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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]; Gradenwitz, Otto [Oth.]; Plaumann, Gerhard [Oth.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 15. Abhandlung): Griechische Papyri der Sammlung Gradenwitz — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33318#0049
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Nr. 8. Amtlicher Brief über Weiderecht.

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-ευς και φυ . . . [ . Schubarts Lesung τευς yerhalf zum Verständnis.
Dieser Mann scheint nicht quittiert zu haben.

Z. 3. Da ύπογε[γραμ,][μένοί, zu wenig ist, muß ein Substantiv
gestanden haben; also etwa ύπογε[γραμμένο!, γε-] | ωργοί, wobei ω
nicht gut, ργ dagegen gut zu den Spuren paßt.

Z. 4. του las EdgarLobel. Dieser Κλείταρχος ist also von dem
gleichnamigen Trapeziten des Koites (s. Hib. 66 und o. Einl. zu
Nr. 3) zu sondern.

Z. 6. Zu 'Ηρακλείδης s. Einl. zu Nr. 2, am Ende.

Z. 11. Lesung Schubart statt der meinigen: .... σπερματ ....
κωληκ ..[...] | έτους ( ?). Yielleicht in 10/11: έπιμελητο[ΰ είς το . .]-
j έτος, wobei Z. 10 allerdings etwas lang.

Z. 12. Ende hinter ε vielleicht noch ein Bruchteil.

Z. 16. Auffällig, daß hier von dem hinlänglich gesicherten
weiteren Empfänger Z. 1/2 keine Notiz genommen wird,

Z. 17. μετρήσει, woran man denkt, ist unwahrscheinlich, da
wohl nur με | τρησει oder μετρη | σει geteilt sein könnte, was
beides schlecht zum Raum paßt. Allerdings ist σει nicht ganz
unmöglich; Schubart hält μέ] | [τρ]ωι paiäographisch und inhalt-
lich für möglich.

Z. 27—29. fand ich in letzter Stunde noch auf einem kleinen
Stückchen hinzu.

Z. 28. Es ist verlockend, hier den Namen des Schreibers
Pete-ese, Sohn des Har-si-ese, einzusetzen, der clie demotische Unter-
schrift unter Nr. 8 gemacht hat. Aber es ist natürlich ganz unsicher
und darum ist nicht mit Notwendigkeit zu schließen, daß Nr. 8
an den κωμάρχης gerichtet gewesen sei.

Nr. 8. Amtlicher Brief über Weiderecht. J.223/2(?) a.C.
Inv. Nr. 157. Höhe 22 cm, Breite cm. Oben abgerissen.

Große Kursive.

Eine Mitteilung über Leute, die gegen Stellung der notwendigen
Sicherheit Weiderecht (auf dem. kgh Land) erworben haben;
Auftrag, die Polizei zu benachrichtigen, sie solle ihnen keine
Schwierigkeiten bereiten. Der Inhalt des Textes ergänzt sich
gegenseitig mit Hib. 52 und den dort zur Erklärung herangezogenen
Urkunden 1 (dazu Wilcken, Arch. IV, S. 183, Hinweis auf Petr. III

1 Auch Hib. 75, auf deü ich durch Piotrowicz, de toparcharum etc.
(Eos 1913, S. 11) aufmerksam wurde, ist hier einzureiheh.

Sitzungsber. d. Heidelberger Akademie, pbLil.-hist. Kl. 1914. 15. Abh.

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