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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Gradenwitz, Otto [Bearb.]; Plaumann, Gerhard [Bearb.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 15. Abhandlung): Griechische Papyri der Sammlung Gradenwitz — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33318#0011
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Nr. 1. Kgl. Erlaß: Ansage einer Sklavensteuer usvv. 11

schlossen hat; nnser Text könnte dann eines dieser προστάγματα
sein. Aber für den Steuerzweck sind die Sklaven Mobilienbesitz;
und dieser wird, wie es in der Natur der Sache liegt, alljährlich
ohne πρόσταγμα deklariert (s.Wilcken, Grundzüge, S. 175/6). Da-
durch wird die Auffassung des Textes als erste Anordnung einer
neuen Steuer gestützt. Im Übrigen würde gegen die Auffassung
als ein solches periodisch wiederkehrendes πρόσταγμα für die Zwecke
einer seit langem eingeführten Steuer auch die Ausführlichkeit in
der Angabe der Steuersumme sprechen, die die Angaben des
Rev. P. col. 36 noch überbietet.

Offen bleibt die Frage, in welcher Weise, nach dieser ersten
grundlegenden Deklaration, in der Folge die Unterlagen für die
Steuer alljährlich beschafft wurden; wurde die Anzeige der Sklaven
der Personendeklaration angeschlossen, oder wurden die Sklaven
nacli Einführung der Steuer mit Vieh und Mobilien zusammen
angegeben ? Wenn sie, was wahrscheinlich ist, mit den Haus-
bewohnern zusammen angezeigt wu.rden, so mag eine so summa-
rische Angabe wie in P. Lille 27 = W. Chrest. 199 genügt haben, da
ja nach der Einführungsbestimmung der Wert der Sklaven für
die Veranlagung keine Rolle gespielt zu haben scheint. Vielleicht
wurden die Sklaven erst nach der Einführung der Steuer in
die Personenanzeigen aufgenommen 1; das würde die Notwendig-
keit erklären, erst einmal durch diese allgemeine Sonder-άπογραφή
über den Bestand Klarheit zu schaffen.

Als Datum für die Einführung der Steuer ist ein Jahr 18 aus
der Frist für clie άπογραφή (Dystros ? 17 bis Dios 17 bzw. Dystrosl8)
zu gewinnen. Als Regierungszeit kommt nach der Schrift Phila-
delphos oder Euergetes in Betracht. P. Hib.29 = W. Chrest. 259
muß später geschrieben sein 2; die Herausgeber entscheiden sich,
zwischen Philadelphos und Euergetes schwankend, für Phila-
delphos, weil dieselbe Mumie Stücke aus dessen Zeit geliefert
liabe. Für denneuen Text gilt das Gegenteil: die Kartonnagestücke,
aus denen dieser Fetzen stammt, haben Texte vom etwa 18. Jahre
des Euergetes bis zu den ersten Jaliren des Philopator geliefert.
Aber natürlich konnte ein Stück so wichtiger Natur auch länger
aufbewahrt werden. Eine Entscheidung zwischen J. 18 des Phila-
delphos = 268/7 und des Euergetes = J. 230/29 als Einführungs-

1 W. Chrest. 199 müßte dann später sein als unser Text.

2 Wenn er, wie wahrscheinlich, dieselbe Steuer (s. o.) behandelt.
 
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