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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Gradenwitz, Otto [Bearb.]; Plaumann, Gerhard [Bearb.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 15. Abhandlung): Griechische Papyri der Sammlung Gradenwitz — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33318#0033
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Nr. 5. AmtJiche Anweisung an die kgl. Kasse für σΐτος άγοραστός. 33

Das ist aber nicht der Fall, denn die Liste hat den Typus: Name —
Ethnikon — Artaben — Drachmen. Es erscheint mir ganz unan-
gängig, anzunehmen, es würden hier bei Beamten die Ethnika
clem Namen zugesetzt 1. Und daß es sich um private λογευταί
von Steuererhebern handelt, würde sachlich unwahrscheinlich
(s. u.) sein und iiberdies jenen Anstoß nicht einmal beseitigen.

Übrigens ist von den in der Liste aufgeführten Personen jeden-
falls das Eine sicher, daß sie in erster Linie Soldaten sind; denn
ein Teil von ihnen gehört zu dem auch sonst bekannten Truppen-
teil des Ζωίλος (s. Lesquier, Les Institutions Militaires, S. 338 und
S. 80). Wenn sie also mit den ύπογεγραμμένοί, λογευταί identisch
sein sollten, so müßte es sich um λογευταί in enger Yerbindung mit
dieser Truppe handeln (s. u.), und dann gibt wieder ihre Zalil
m Verbindung mit Tebt. I, 100, der 100 Jahre später nur einen
λογευτής für eine ganze ίπποφχία bezeugt, ein Argument gegen die
Auffassung als Logeuten ab.

Die Nennung der Logeuten muß demnach der nach mindestens
2 Eponymen geordneten Liste der Soldaten vorangegangen sein.
Es müssen dort mehrere genannt sein; denn das Blatt scheint
am rechten Rande vollständig und keine 2. Kolumne etwa mit
weiteren λογευταί (und Soldatenlisten) gefolgt zu sein.

Die Fetzen 2 des Einleitungssatzes mit seinen Stichworten
καθ’ ίππαρχίαν und άγοραστόν setzen nun die λογευταί mit den
in der Liste aufgeführten Soldaten in Beziehung. Ein Zu-
sammenhang zwischen diesen Beamten und den Soldaten ist
in P. Tebt. I 100 vomEnde des II. Jahrh. erkennbar; dort zahlt ein
Kleruch an die Regierung bald durch Vermittlung der πράκτορες, bald
durch einenUnterbeamten eines λογευτής, bald durch einenMann, der
sich im selben Text einmal N. [ό λογεύων ?] τήν έ ίπ(παρχίάν) und
dann in der Unterschrift N. λ[ο]γευ(τής) Θεογο(νίδος) 3 nennt. Vgk
GRENFELL-HuNTsBemerkungen dazu: Itmay be inferred fromthis
that Epigenes, the payerof the tax,was acatoecusbelonging to that
hipparchy, and. that his κλήρος or a large part of it . . . was at
Theogonis. Für die Logeuten müßte man umgekehrt den Schluß

1 Z. B. Hib. 168, Petr. III 112, Tebt. I 100; immer N. λογευτής.

2 Ich wiederhole, daß die Anordnung des Z. 4/5 Anfang enthalten-
den Fragments nicht ganz sicher ist.

3 Daß die Personengleichheit nicht völlig sicher, verschlägt nicht viel.

Sitzungsber. d. Heidelberger Akademie, phil.-hist. Kl. 1914. 15. Abh.

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