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R. H. Goldschmidt:
sentant des nämlichen Farbcharakters genügen, dabei vielleicht
,,in unterscheidbarem Maße typisch“, aber immerhin „praktisch
genügend typisch“ seinen Farbcharakter repräsentierend; es wäre
dann eine „Absolutisierung der Larbcharaktere“ mit einer praktisch
genügenden Annäherung erreicht, sobald jeweils der „einen Farb-
Charakter repräsentierende Farbton“ nur innerhalb seiner Reihe der
zur Repräsentation geeigneten Farbtöne läge. Dann wäre zur Expo-
sition einer „bestimmten“ Zahl von Färb Charakteren eine vielleicht
etwas „größere“ Zahl von Lichtfiltern dienlich, sofern unter diesen
jeweils die zur „Absolutisierung der Farbcharaktere“ geeignete Aus-
wahl getroffen würde. Denkbar wäre eben ein Genügen (wenn schon
nicht durchgehend nur eines einzigen, so doch) des einen oder des
anderen von einigen wenigen Farbtönen zur Repräsentation jeweils
eines bestimmten Farb-Charakters, wobei übrigens vielleicht ein
einzelner Farbton (z. B. eine gewisse Nuance aus dem Bereich des
Rot-Gelb) unter besonderen Umständen etwa den einen Farb-
charakter (z. B. Röte), unter anderen besonderen Umständen aber
einen andern Farb-Charakter (z. B. Gilbe), oder unter noch anderen
besonderen Umständen einen wiederum anderen Farb-Charakter
(z. B. Orange) repräsentieren könnte.
Praktisch läßt sich nun selbst den weitestgehenden Anforderun-
gen an eine Regulierbarkeit der absoluten Farbtongebung jeweils für
eine Reihe von Farbtönen gleichbleibender Änderungs-Richtung,
durch eine entsprechende, leicht durchführbare Addition eines
homogenen Lichtes genügen (beispielsweise für eine Reihe von Rot-
Orange-Tönen mit gleichbleibender Änderung durch Zunahme der
Gilbe). Die Richtungskonstanz der Änderung gestattet dann ein
gleichartiges Verfahren wie bei den Helligkeiten (z. B. eine Regu-
lierung der absoluten Gilbe-Zusatz-Menge durch Stärkeregulierung
des additiven Gelblichtes, bei Verwendbarkeit von ev.-mehreren
Lichtfiltern mit jeweils konstantem selektivem Absorptionsvermö-
gen). — Die Richtungskonstanz der Änderung bezieht sich nun
freilich jeweils nur auf einen Teil der Farbtonreihe; und die leicht
durchführbare „Absolutisierung“ erstreckt sich nur auf den inner-
halb dieser Reihe hegenden Farb-Charakter, oder allenfalls auf mehr
als einen, etwa auf zwei, nicht aber auf einen jeden hierzugehören-
den Helligkeits - Charakter und nicht auf die übrigen Farb-
Charaktere. Wie es jedoch denkbar ist, daß sich den Anforderungen
an eine „Absolutisierung“ der Farb-Charaktere (mittels einer deren
Zahl übersteigenden Reihe von Lichtfiltern, durch eine den wech-
R. H. Goldschmidt:
sentant des nämlichen Farbcharakters genügen, dabei vielleicht
,,in unterscheidbarem Maße typisch“, aber immerhin „praktisch
genügend typisch“ seinen Farbcharakter repräsentierend; es wäre
dann eine „Absolutisierung der Larbcharaktere“ mit einer praktisch
genügenden Annäherung erreicht, sobald jeweils der „einen Farb-
Charakter repräsentierende Farbton“ nur innerhalb seiner Reihe der
zur Repräsentation geeigneten Farbtöne läge. Dann wäre zur Expo-
sition einer „bestimmten“ Zahl von Färb Charakteren eine vielleicht
etwas „größere“ Zahl von Lichtfiltern dienlich, sofern unter diesen
jeweils die zur „Absolutisierung der Farbcharaktere“ geeignete Aus-
wahl getroffen würde. Denkbar wäre eben ein Genügen (wenn schon
nicht durchgehend nur eines einzigen, so doch) des einen oder des
anderen von einigen wenigen Farbtönen zur Repräsentation jeweils
eines bestimmten Farb-Charakters, wobei übrigens vielleicht ein
einzelner Farbton (z. B. eine gewisse Nuance aus dem Bereich des
Rot-Gelb) unter besonderen Umständen etwa den einen Farb-
charakter (z. B. Röte), unter anderen besonderen Umständen aber
einen andern Farb-Charakter (z. B. Gilbe), oder unter noch anderen
besonderen Umständen einen wiederum anderen Farb-Charakter
(z. B. Orange) repräsentieren könnte.
Praktisch läßt sich nun selbst den weitestgehenden Anforderun-
gen an eine Regulierbarkeit der absoluten Farbtongebung jeweils für
eine Reihe von Farbtönen gleichbleibender Änderungs-Richtung,
durch eine entsprechende, leicht durchführbare Addition eines
homogenen Lichtes genügen (beispielsweise für eine Reihe von Rot-
Orange-Tönen mit gleichbleibender Änderung durch Zunahme der
Gilbe). Die Richtungskonstanz der Änderung gestattet dann ein
gleichartiges Verfahren wie bei den Helligkeiten (z. B. eine Regu-
lierung der absoluten Gilbe-Zusatz-Menge durch Stärkeregulierung
des additiven Gelblichtes, bei Verwendbarkeit von ev.-mehreren
Lichtfiltern mit jeweils konstantem selektivem Absorptionsvermö-
gen). — Die Richtungskonstanz der Änderung bezieht sich nun
freilich jeweils nur auf einen Teil der Farbtonreihe; und die leicht
durchführbare „Absolutisierung“ erstreckt sich nur auf den inner-
halb dieser Reihe hegenden Farb-Charakter, oder allenfalls auf mehr
als einen, etwa auf zwei, nicht aber auf einen jeden hierzugehören-
den Helligkeits - Charakter und nicht auf die übrigen Farb-
Charaktere. Wie es jedoch denkbar ist, daß sich den Anforderungen
an eine „Absolutisierung“ der Farb-Charaktere (mittels einer deren
Zahl übersteigenden Reihe von Lichtfiltern, durch eine den wech-