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Bartholomae, Christian [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1922, 5. Abhandlung): Zum sasanidischen Recht, 4 — Heidelberg, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.38038#0036
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36

Christian Bartholomae.

Bürgen’, was [geschieht dann]? Und ich sagte: So lang der
Hauptbeteiligte zahlungsfähig ist, gilt kein Anspruch an den Bürgen.
Und darauf sagte sie: Wenn einer Geld als Darlehen aufnimmt,
und der andere erklärt: 'Ich will ihm für dieses Geld Bürge sein’,
5 was geschieht dann? Und ich sagte: Auch dann gilt das nämliche.
Und darauf sagte sie: Nun wird der Hauptbeteiligte zahlungs-
unfähig und fordert von dem Bürgen die Zahlung; und dann
gelangt der Hauptbeteiligte [wieder] zur Zahlungsfähigkeit. Und
ich habe dagestanden und wußte keine Antwort zu geben. Und
10 hierauf sagte eine [der Frauen]: Meister, denk nicht weiter nach
und gib ihr getrost die Antwort: Ich weiß nicht. — Aus dem,
was der Handarzpat der ilfayer erkannt und veröffentlicht hat,
geht es hervor.
Statt ku-m in Zeile 3 hat die Hs. * PH Es steht
15 ja nichts im Weg, inf£ das Pron. 1. Person man zu sehen, s. S. 14
Ho. 1, aber man verlangt die enklitische Form des Pronomens,
d. i. -m. Der überschüssige Strich findet sich auch sonst, z. B. GrBd.
103. 4. — Am Ende, der Zeile 3 steht eine Reihe von bedeutungs-
losen Zeichen, deren Zweck kaum zu ermitteln ist. Sollen sie eine
20 vom Schreiber am Zeilenende versehentlich leer gelassene Stelle
ausfüllen, oder wollte der Schreiber andeuten, daß er in seiner
Vorlage eine entsprechend große zerstörte Stelle gefunden habe? —
Wegenf'-'J U **■» t«*> inZeile 3, wieictfür p* HJj
der Handschrift lese, s. bei 3. — ka nach VZ ku in
25 Zeile 6 ist eine notwendige Ergänzung; vgl. oben S. 33, Z. 30. — Das
letzte Wort in Zeile 11 ist mit *\rOr statt fr über-
liefert, ein nicht seltener Fehler. — Die Interpunktion am Anfang
der Zeile 12 habe ich eingefügt.
Bernerkungen zu MhD. 57. 2—12.
30 1. Der Spruch steht hinsichtlich seiner Aufmachung völlig
einzigartig da. Das gilt sowohl für die dialogische Darstellung
als auch für den sonderbaren Aufputz mit den fünf am Weg
sitzenden Weibern1). Das Thema scheint, wie auch MhD. 59. 6 ff.
zeigen kann2), die sasanidischen Rechtsgelehrten stark beschäftigt zu
35 haben: was zu geschehen hat, wenn der Hauptschuldner, nacli-
p Doch vgl. Kn. 42, wo erzählt wird, daß den fliehenden Artaxser zwei
am Weg sitzende Weiber erwarten. Aber sie tun es, um ihm zu weissagen,
als Schicksalsweiber, und nicht, um mit ihm wissenschaftliche Fragen zu
erörtern.
2) S. unten bei VII.
 
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