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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 13. Abhandlung): Die Personennamen bei den Scriptores historiae Augustae — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37675#0004
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A. von Domaszewski:

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13. Suetonius, Caesares, in erweiterter Gestalt. De poetis.
De grammaticis et rhetoribus.
14. Gellius, Noctes Atticae.
15. Völkertafel wie beim Geographus Ravennas.
Es ist klar, daß die Nachforschung über die Herkunft der
erfundenen Personennamen sich zunächst auf diese Schriften er-
strecken mußte. Dabei trat es bald hervor, daß der Fälscher
sich von gewissen Grundsätzen leiten ließ, die seinen Zeitgenossen
die Aufdeckung der Erfindungen, wenn sie sich darum bemühen
sollten, erschwert hätten. Wie die Vorsicht, demselben Autor
nur wenige Namen zu entnehmen, die sich bei ihm nur vereinzelt
finden und an verborgenen Stellen stehen. Erleichtert hat er
jedoch die Nachforschung durch seine Unkenntnis der Regeln,
die die Zusammensetzung der Namen in jenen Zeiten bestimmten,
für welche seine Erfindungen berechnet waren. Deshalb gestattete
er sich nur geringe Abweichungen von der überlieferten Form
der Namen, um sich nicht durch seine Unsicherheit zu verraten.
Praenomen. Das Praenomen, das in seiner Zeit aus dem
Gebrauche längst verschwunden war, getraute er sich überhaupt
nicht frei zu verwenden. Er läßt es daher bei seinen Entlehnungen
immer weg, selbst wenn es in seiner Quelle leicht zu erkennen war.
Nur einmal verwendet er Quintus, 26, 13, 1 Qainto Ancario1. Er
schreibt das Praenomen aus, weil nach seiner Ansicht ein Mann
von dieser Lebensstellung einen zweistelligen Namen führen muß.
Marcus 29, 2, 1 Marcus Fonteius2 amator historiarum; 29, 10, 4
Marcus Salvidienus hanc ipsius orationem vere fuisse dicit3; 18, 3, 2
litteratores liabuit .... Titum Veturium4. Dieses Vertrauen kann
ihm nur Quintus und Marcus Cicero, sowie etwa der Kaiser Titus
eingeflößt haben.
Gentile. In zweistelligen Namen hielt er es für unerläßlich,
daß der erste Name auf ius, ia endete. Frei gebildet hat er nur
1 Cicero in Pisonem 89 vgl. Heidelb. Sitzb. 1916, 15, 11. Ancarius ist
die ganz richtige Form. W. Schulze, Zur Gesch. Lat. Eigenn. 122.
2 Cicero, Oratio pro Marco Fonteio.
3 Cicero ad Brutum 1, 17, 4 Quid inter Salvidienum et eum interest? Nur
diese Stelle kann er im Auge gehabt haben. Denn nur hier wird Salvidienus
Rufus ohne das Cognomen genannt; überdies heißt er Quintus Liv. per. 127.
Wichtig ist es, daß er diesen Brief las.
4 Cicero Cato 41, nur hier fand er den Titus Veturius Calvinus Consul
a. 321 Chr. ohne das Cognomen.
 
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