Zum sasanidischen Recht. IV.
49
IX. Ein letzter Spruch mit^ixxx und pxxxih, den ich nur
der Vollständigkeit halber noch anführe, ist in der zweiten Hälfte
unverständlich und jedenfalls verderbt, nämlich:
MhJD. 66.15—tl: «amjh \
ßj § |
at • p # | f » « »
^ *°y lea mart 1 apäk mart 1 patmän ku-
■net ku man i6 px x xjh i vahmän räb xvästak and ö tö dahom ka än
patmän andar . . . kart n . . . abaJc-es räh ö pxxx u-s ... D. i.
Wenn ein Mann mit einem anderen den Vertrag macht: Ich werde 10
dir wegen der Verbürgung für den und den Mann eine Geldsumme
in dem Betrag geben: wenn dieser Vertrag mit . . . gemacht ist . . .,
alsdann hat er den Anspruch an den Bürgen und . . .
In der ersten oben gelassenen Lücke steht in der Hs.
das wäre harne. "immer’; aber in der Verbindung patmän andar . . . 15
kart verlangt man eine Personenbezeichnung; bei patmän kartan
"Vertrag abschließen’ steht apäk oder andar, vgl. MhD. 20. 11, 54. 11,
usw., und MhÜA. 24. 14 (Bthl. zSR. 3. 45). Ob «/wj hambay
"'Genosse’?
ln der zweiten Lücke zu Anfang der Zeile 17 steht eine nicht 20
ganz deutliche Zeichenreihe, nach Modi MhD., Add. & Corr. 11,
•J }> das wäre u xvarsand 'und einverstanden’.
Endlich am Ende hat die Hs. jyj J?,»
apäc e bun ne bavet; s. dazu Bthl. zSR. 3. 18 f.
•Sitzungsberichte der Heidelb. Akademie, philos.-hist. Kl. 1922. 5. Abh.
4
49
IX. Ein letzter Spruch mit^ixxx und pxxxih, den ich nur
der Vollständigkeit halber noch anführe, ist in der zweiten Hälfte
unverständlich und jedenfalls verderbt, nämlich:
MhJD. 66.15—tl: «amjh \
ßj § |
at • p # | f » « »
^ *°y lea mart 1 apäk mart 1 patmän ku-
■net ku man i6 px x xjh i vahmän räb xvästak and ö tö dahom ka än
patmän andar . . . kart n . . . abaJc-es räh ö pxxx u-s ... D. i.
Wenn ein Mann mit einem anderen den Vertrag macht: Ich werde 10
dir wegen der Verbürgung für den und den Mann eine Geldsumme
in dem Betrag geben: wenn dieser Vertrag mit . . . gemacht ist . . .,
alsdann hat er den Anspruch an den Bürgen und . . .
In der ersten oben gelassenen Lücke steht in der Hs.
das wäre harne. "immer’; aber in der Verbindung patmän andar . . . 15
kart verlangt man eine Personenbezeichnung; bei patmän kartan
"Vertrag abschließen’ steht apäk oder andar, vgl. MhD. 20. 11, 54. 11,
usw., und MhÜA. 24. 14 (Bthl. zSR. 3. 45). Ob «/wj hambay
"'Genosse’?
ln der zweiten Lücke zu Anfang der Zeile 17 steht eine nicht 20
ganz deutliche Zeichenreihe, nach Modi MhD., Add. & Corr. 11,
•J }> das wäre u xvarsand 'und einverstanden’.
Endlich am Ende hat die Hs. jyj J?,»
apäc e bun ne bavet; s. dazu Bthl. zSR. 3. 18 f.
•Sitzungsberichte der Heidelb. Akademie, philos.-hist. Kl. 1922. 5. Abh.
4