Zum sasanidischen Recht. IV.
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hatte, für die von seinem Mandanten auf Kredit gelieferte Ware
die Beträge von dessen Kunden einzuziehen. Jedenfalls darf man
wohl annehmen, daß das die hauptsächlichste Funktion des
pät0xsäy gewesen ist, also eine wesentlich kaufmännische.
Ein Mehreres erfahren wir von dem yatakgow1), dem cFür- 5
sprech’, wie man das Wort gewöhnlich übersetzt2), besonders aus
dem selben Kapitel, das auch die Mitteilungen über den pat0xsäy
•enthält, MhD. 74. 12 ff.3); vgl. zu yatakgow Hübschmann ZÜMG.
p So, oder nach der sasanidischen Aussprache jäh0, nicht aber dät°, wie
freilich immer wieder zu lesen ist, z. B. DkS. 15. 48; vgl. Hübschmann IFAnz. 8. 48. 10
2) West hat mediator, entsprechend der heimischen Übersetzung ins Neu-
persische: 1_ 1jtnivänci.
3) Das Kapitel hat in der Handschrift die seltsam verunstaltete Über-
schrift: u.h o,'. 0 o-h ®• 5 fr**JJf*M
worauf ohne Scheidung der oben S. 54, Z. 6 ff. mitgeteilte Text 15
folgt. Jedenfalls gehören die beiden ersten Wörter in Zeile 13 noch zur
Überschrift. Ich nehme an, daß hinter yatakgow ein Infinitiv
stand parallel dem Infinitiv Ut°^ kartan hinter patoxsäy,
vermutlich \\ vimartan-, das Verbum wird öfters in Verbindung
mit yatakgow im wesentlich gleichen Sinn mit kartan gebraucht; so MhD. 75. 2, 20
8, 5, 8, 76. 1, 78. 16, DkM. 700. 9 (S. 56 No. 1). Dann hätten wir: Kapitel von
•der Betreuung des yatakgow [und] der Bestellung des pät0xsäy. Ich denke
mir, daß das Wort \\ in der Vorlage zu Anfang schwer leserlich,
zu Ende ganz zerstört war. Der Abschreiber las die ersten Zeichen 9 r°>
für die Lücke aber setzte er seine Interpunktionszeichen, wobei er freilich 25
deren Raum weit überschritt. Auch MhD. 15. 2 f. und MIiDa. 12. 10 f. hat er
die Kapitelüberschrift in merkwürdiger Weise zerrissen. Zu MhD. 15 steht
in der Mitte der Zeile 2 der Handschrift «J &J*0, -* =Ü dar
i tözisn i und dann folgt zu Anfang der Zeile 3 .A» pu \ U
(*\J (^>Q { \ As» p rfV: dar i tözisn i hac dütak kunisn u e-c i*) ö 30
dütak xvähisn, d. i. Kapitel von der Zahlung, die aus dem Familienvermögen
zu leisten, und auch von der, die für das Familienvermögen einzufordern ist.
Und in der mehrteiligen Überschrift MhDA. 12. 10 ff. setzt er in Zeile 10 das
Interpunktionszeichen hinter apar-eC, während es davor stehen sollte;
s. S. 29 No. 1. — Wegen der Neigung des Schreibers unserer Handschrift zu 35
reichlichem Gebrauch von Satzzeichen sei auf MhD. 37 verwiesen.
*) Die Urschrift hatte _» = e-c i; der Abschreiber ersetzte -> ^
durch die Maske für ce
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hatte, für die von seinem Mandanten auf Kredit gelieferte Ware
die Beträge von dessen Kunden einzuziehen. Jedenfalls darf man
wohl annehmen, daß das die hauptsächlichste Funktion des
pät0xsäy gewesen ist, also eine wesentlich kaufmännische.
Ein Mehreres erfahren wir von dem yatakgow1), dem cFür- 5
sprech’, wie man das Wort gewöhnlich übersetzt2), besonders aus
dem selben Kapitel, das auch die Mitteilungen über den pat0xsäy
•enthält, MhD. 74. 12 ff.3); vgl. zu yatakgow Hübschmann ZÜMG.
p So, oder nach der sasanidischen Aussprache jäh0, nicht aber dät°, wie
freilich immer wieder zu lesen ist, z. B. DkS. 15. 48; vgl. Hübschmann IFAnz. 8. 48. 10
2) West hat mediator, entsprechend der heimischen Übersetzung ins Neu-
persische: 1_ 1jtnivänci.
3) Das Kapitel hat in der Handschrift die seltsam verunstaltete Über-
schrift: u.h o,'. 0 o-h ®• 5 fr**JJf*M
worauf ohne Scheidung der oben S. 54, Z. 6 ff. mitgeteilte Text 15
folgt. Jedenfalls gehören die beiden ersten Wörter in Zeile 13 noch zur
Überschrift. Ich nehme an, daß hinter yatakgow ein Infinitiv
stand parallel dem Infinitiv Ut°^ kartan hinter patoxsäy,
vermutlich \\ vimartan-, das Verbum wird öfters in Verbindung
mit yatakgow im wesentlich gleichen Sinn mit kartan gebraucht; so MhD. 75. 2, 20
8, 5, 8, 76. 1, 78. 16, DkM. 700. 9 (S. 56 No. 1). Dann hätten wir: Kapitel von
•der Betreuung des yatakgow [und] der Bestellung des pät0xsäy. Ich denke
mir, daß das Wort \\ in der Vorlage zu Anfang schwer leserlich,
zu Ende ganz zerstört war. Der Abschreiber las die ersten Zeichen 9 r°>
für die Lücke aber setzte er seine Interpunktionszeichen, wobei er freilich 25
deren Raum weit überschritt. Auch MhD. 15. 2 f. und MIiDa. 12. 10 f. hat er
die Kapitelüberschrift in merkwürdiger Weise zerrissen. Zu MhD. 15 steht
in der Mitte der Zeile 2 der Handschrift «J &J*0, -* =Ü dar
i tözisn i und dann folgt zu Anfang der Zeile 3 .A» pu \ U
(*\J (^>Q { \ As» p rfV: dar i tözisn i hac dütak kunisn u e-c i*) ö 30
dütak xvähisn, d. i. Kapitel von der Zahlung, die aus dem Familienvermögen
zu leisten, und auch von der, die für das Familienvermögen einzufordern ist.
Und in der mehrteiligen Überschrift MhDA. 12. 10 ff. setzt er in Zeile 10 das
Interpunktionszeichen hinter apar-eC, während es davor stehen sollte;
s. S. 29 No. 1. — Wegen der Neigung des Schreibers unserer Handschrift zu 35
reichlichem Gebrauch von Satzzeichen sei auf MhD. 37 verwiesen.
*) Die Urschrift hatte _» = e-c i; der Abschreiber ersetzte -> ^
durch die Maske für ce