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Lenard, Philipp; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse: Abteilung A, Mathematisch-physikalische Wissenschaften (1914, 17. Abhandlung): Über Elektronen und Metallatome in Flammen: Bewegungsvorgaenge, Lichtemission — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.37440#0012
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12 (A.17)

P. Lenard:

des früheren c 1°) unter der (L c.) für Aletallatome als aktive
Atome eingehend begründeten Annahme, daß
7mr Aewi ZH6*nni7?ze/zü"e//e^ zweier
aAGner Agonie stattfinde^^ (Nähewirkung), was die Grundan-
nahme aller unserer Entwicklungen ist,
A = <Vn ^ q .
Es ist dabei speziell noch angenommen, daß nur im freien (neu-
tralen) Zustande Zusammenstoß ende aktive Atome Elektronen
abgeben. Findet Abgabe auch im angelagerten Zustande statt,
was noch als unbestimmt anzusehen ist, so würde das dadurch
angezeigt werden, daß <p in obiger Gleichung und in den weiteren,
aus ihr abgeleiteten Gleichungen mit größerem Werte (näher der
Vgl. die Zusammenstellung der Bezeichnungen.
i5 Es sei in bezug auf andere mögliche Annahmen bemerkt: 1. daß die
Annahme von Elektronenbefreiung bei Zusammenstößen der Metallatome
mit Flammehmolekülen zu gänzlich veränderten Gleichungen führt,
welche mit den Beobachtungsresultaten gar keine Übereinstimmung zeigen,
weshalb wir diese Elektronenbefreiung als nicht vorhanden oder doch in allen
gegenwärtig vorliegenden Fällen relativ geringfügig betrachten müssen;
2. daß die Annahme von Elektronenbefreiung beim Zusammentreffen schon
freier Elektronen mit Metallatomen zu nur wenig veränderten Gleichungen
führt. Der Hauptunterschied besteht darin, daß die Größe ß (siehe Gl. 6)
die Form annimmt ß = cknq/Cqr, worin c^ = rGikWj/M/m B und
q von entsprechend veränderter Definition ist. Diese Annahme 2 erscheint
daher nicht so bestimmt durch die Erfahrung ausgeschlossen, als die Annahme 1.
Führt man die Annahme 2 durch, so ergeben sich fast alle Schlüsse der vor-
liegenden Mitteilung unverändert mit gleichen Resultaten, namentlich bleibt
auch der Schluß auf das Vorhandensein der Kerne und auf deren ungefähre
Größe (Abschnitt 6) unverändert bestehen, ebenso die Zusammenhänge,
welche die Eigentümlichkeiten der Elektrizitätsleitung in Flammen enthalten
(Gl. 16), nur die konstanten Koeffizienten der Gl. 16 erhalten veränderte
numerische Werte (vgl. dazu die Note 111). Der Hauptunterschied gegen-
über der hier ausführlich durchgeführten Grundannahme besteht im Quadrat-
wurzelgesetz (Abschnitt 5). Dieses der Beobachtung entnommene Gesetz
würde mit der Annahme 2 zum Schlüsse führen, daß die Elektronenbefreiung
(q) aus allen Alkalimetallatomen in gleicher Menge erfolgt, was aber in der
Erfahrung keine Stütze findet, und dies ist der Grund, warum wir die Annahme
2 für unwahrscheinlich halten. Nur wenn große Elektronengeschwindig-
keiten auftreten (in sehr starken elektrischen Feldern), scheint der Elektronen-
befreiungsprozeß 2 zu dem unserer Grundannahme entsprechenden Prozeß
noch hinzuzukommen, was wir im Abschnitt 10 gesondert betrachten, wo
auch auf die Möglichkeit von Elektronenbefreiung durch Zusammenstöße
von Trägern mit Metallatomen Bezug genommen wird.
 
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