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Bartholomae, Christian [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1922, 5. Abhandlung): Zum sasanidischen Recht, 4 — Heidelberg, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.38038#0049
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Zum sasanidischen Recht. IV.

49

IX. Ein letzter Spruch mit^ixxx und pxxxih, den ich nur
der Vollständigkeit halber noch anführe, ist in der zweiten Hälfte
unverständlich und jedenfalls verderbt, nämlich:

MhJD. 66.15—tl: «amjh \


ßj § |
at • p # | f » « »
^ *°y lea mart 1 apäk mart 1 patmän ku-
■net ku man i6 px x xjh i vahmän räb xvästak and ö tö dahom ka än
patmän andar . . . kart n . . . abaJc-es räh ö pxxx u-s ... D. i.
Wenn ein Mann mit einem anderen den Vertrag macht: Ich werde 10
dir wegen der Verbürgung für den und den Mann eine Geldsumme
in dem Betrag geben: wenn dieser Vertrag mit . . . gemacht ist . . .,
alsdann hat er den Anspruch an den Bürgen und . . .

In der ersten oben gelassenen Lücke steht in der Hs.

das wäre harne. "immer’; aber in der Verbindung patmän andar . . . 15
kart verlangt man eine Personenbezeichnung; bei patmän kartan
"Vertrag abschließen’ steht apäk oder andar, vgl. MhD. 20. 11, 54. 11,

usw., und MhÜA. 24. 14 (Bthl. zSR. 3. 45). Ob «/wj hambay
"'Genosse’?

ln der zweiten Lücke zu Anfang der Zeile 17 steht eine nicht 20
ganz deutliche Zeichenreihe, nach Modi MhD., Add. & Corr. 11,
•J }> das wäre u xvarsand 'und einverstanden’.
Endlich am Ende hat die Hs. jyj J?,»
apäc e bun ne bavet; s. dazu Bthl. zSR. 3. 18 f.

•Sitzungsberichte der Heidelb. Akademie, philos.-hist. Kl. 1922. 5. Abh.

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