Zum sasanidischen Recht. IV.
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sibi)’ sva. 'Vorlaß, Zutritt (bei einem Hochstehenden) verschaffen,
jemand einführen' oder 'Vorlaß erhalten, vorgelassen werden'.
5. pasemär evak ne evak u pesemär savet (a), evak pesemär
ne evak u pasemär savet (b): die oben gegebene Übersetzung
'[wenn] sich nur ein Beklagter (bzw. Kläger) und der Kläger 5
(bzw. der Beklagte) einfindet’ ist selbstverständlich frei. Wört-
lich: petitor (bzw. reus) unus nony unus et reus (bzw. petitor) it.
Die Ausdrucks weise, uns auffällig, ist nicht selten. Ähnlich
z. B. MhD. 13. 8, s. Bthl. zSR. 2. 22.
6. soxvan pa kar räyenet . . . soxvan pa ne mat (a, b): Ich io
möchte annehmen, daß die Worte kar räyenet und ne mat als
direkte Rede zu nehmen sind, als die certa verba, mit denen die
Feststellung von der Partei zum Ausdruck gebracht, und mit denen
sie ins Protokoll aufgenommen wurde, d. i. wörtlich: 1. 'er be-
treibt das Verfahren’, sva. er tut, was zur normalen Abwicklung 15
des Prozesses geschehen muß, und 2. 'er ist nicht erschienen’,
d. h. er hat durch seine Versäumnis des Termins den Prozeß ver-
schleppt; wäre er allein in der Partei gewesen, so würde der Prozeß
durch ein Versäumnisurteil beendigt worden sein (s. oben S. 11);
so aber konnte das Urteil nicht ergehen. Die certa verba spielen 20
bei den Rechtsgeschäften im SasanidenReich eine große Rolle —
wie anderwärts auch; vgl. Bthl. zSR. 1, 2 im SVerz. und unten.
$ ^ soxvan pa ... x x x dahisn
(a, b) 'es ist die Erklärung auf . . . (sva. dahin, daß . . .) zu
Protokoll zu geben’. Der Inhalt der Erklärung steht dabei in 25
direkter Rede. — Ein drittes Beispiel für die selbe Wendung
findet sich MhD. 74. 3. Sonst ist mir im MhD. das Wort
xxx nur noch MIiDa. 13. 17 und 26. 1 vorgekommen,
und hier erscheint es beidemale in KopulaVerbindung mit
x x * 2), d. i. 'Gerichtsverhandlung’. Die für die Formel 30
^ (dahisn) angenommene Bedeutung 'Protokoll, Gerichts-
protokoir paßt auch hier ganz gut.3) Da ich mir ein Wort cak
— das scheinen die Zeichen zu besagen — nicht zurecht zu
b Oder
2) S. oben S. 11 No. 2. 35
3) Außerhalb des MhD. habe ich das Wort nur DkM. 679. 21 angetroffen;
Webt SBE. 37. 10 liest /rakö und übersetzt 'decrees’. Ich halte die Lesung
für falsch; Sanjana DkS. 15. 6 hat für vielmehr |h«3j|
Sitzungsberichte der Heidelb. Akademie, philos.-hist. Kl. 1822. 5. Abh. 2
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sibi)’ sva. 'Vorlaß, Zutritt (bei einem Hochstehenden) verschaffen,
jemand einführen' oder 'Vorlaß erhalten, vorgelassen werden'.
5. pasemär evak ne evak u pesemär savet (a), evak pesemär
ne evak u pasemär savet (b): die oben gegebene Übersetzung
'[wenn] sich nur ein Beklagter (bzw. Kläger) und der Kläger 5
(bzw. der Beklagte) einfindet’ ist selbstverständlich frei. Wört-
lich: petitor (bzw. reus) unus nony unus et reus (bzw. petitor) it.
Die Ausdrucks weise, uns auffällig, ist nicht selten. Ähnlich
z. B. MhD. 13. 8, s. Bthl. zSR. 2. 22.
6. soxvan pa kar räyenet . . . soxvan pa ne mat (a, b): Ich io
möchte annehmen, daß die Worte kar räyenet und ne mat als
direkte Rede zu nehmen sind, als die certa verba, mit denen die
Feststellung von der Partei zum Ausdruck gebracht, und mit denen
sie ins Protokoll aufgenommen wurde, d. i. wörtlich: 1. 'er be-
treibt das Verfahren’, sva. er tut, was zur normalen Abwicklung 15
des Prozesses geschehen muß, und 2. 'er ist nicht erschienen’,
d. h. er hat durch seine Versäumnis des Termins den Prozeß ver-
schleppt; wäre er allein in der Partei gewesen, so würde der Prozeß
durch ein Versäumnisurteil beendigt worden sein (s. oben S. 11);
so aber konnte das Urteil nicht ergehen. Die certa verba spielen 20
bei den Rechtsgeschäften im SasanidenReich eine große Rolle —
wie anderwärts auch; vgl. Bthl. zSR. 1, 2 im SVerz. und unten.
$ ^ soxvan pa ... x x x dahisn
(a, b) 'es ist die Erklärung auf . . . (sva. dahin, daß . . .) zu
Protokoll zu geben’. Der Inhalt der Erklärung steht dabei in 25
direkter Rede. — Ein drittes Beispiel für die selbe Wendung
findet sich MhD. 74. 3. Sonst ist mir im MhD. das Wort
xxx nur noch MIiDa. 13. 17 und 26. 1 vorgekommen,
und hier erscheint es beidemale in KopulaVerbindung mit
x x * 2), d. i. 'Gerichtsverhandlung’. Die für die Formel 30
^ (dahisn) angenommene Bedeutung 'Protokoll, Gerichts-
protokoir paßt auch hier ganz gut.3) Da ich mir ein Wort cak
— das scheinen die Zeichen zu besagen — nicht zurecht zu
b Oder
2) S. oben S. 11 No. 2. 35
3) Außerhalb des MhD. habe ich das Wort nur DkM. 679. 21 angetroffen;
Webt SBE. 37. 10 liest /rakö und übersetzt 'decrees’. Ich halte die Lesung
für falsch; Sanjana DkS. 15. 6 hat für vielmehr |h«3j|
Sitzungsberichte der Heidelb. Akademie, philos.-hist. Kl. 1822. 5. Abh. 2