten Regierungs-
jahren in erheblichem Umfang Zwangsanleihen bei wohlhabenden Personen aufge-
nommen habe - hier ist natürlich in erster Linie an die argyropratai zu denken. Hin-
weise darauf hat man Flavius Cresconius Corippus’ Gedicht In laudem lustini Augusti
minoris entnommen. Im diesen Panegyrikos wird u.a. der Verlauf der Feierlichkeiten
anlässlich der Inthronisation Justins II. (14 November 565) geschildert.138 Corippus
erwähnt den Auftritt von Bittstellern, reichen Geschäftsleuten, die betonten, dass ihre
publica commercia gewinnbringend für den Fiskus und damit für die Allgemeinheit
seien. Justinian aber habe befohlen, dass sie ihr Vermögen als Kredit dem Staat zur
Verfügung zu stellen hatten, weshalb sie nun in Armut leben müssten.139 Der neue
Kaiser ließ die Quittungen verbrennen und in großer Inszenierung die fraglichen
Summen (die bestimmt nicht gering waren) aus seinem „Privatvermögen“ auszahlen140
(woher hatte der Staat übrigens plötzlich so viel Geld?). Vermutlich handelte sich bei
den Bittstellern um argentarii. Andere Quellen (nämlich Theophanes, aus einer nicht
identifizierten Quellenschrift) bestätigen dies und zeigen auf der anderen Seite, dass
die Involvierung der άργυροποάτα\Ι argentarii in die staatliche Finanzverwaltung
134 Malalas, Chronographia XVIII131 (S. 422,42-45 Thurn) - ergänzt aus Theophanes, Chronographia AM
6053 (S. 235, n-15 de Boor); vgl. RKOR, Nr. 1438 (S. 343-344); PLREIII, s.n. Zemarchus 1, S. 1416-1417.
135 Cameron, Al. (1976), S. 89 (auch zu chronologischen Fragen - 562 oder doch 563?).
136 Malalas, Chronographia XVIII132 (S. 423,59-60 Thurn).
137 Menander Protector, fr. 6.1,147-149 Blockley; vgl. Dignas/Winter (2007), S. 41,138-148; Greatrex/Lieu
(2002), S. 132-134; Stein (1919), S. 30 mit Anm. 6; Brandes (2013b), S. 268; Blockley (1985), S. 71-72; Stein
(1949), S. 516-521.
138 Siehe die Angaben bei Dölger/Müller (2009), Nr. ra (S. 1).
139 Corippus, In laudem lustini Augusti minoris II, 361-398, hier 367-374: angeblich riefen die wehklagenden
Männer u. a. lege sacra parentis / syngrapha, de tantis rationem collige chartis. / iam servus succurre tuis. nos
nostra iubenti/credidimus domino, vobis quis vestra negaret, /cum vestrum est, quod mundus habet? scis, summe
regentum, /publica quid vestro prosint commercia fisco, / unde tributa tuis succedent annua rebus, / deficiet si
nostra manus?
140 Corippus, In laudem lustini Augusti minoris II, 382-384 thesaurosfidis privatosferre ministris/imperat etc. In
der einschlägigen Literatur wird diese Episode mit einer außerordentlichen Besteuerung in Form einer
staatlichen Zwangsanleihe bei den argentarii (vielleicht auch noch bei weiteren reichen Handwerkern und
Händlern) in Verbindung gebracht: siehe Cameron, Av. (1976), S. 176; Barnish (1985), S. 26-27; siehe auch
Zuckerman (2004), S. 91-92.
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oberungen noch übrig war) tobten 560/561 bürgerkriegsartige Kämpfe zwischen Mia-
und Dyophysiten, so dass eigens der comes Orientis mit Truppen eingreifen musste.134
Gleichzeitig gingen die bekannten Auseinandersetzungen der Demen, der Zirkuspar-
teien, weiter.135 Im November 561 befahl der Kaiser die Verhaftung der Führung der
Grünen.136 Die Unruhen gingen auch im folgenden Jahr weiter. Immerhin konnte im
Jahr 561 ein Friedensvertrag mit den Persern geschlossen werden, der natürlich auch
Geld kostete (mindestens 30.000 Nomismata je Jahr, wobei die Zahlung für die ers-
ten sieben Jahre sofort fällig gewesen sein soll: Das wären dann 210.000 Nomismata).
