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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 7. Abhandlung): Ottaviano Cesare: ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaft Jesu und Elternhaus — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33310#0018
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18

Hermann Stoeckius:

Dieser Aufforderung war Achill schon am 18. Juli 1553
nachgekommen 75). Wie Ignatius diese Berufungsgeschichte i'ür
seine Absicht verwertete, läßt sich Ieider aus den vorliegenden
Urkunden nicht erkennen. Ob er sie schon damals in Abschriften
außer einigen Persönlichkeiten (Kardinälen usw.) in Rom auch
dem P. Salmeron in Neapel übersenden ließ, damit er sie dazu
verwende, die in Betracht kommenden Kreise zugunsten des
Ordens umzustimmen ? Jedenfalls hatte er schon am 8. oder
9. Juli 1553 zwei Abschriften von den Briefen des Herzogs von
Monte Leone und des Minturnus 76) an Salmeron gesandt 77) und
ihm gewiß auch Anweisungen gegeben, auf diese beiden Persön-
lichkeiten und durch sie wiederum auf die Eltern Ottavianos ver-
söhnlich zu wirken. Denn am 6. August 1553 konnte ihm Ignatius
seine volle Anerkennung aussprechen: Salmeron habe dem Herzog
und Minturnus gegenüber seine Aufgabe gut erfüllt; er (Ignatius)
könne nicht verstehen, wie sie (der Herzog und Minturnus) mit
gutem Gewissen solch maßlose Leidenschaftlichkeit seiner Mutter
hätten unterstützen können, von dem Vater zu geschweigen 78).
Dennoch ruhte die Mutter nicht, denn auf sie wird es zurückzu-
führen sein, wenn der Vater zwischen dem 6. und 13. August 1553
in einem uns verlorenen Schreiben Ignatius um die Rückkehr seines
Sohnes nach Neapel bat 79). Am 13. August erwiderte ihm Ignatius
in höflicher, aber bestimmter Form folgencles: er sei durchaus
geneigt — namentlich mit Rücksicht auf das Schreiben des Herzogs
— den Eltern Ottavianos jeglichen Dienst zu erweisen und Trost
zu gewähren. Es sei ihm aber auf sein Schreiben nach Palermo von
dem Rektor P. Paul Achill und von Ottaviano selbst, wie er wohl
wisse, geantwortet: Ottaviano fürchte mit Recht, eine Rückkehr nach
Neapel könne für ihn eine Ursache schwerer Versuchungen sein; er
bitteihn (Ignatius) also inständigst, ihn nicht in eine solcheGefahr zu
bringen. Er (Ignatius) tue daher nur seine Schuldigkeit, wenn er eine
so vernünftige Bitte gewähre; sonst könne er Gott schwerlich Rechen-
schaft geben. Und nun sucht Ignatius dem Vater die Entscheidung
seines Sohnes mit folgenden Worten zu begründen: II che, penso,

75) Epp. mixt., III, n. 636, p. 400f. — 76) cf. supra p. 13. — 77) Mon.
Ign., I: Epp. et instr., V, n. 3538, p. 179. •—- 7S) Mon. Ign., I: Epp. et
instr., V, n. 3623, p. 299: . . . V. R. ha fatto buon officio con il signor ducha
et Minturno, et non so io come puotriano con buona conscientia aggiutar
tanti dissordinati affetti della sua matre, per non dir del padre. — 79) Mon.
Ign., I: Epp. et instr., Y, n. 3640, p. 326.
 
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