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Erster logischer Teil.
besondere Art des Geltenden nicht nur Wahrheit über etwas,
sondern zugleich selbst das Objekt einer Erkenntnis über das
Wahre, also logisches „Subjekt“ ist, muß selbstverständlich an
einer solchen, zum Subjekt (ö-oxslgsvov) gewordenen Wahrheit,
über die man etwas wissen will, alles als Subjekt eines Satzes auf-
treten, auch das Prädikat, und deshalb kann, ja muß in einem
wahren Sinne über Geltendes auch das Prädikat „gelten“ zum
Objekt und damit zugleich zum logischen „Subjekt“ in dem Sinne
eines wahren Satzes über sich selber werden.
Hiermit haben wir aber zugleich auch alles, was wir brauchen,
um außerdem zu verstehen, daß ein Satz, in dessen Sinn die Be-
deutung des Wortes „gelten“ nicht Prädikat, sondern Subjekt ist,
eine auf anderen Gebieten des Erkennens nie wiederkehrende Aus-
nahme bildet, und daß daher aus solchen Sätzen wie „geltend ist
Prädikat“, oder „geltend ist Bedeutung“, oder „geltend ist Teil
eines Sinngebildes“ usw„ in denen „geltend“ als Subjekt auftritt,
keine Schlüsse auf den Charakter des Geltens als Subjekt eines
Sinnes überhaupt gezogen werden dürfen, welche die Allgemeinheit
unserer Theorie der Urprädikate als bloßer Prädikate in Frage
stellen können. Nur in den Sätzen, die das Prädikat „gelten“ als
Prädikat betreffen, kann gelten zugleich als das Subjekt auf-
treten, von dem eine Wahrheit ausgesagt wird. Die Ausnahme
„geltend ist Prädikat“ bestätigt hier also in Wahrheit die Regel,
d. h. die Richtigkeit des Satzes, daß gelten in der Regel, mit einer
einzigen, leicht verständlichen Ausnahme, nur Prädikat ist. Eine
Ausnahme von solcher Art darf uns nicht hindern, auch das Gelten
ein Urprädikat zu nennen und zu sagen: „das Geltende“ ist schon
das als geltend Prädizierte. Erst dann, wenn Gelten selbst als Ur-
prädikat zum Gegenstand der Untersuchung und damit zum Sub-
jekt eines Satzes wird, tritt es aus seiner Stellung als Urprädikat
heraus. Abgesehen davon unterscheidet es sich von den anderen
Urprädikaten logisch nicht.
Zusammenfassend können wir unsere Ausführungen über die
einfachsten logischen Sinngebilde und deren Gliederung in ein
Subjekt und ein Urprädikat bei Beschränkung auf die beiden
wichtigsten Beispiele schließlich so zum Ausdruck bringen, daß wir
sagen: in dem logischen Minimum aller Erkenntnisse einer Gel-
tungswissenschaft, so weit sie nicht über „gelten“ als Prädikat,
sondern über ein besonderes geltendes Gebilde, wie einen wahren
Satz oder ein schönes Werk der Kunst usw., Wahrheit geben, ist
Erster logischer Teil.
besondere Art des Geltenden nicht nur Wahrheit über etwas,
sondern zugleich selbst das Objekt einer Erkenntnis über das
Wahre, also logisches „Subjekt“ ist, muß selbstverständlich an
einer solchen, zum Subjekt (ö-oxslgsvov) gewordenen Wahrheit,
über die man etwas wissen will, alles als Subjekt eines Satzes auf-
treten, auch das Prädikat, und deshalb kann, ja muß in einem
wahren Sinne über Geltendes auch das Prädikat „gelten“ zum
Objekt und damit zugleich zum logischen „Subjekt“ in dem Sinne
eines wahren Satzes über sich selber werden.
Hiermit haben wir aber zugleich auch alles, was wir brauchen,
um außerdem zu verstehen, daß ein Satz, in dessen Sinn die Be-
deutung des Wortes „gelten“ nicht Prädikat, sondern Subjekt ist,
eine auf anderen Gebieten des Erkennens nie wiederkehrende Aus-
nahme bildet, und daß daher aus solchen Sätzen wie „geltend ist
Prädikat“, oder „geltend ist Bedeutung“, oder „geltend ist Teil
eines Sinngebildes“ usw„ in denen „geltend“ als Subjekt auftritt,
keine Schlüsse auf den Charakter des Geltens als Subjekt eines
Sinnes überhaupt gezogen werden dürfen, welche die Allgemeinheit
unserer Theorie der Urprädikate als bloßer Prädikate in Frage
stellen können. Nur in den Sätzen, die das Prädikat „gelten“ als
Prädikat betreffen, kann gelten zugleich als das Subjekt auf-
treten, von dem eine Wahrheit ausgesagt wird. Die Ausnahme
„geltend ist Prädikat“ bestätigt hier also in Wahrheit die Regel,
d. h. die Richtigkeit des Satzes, daß gelten in der Regel, mit einer
einzigen, leicht verständlichen Ausnahme, nur Prädikat ist. Eine
Ausnahme von solcher Art darf uns nicht hindern, auch das Gelten
ein Urprädikat zu nennen und zu sagen: „das Geltende“ ist schon
das als geltend Prädizierte. Erst dann, wenn Gelten selbst als Ur-
prädikat zum Gegenstand der Untersuchung und damit zum Sub-
jekt eines Satzes wird, tritt es aus seiner Stellung als Urprädikat
heraus. Abgesehen davon unterscheidet es sich von den anderen
Urprädikaten logisch nicht.
Zusammenfassend können wir unsere Ausführungen über die
einfachsten logischen Sinngebilde und deren Gliederung in ein
Subjekt und ein Urprädikat bei Beschränkung auf die beiden
wichtigsten Beispiele schließlich so zum Ausdruck bringen, daß wir
sagen: in dem logischen Minimum aller Erkenntnisse einer Gel-
tungswissenschaft, so weit sie nicht über „gelten“ als Prädikat,
sondern über ein besonderes geltendes Gebilde, wie einen wahren
Satz oder ein schönes Werk der Kunst usw., Wahrheit geben, ist