Dem gingen allerdings langwierige militärische Auseinandersetzungen voraus.137
Man geht in der Forschung davon aus, dass Justinian in seinen letzten Regierungs-
jahren in erheblichem Umfang Zwangsanleihen bei wohlhabenden Personen aufge-
nommen habe - hier ist natürlich in erster Linie an die argyropratai zu denken. Hin-
weise darauf hat man Flavius Cresconius Corippus’ Gedicht In laudem lustini Augusti
minoris entnommen. Im diesen Panegyrikos wird u.a. der Verlauf der Feierlichkeiten
anlässlich der Inthronisation Justins II. (14 November 565) geschildert.138 Corippus
erwähnt den Auftritt von Bittstellern, reichen Geschäftsleuten, die betonten, dass ihre
publica commercia gewinnbringend für den Fiskus und damit für die Allgemeinheit
seien. Justinian aber habe befohlen, dass sie ihr Vermögen als Kredit dem Staat zur
Verfügung zu stellen hatten, weshalb sie nun in Armut leben müssten.139 Der neue
Kaiser ließ die Quittungen verbrennen und in großer Inszenierung die fraglichen
Summen (die bestimmt nicht gering waren) aus seinem „Privatvermögen“ auszahlen140
(woher hatte der Staat übrigens plötzlich so viel Geld?). Vermutlich handelte sich bei
den Bittstellern um argentarii. Andere Quellen (nämlich Theophanes, aus einer nicht
identifizierten Quellenschrift) bestätigen dies und zeigen auf der anderen Seite, dass
die Involvierung der άργυροποάτα\Ι argentarii in die staatliche Finanzverwaltung
134 Malalas, Chronographia XVIII131 (S. 422,42-45 Thurn) - ergänzt aus Theophanes, Chronographia AM
6053 (S. 235, n-15 de Boor); vgl. RKOR, Nr. 1438 (S. 343-344); PLREIII, s.n. Zemarchus 1, S. 1416-1417.
135 Cameron, Al. (1976), S. 89 (auch zu chronologischen Fragen - 562 oder doch 563?).
136 Malalas, Chronographia XVIII132 (S. 423,59-60 Thurn).
137 Menander Protector, fr. 6.1,147-149 Blockley; vgl. Dignas/Winter (2007), S. 41,138-148; Greatrex/Lieu
(2002), S. 132-134; Stein (1919), S. 30 mit Anm. 6; Brandes (2013b), S. 268; Blockley (1985), S. 71-72; Stein
(1949), S. 516-521.
138 Siehe die Angaben bei Dölger/Müller (2009), Nr. ra (S. 1).
139 Corippus, In laudem lustini Augusti minoris II, 361-398, hier 367-374: angeblich riefen die wehklagenden
Männer u. a. lege sacra parentis / syngrapha, de tantis rationem collige chartis. / iam servus succurre tuis. nos
nostra iubenti/credidimus domino, vobis quis vestra negaret, /cum vestrum est, quod mundus habet? scis, summe
regentum, /publica quid vestro prosint commercia fisco, / unde tributa tuis succedent annua rebus, / deficiet si
nostra manus?
140 Corippus, In laudem lustini Augusti minoris II, 382-384 thesaurosfidis privatosferre ministris/imperat etc. In
der einschlägigen Literatur wird diese Episode mit einer außerordentlichen Besteuerung in Form einer
staatlichen Zwangsanleihe bei den argentarii (vielleicht auch noch bei weiteren reichen Handwerkern und
Händlern) in Verbindung gebracht: siehe Cameron, Av. (1976), S. 176; Barnish (1985), S. 26-27; siehe auch
Zuckerman (2004), S. 91-92.