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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]; Gradenwitz, Otto [Oth.]; Plaumann, Gerhard [Oth.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 15. Abhandlung): Griechische Papyri der Sammlung Gradenwitz — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33318#0055
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Nr. 10. Yertrag iiber Hingabe an Zahlungsstatt usw.

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Blatt gegangen, geschweige denn Platz für die Zeugen geblieben.
Daber wobl b) angefertigt.

Inhalt cles Vertrages: Nikandros bestätigt dem Sogenes den
Empfang von 400 Drachmen als Preis dreier Esel. αύται δ’είσΐν al
τετρακόσιαι δραχμαΐ τό λοιπόν τοΰ φόρου τοΰ βαλανείου τοΰ έν Θώλθει,
ό προσίοφείλησεν Νίκανδρος τοΰ όγδόου έτους. Für φόρος τοΰ βαλανείου
sind znnächst mehrere Deutungen möglich. Es könnte heißen:

l. Steuer für ein Bad; wir kennen eine Abgabe der Badbesitzer
(τρίτη βαλανείων, Ertragssteuer; s. Hib. 116 und 108 zu Z. 7. Aucb
Tbeban Ostraka 2 (Univ. of Toronto Studies) ist wohl eine Zahlung
für diese τρίτη). Dann würde Nikandros dem Staat eine Steuerrate
schulden und sicli das Geld dazu durch den Verkauf dreier Esel
verschaffen, über cleren Preis er hier quittiert. Die Angabe des
Zweckes, zu dem er das Geld braucht, wäre dann so auffällig, claß
cliese Deutung ausscheidet. —2. φόρος kannPacht heißen. Nikandros
könnte das Bad vom Staat, von einem Tempel ocler von einem
privaten Dritten gepachtet haben. Hier wäre das Fehlen des Ver-
pächters auffällig und ein Grund für die Angabe des Zweckes, dem
clie Summe clienen soll, nur etwa durch ein näheres Verhältnis des
Sogenes zu der Pacht, etwa als Bürge dem Staat gegenüber, zu
konstruieren. Auch diese Deutung ist unwahrscheinlich. — Es
bleibt 3. clie Erklärung, daß Nikanclros clas βαλανεΐον von Sogenes
selbst gepachtet hat uncl cliesem den Restbetrag schuldet, den er
durch d.en Scheinverkauf, tatsächlich Hingabe von 3 Eseln an
Zahlungsstatt zahlt. Dann ist clie Quittung fiktiv; es liegt Auf-
rechnung cles Kaufpreises gegen eine Schuld oder überhaupt ein
fiktiver Kauf vor, wenn nämlich d.as Motiv, die Esel zu verkaufen,
clie drückencle Schuld bei Sogenes war. In jedem Falle Hingabe
an Zahlungsstatt in Form eines Kaufes.

Zu solchen fiktiven Geschäften lst Mitteis, Grundzüge S. 117
zu vergleichen. Das clort zusammengestellte Material enthält
fiktive Darlehen, die inannigfachen Zwecken d.ienen; dazuzustellen
ist vielleicht Hib.89, auf denmichO. Gradenwitz hinwies, wo sicli

m. E. d.er Empfänger des Darlehens zu bestimmten Leistungen zu
verpflichten scheint; vgl. Mitteis Chrest. 29,8. Weitere 1 fiktive
Rechtsgeschäfte erweist Schwarz, Homologie und Protokoll (Fest-
schrift für Zitelmann) S. 33 ff. Aber ein dem unsrigen analoger Fall

1 Wenn ich Tebt. I 109 recht verstehe, so wird dort bei einem
Kauf die Lieferung gestundet und in cler Form cles Darlehens gesichert.
Ygl. Hib. 84.
 
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