Zum sasanidischen Recht. IV.
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dem der Bürge haftpflichtig gemacht worden war, wieder zahlungs-
fähig .wird. Eine Entscheidung wird hier nicht gegeben, doch
wird auf die des Ma^ükänHandarzpat verwiesen, d. i. auf die des
Vehpanäh, die MhD. 59. 10 mitgeteilt wird, s. bei 15 und S. 44.
2. ciy.Wy \vahraz1): Modi MhD., Add. & Corr. 11 gibt an, es 5
sei rüi -\j(zu lesen, valiram, -d. i. der Name des im MhD. meist-
genannten Rechtsgelehrten. Aber das letzte Zeichen in der Hand-
schrift ist ganz sicher nicht ^E'1), auch wird vahräm sonst immer
|, mit angeschlossenem j, geschrieben; und es ist doch recht
unwahrscheinlich, daß sich der Schreiber bei dem geläufigen Eigen- io
namen so arg sollte vertan haben. Anderseits ist es gar wohl möglich,
daß uns hier ein anderer Gelehrter ähnlichen, bisher unbekannten
Namens vorgestellt wird; ist doch auch der gleich folgende Name (s. bei
3) neu. Wenn varhrän, vahram2), usw. (s. JusTiNb. 361 ff., Hübschmann
AGr. 75 ff.) auf ir. *y,r&rapn0 — s. jAwr. wraöraywö, Gen. Sing. — is
zurückgeht, so darf man wohl vahraz auf ir. *ur&räz° zurückführen,
s. jAw. vgro&rüjanam, Akk. Sing. Wir hätten dann die ja keines-
wegs unerhörte Erscheinung, daß aus den verschiedenstämmigen
(oder sonstwie ungleichartig gewordenen) Kasusformen eines alten
Nomens zwei neue Nomina hervorgegangen sind. 20
3. Ao OÜ <l s y iHLPaturparzkar: ein sonst noch nicht nach-
gewiesener Name. Ich zerlege ätur-parzkar und nehme das zweite
Glied der Zusammensetzung im Sinn von 'Läuterung, Reinigung
(usw.) bewirkend’. Das ganze Wort ist ungefähr gleichbedeutend
mit der jAw., zu Y. .9. 1 belegten, von Zara&ustra ausgesagten 25
Verbindung atrom pa/iri.yaozdaAhnt-9m 'der das Feuer ringsum
in den gehörigen Stand setzt’, in der Sanskritübersetzung agnim
paritah pavayantam; s. Air Wb. 12343). *parz 'Läuterung’ ist eine
Neubildung auf der Grundlage des Präsens *parzet4) — vgl. z. B.
NO a)| varzet "er bewirkt’ und \ varz Werk’ —, und dies selber 30
wieder ist Neubildung neben *parzäiet (dialektisch) = mpB.
rO -O —tu ^) rxdnyef er läutert ; s. dazu Btiil. IE. 08. Io N"o. 4.
Wie mir scheint, wird durch obigen Eigennamen die Annahme
Meillets über das arm.parzel 'läutern’ zur vollen Gewißheit.
b Daher auch vahrlc (Justi Nb. 340, Hübschmann AGr. 78) nicht gelesen 35
■werden kann.
2) Im Aufgang an den Gottesnamen Beim (AirWb. 1524) angeschlossen.
3) Der PahlavlGlossator bat ka-s ätasgäh kämest sustan, d. i. als er im
Begriff war, den Feuerständer zu 'waschen’.
4) Sv. 16. 23 (Päzand) hat pähncl, s. gleich.
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dem der Bürge haftpflichtig gemacht worden war, wieder zahlungs-
fähig .wird. Eine Entscheidung wird hier nicht gegeben, doch
wird auf die des Ma^ükänHandarzpat verwiesen, d. i. auf die des
Vehpanäh, die MhD. 59. 10 mitgeteilt wird, s. bei 15 und S. 44.
2. ciy.Wy \vahraz1): Modi MhD., Add. & Corr. 11 gibt an, es 5
sei rüi -\j(zu lesen, valiram, -d. i. der Name des im MhD. meist-
genannten Rechtsgelehrten. Aber das letzte Zeichen in der Hand-
schrift ist ganz sicher nicht ^E'1), auch wird vahräm sonst immer
|, mit angeschlossenem j, geschrieben; und es ist doch recht
unwahrscheinlich, daß sich der Schreiber bei dem geläufigen Eigen- io
namen so arg sollte vertan haben. Anderseits ist es gar wohl möglich,
daß uns hier ein anderer Gelehrter ähnlichen, bisher unbekannten
Namens vorgestellt wird; ist doch auch der gleich folgende Name (s. bei
3) neu. Wenn varhrän, vahram2), usw. (s. JusTiNb. 361 ff., Hübschmann
AGr. 75 ff.) auf ir. *y,r&rapn0 — s. jAwr. wraöraywö, Gen. Sing. — is
zurückgeht, so darf man wohl vahraz auf ir. *ur&räz° zurückführen,
s. jAw. vgro&rüjanam, Akk. Sing. Wir hätten dann die ja keines-
wegs unerhörte Erscheinung, daß aus den verschiedenstämmigen
(oder sonstwie ungleichartig gewordenen) Kasusformen eines alten
Nomens zwei neue Nomina hervorgegangen sind. 20
3. Ao OÜ <l s y iHLPaturparzkar: ein sonst noch nicht nach-
gewiesener Name. Ich zerlege ätur-parzkar und nehme das zweite
Glied der Zusammensetzung im Sinn von 'Läuterung, Reinigung
(usw.) bewirkend’. Das ganze Wort ist ungefähr gleichbedeutend
mit der jAw., zu Y. .9. 1 belegten, von Zara&ustra ausgesagten 25
Verbindung atrom pa/iri.yaozdaAhnt-9m 'der das Feuer ringsum
in den gehörigen Stand setzt’, in der Sanskritübersetzung agnim
paritah pavayantam; s. Air Wb. 12343). *parz 'Läuterung’ ist eine
Neubildung auf der Grundlage des Präsens *parzet4) — vgl. z. B.
NO a)| varzet "er bewirkt’ und \ varz Werk’ —, und dies selber 30
wieder ist Neubildung neben *parzäiet (dialektisch) = mpB.
rO -O —tu ^) rxdnyef er läutert ; s. dazu Btiil. IE. 08. Io N"o. 4.
Wie mir scheint, wird durch obigen Eigennamen die Annahme
Meillets über das arm.parzel 'läutern’ zur vollen Gewißheit.
b Daher auch vahrlc (Justi Nb. 340, Hübschmann AGr. 78) nicht gelesen 35
■werden kann.
2) Im Aufgang an den Gottesnamen Beim (AirWb. 1524) angeschlossen.
3) Der PahlavlGlossator bat ka-s ätasgäh kämest sustan, d. i. als er im
Begriff war, den Feuerständer zu 'waschen’.
4) Sv. 16. 23 (Päzand) hat pähncl, s. gleich.
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