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Bartholomae, Christian [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1922, 5. Abhandlung): Zum sasanidischen Recht, 4 — Heidelberg, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.38038#0046
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46

Christian Bartbolomae.

aber mit der besondern Annahme, daß der eigentliche Schuldner
B, währenddem das Gerichtsverfahren schwebt, das der Gläubiger
wegen dessen Zahlungsunfähigkeit gegen den Bürgen A angestrengt
hat, wieder zahlungsfähig wird. In solchem Fall kann der
5 Gläubiger seine Klage gegen den Bürgen zurückziehen, um neuer-
dings gegen den Schuldner vorzugehen. Der Fall scheint den
sasanidischen Rechtsgelehrten besonders interessant und schwierig
erschienen zu sein, wie sich nicht nur aus der obigen Darstellung
ergibt, sondern auch aus der Erzählung MhD. 57. 4 ff. (s. S. 35 f.).
io Weniger deutlich ist der zweite Satz (b). Ich nehme hamtözisn
entsprechend der Bedeutung von hampxxx (s. oben S. 22). Der
Schlußteil des Satzes kann sich nur auf den Gläubiger beziehen.
Wenn A und B füreinander einstehen, so ist C, der einem von
den beiden Kredit gewährt, immer gedeckt, die Zahlungsfähigkeit
15 seines speziellen Schuldners spielt keine Rolle.
2. flLj (a, c), (b) px x x, hamp* x x : s. oben
Seite 22.
3. ä-s har (a): Man könnte auch äshär als ein
Wort lesen, d. i. np. ashar 'klar, offenbar’. Ich ziehe die
20 obige Lesung vor, weil man hinter dem Satz mit ha eine korrelative
Konjunktion erwartet, und weil hinter dem /ca-Satz in b tatsächlich
ä-s folgt, a setzt das alte *äd, jAw» äat fort, s. GIrPh. 1. 275.
4. MLR (W anattan: s. oben S. 6.
5. liamtözisn: s. zur Bedeutung oben Z. 10 f; das
25 Wort kommt nur hier vor.
6. 3*^^ ämar: eigentlich "Rechnung’, dann 'Betracht, Er-
wägung’, usw.; vgl. zu dieser Bedeutung PahlT. 39. 14: har röc apah
xvestan ämar be hartan "jeden Tag bei sich erwägen’; s. DkM. 522.
11, wo das Verbum amarenUan "Erwägung, Betrachtung anstellen’
so bezeugt ist; ferner PNt. 18. 9 f.: pa ämar e hu .. . "in der Er-
wägung, ob . . .’. Zur ganzen Stelle vgl. MhD. 56. 10 f. (S. 47 ff.).
7. vehpanäh i mapakan handanspgd: vgl. S. 35 f. zu MhD. 57. 12.
Wegen des Eigennamens s. Justi NB. 505.
 
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