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Hugo Koch:
7, 10 „in vestibulo“ Buße geleistet wurde, wie auch De paen.
7, 9 andeutet, schwere Sünden, Hauptsünden gewesen sein. Die
Frucht aber, die Tertullian in der Bußschrift in Aussicht stellt,
kann nicht die kirchliche Wiederaufnahme, sondern nur die gött-
liche Begnadigung sein.
So erklärt es sich auch, daß Tertullian in seiner gewiß katho-
lischen Taufschrift jungen Leuten und Unverheirateten, die der
Versuchung besonders ausgesetzt seien, Aufschub der Taufe emp-
fiehlt (De bapt. c. 18, vgl. Theo!. Quartalschr., 1906, 554f. und
Harnack, Mission und Ausbreitung des Christentums2, 1906, I,
326f. A. 2) und nur das Martyrium in seinen Wirkungen der Taufe
gleichstellt (De bapt. c. 16). So verstehen wir auch den Satz
De paen. 7, 12: „Verum non statim succidendus ac subruendus
est anirnus desperatione, si secundae quis paenitentiae debitor
fuerit“, während diese Warnung vor Verzweiflung kaum am Platze
wäre, wenn dem Sünder die kirchliche Lossprechung nach zeit-
weiliger Bußeleistung in sicherer Aussicht gestanden hätte.
Esser verweist freilich auf die Wendungen „restitui“, „recon-
ciliari“, „absolvi“, „venia“, „paenitentiae fructus“, die in De
paen. wie in De pud. die Verzeihung der Sünde vor Gott und
die daraufhin erfolgende Wiederaufnahme in die Kirche bezeich-
neten, ebenso auf Wendungen wie „paenitentia secunda“, „auxi-
lium paenitentiae“, die geradezu technische Ausdrücke für die mit
kirchlicher Begnadigung belohnte Buße seien. Wenn irgendwo,
meint er, diene hier die philologisch-vergleichende Methode zur
Bestimmung des Wortsinnes (Schrift von 1905, 20ff.; Katholik,
1908, I, 24ff.). Nun wäre ich der letzte, der diese Methode gering-
schätzen oder gar als „absichtliche Verwirrung eines klaren Sach-
verhaltes“ schmähen wollte, wie es meinem Buche über Cyprian
gegenüber geschehen ist. Es muß aber anderseits auch bedacht
werden, daß Wörter oftmals einen engeren und einen weiteren
Sinn haben und auch ihre Bedeutung und ihren Inhalt ändern
können. Das kann namentlich dann eintreten, wenn durch ein
Ereignis, eine einschneidende Maßregel ein neuer Grund gelegt,
die Entwicklung in neue Bahnen gelenkt wird1.
1 Ein Beispiel aus Cyprians Briefen: in Ep. 55, 17 (Härtel 636, lOff.)
ist ebenso wie in Ep. 57, 4 (653, 15ff.) von einem „armare“ und „corroborare
ad proelium“ die Rede, und doch sind dort nur die Buße des Gefallenen
und der Zuspruch der Kirche, hier aber die kirchliche pax und der Kommunion-
empfang gemeint. De laps. c. 36 (264, 2ff.), wo dieselben Wendungen stehen,
Hugo Koch:
7, 10 „in vestibulo“ Buße geleistet wurde, wie auch De paen.
7, 9 andeutet, schwere Sünden, Hauptsünden gewesen sein. Die
Frucht aber, die Tertullian in der Bußschrift in Aussicht stellt,
kann nicht die kirchliche Wiederaufnahme, sondern nur die gött-
liche Begnadigung sein.
So erklärt es sich auch, daß Tertullian in seiner gewiß katho-
lischen Taufschrift jungen Leuten und Unverheirateten, die der
Versuchung besonders ausgesetzt seien, Aufschub der Taufe emp-
fiehlt (De bapt. c. 18, vgl. Theo!. Quartalschr., 1906, 554f. und
Harnack, Mission und Ausbreitung des Christentums2, 1906, I,
326f. A. 2) und nur das Martyrium in seinen Wirkungen der Taufe
gleichstellt (De bapt. c. 16). So verstehen wir auch den Satz
De paen. 7, 12: „Verum non statim succidendus ac subruendus
est anirnus desperatione, si secundae quis paenitentiae debitor
fuerit“, während diese Warnung vor Verzweiflung kaum am Platze
wäre, wenn dem Sünder die kirchliche Lossprechung nach zeit-
weiliger Bußeleistung in sicherer Aussicht gestanden hätte.
Esser verweist freilich auf die Wendungen „restitui“, „recon-
ciliari“, „absolvi“, „venia“, „paenitentiae fructus“, die in De
paen. wie in De pud. die Verzeihung der Sünde vor Gott und
die daraufhin erfolgende Wiederaufnahme in die Kirche bezeich-
neten, ebenso auf Wendungen wie „paenitentia secunda“, „auxi-
lium paenitentiae“, die geradezu technische Ausdrücke für die mit
kirchlicher Begnadigung belohnte Buße seien. Wenn irgendwo,
meint er, diene hier die philologisch-vergleichende Methode zur
Bestimmung des Wortsinnes (Schrift von 1905, 20ff.; Katholik,
1908, I, 24ff.). Nun wäre ich der letzte, der diese Methode gering-
schätzen oder gar als „absichtliche Verwirrung eines klaren Sach-
verhaltes“ schmähen wollte, wie es meinem Buche über Cyprian
gegenüber geschehen ist. Es muß aber anderseits auch bedacht
werden, daß Wörter oftmals einen engeren und einen weiteren
Sinn haben und auch ihre Bedeutung und ihren Inhalt ändern
können. Das kann namentlich dann eintreten, wenn durch ein
Ereignis, eine einschneidende Maßregel ein neuer Grund gelegt,
die Entwicklung in neue Bahnen gelenkt wird1.
1 Ein Beispiel aus Cyprians Briefen: in Ep. 55, 17 (Härtel 636, lOff.)
ist ebenso wie in Ep. 57, 4 (653, 15ff.) von einem „armare“ und „corroborare
ad proelium“ die Rede, und doch sind dort nur die Buße des Gefallenen
und der Zuspruch der Kirche, hier aber die kirchliche pax und der Kommunion-
empfang gemeint. De laps. c. 36 (264, 2ff.), wo dieselben Wendungen stehen,