III. Die Gliederung des einfachsten logischen Sinnes u. die Urprädikate. 91
dikaten auffallen. Während in einem Sinngebilde, das Erkenntnis
über sinnlich Wirkliches gibt, das Prädikat ,,wirklich“, wie wir
zeigen konnten, als Wortbedeutung nur Prädikat und nie Subjekt
sein kann, wollen wir jetzt doch gerade den Satz bilden: „gelten
ist primäres Prädikat“, und der bringt ein Sinngebilde zum Aus-
druck, in dem „gelten“ als das logische Subjekt des Satzes auf-
trifft, über das etwas ausgesagt wird. Hier kommt also in einem
wahren Sinn, der zweifellos eine Erkenntnis über Geltendes ent-
hält, die Bedeutung des Wortes „gelten“ nicht nur als logisches
Prädikat vor. Mit welchem Rechte behaupten wir angesichts einer
solchen Erkenntnis, daß „geltend“ ebenso wie „wirklich“ ein Ur-
prädikat sei ?
Ohne Frage liegt hier eine Schwierigkeit vor, und es läßt sich
auch leicht einsehen, weshalb wir das Ergebnis, das wir beim ersten
logischen Sinn-Minimum: „etwas ist (sinnlich) wirklich“ fanden,
nicht ohne weiteres auf das Minimum an Sinn in den Geltungs-
aussagen übertragen dürfen. Ganz allgemein können wir sagen:
Geltungserkenntnisse werden sich in bezug auf ihren logischen
Charakter stets insofern von allen anderen Erkenntnissen unter-
scheiden, als in ihnen die Wahrheit, welche Wahrheit über einen
Gegenstand ist, als Sinngebilde in derselben Sphäre, nämlich in der
des Geltens, liegt wie der Gegenstand selbst, über den sie Wahrheit
enthält. Das kann in keinem der anderen Fälle zutreffen. Sowohl
beim Erkennen der realen Sinnenwelt, wie auch beim mathe-
matischen und metaphysischen Erkennen, liegt der Gegenstand
der Erkenntnis, der dann im Sinngebilde zum „Subjekt“ (utoxs^svov)
der Wahrheit darüber wird, in einer anderen Sphäre als die Wahr-
heit darüber. Das wahre Sinngebilde selbst ist bei den anderen
Erkenntnissen selbstverständlich weder „sinnlich real“, noch „ideal
existierend“, noch „übersinnlich wirklich“ wie der Gegenstand,
worüber es Wahrheit gibt, sondern eben nur „geltend“. In der
Logik dagegen, die als Wissenschaft vom wahren Sinn Geltungs-
erkenntnis enthält, wird die Wahrheit, die etwas Geltendes ist, selbst
zum Gegenstand, über den wir eine geltende Wahrheit suchen, und
deshalb muß hier jener Dualismus von zwei Sphären fortfallen,
auf Grund dessen wir bei allen Wirklichkeits-Erkenntnissen sagen
konnten, daß in ihrem Sinn die Bedeutung des Wortes „wirklich“
stets Prädikat und nie Subjekt ist, und daß deshalb die „Wirk-
lichkeit“ ein Urprädikat bildet.
Anders ausgedrückt: weil in der Logik das Wahre als eine
dikaten auffallen. Während in einem Sinngebilde, das Erkenntnis
über sinnlich Wirkliches gibt, das Prädikat ,,wirklich“, wie wir
zeigen konnten, als Wortbedeutung nur Prädikat und nie Subjekt
sein kann, wollen wir jetzt doch gerade den Satz bilden: „gelten
ist primäres Prädikat“, und der bringt ein Sinngebilde zum Aus-
druck, in dem „gelten“ als das logische Subjekt des Satzes auf-
trifft, über das etwas ausgesagt wird. Hier kommt also in einem
wahren Sinn, der zweifellos eine Erkenntnis über Geltendes ent-
hält, die Bedeutung des Wortes „gelten“ nicht nur als logisches
Prädikat vor. Mit welchem Rechte behaupten wir angesichts einer
solchen Erkenntnis, daß „geltend“ ebenso wie „wirklich“ ein Ur-
prädikat sei ?
Ohne Frage liegt hier eine Schwierigkeit vor, und es läßt sich
auch leicht einsehen, weshalb wir das Ergebnis, das wir beim ersten
logischen Sinn-Minimum: „etwas ist (sinnlich) wirklich“ fanden,
nicht ohne weiteres auf das Minimum an Sinn in den Geltungs-
aussagen übertragen dürfen. Ganz allgemein können wir sagen:
Geltungserkenntnisse werden sich in bezug auf ihren logischen
Charakter stets insofern von allen anderen Erkenntnissen unter-
scheiden, als in ihnen die Wahrheit, welche Wahrheit über einen
Gegenstand ist, als Sinngebilde in derselben Sphäre, nämlich in der
des Geltens, liegt wie der Gegenstand selbst, über den sie Wahrheit
enthält. Das kann in keinem der anderen Fälle zutreffen. Sowohl
beim Erkennen der realen Sinnenwelt, wie auch beim mathe-
matischen und metaphysischen Erkennen, liegt der Gegenstand
der Erkenntnis, der dann im Sinngebilde zum „Subjekt“ (utoxs^svov)
der Wahrheit darüber wird, in einer anderen Sphäre als die Wahr-
heit darüber. Das wahre Sinngebilde selbst ist bei den anderen
Erkenntnissen selbstverständlich weder „sinnlich real“, noch „ideal
existierend“, noch „übersinnlich wirklich“ wie der Gegenstand,
worüber es Wahrheit gibt, sondern eben nur „geltend“. In der
Logik dagegen, die als Wissenschaft vom wahren Sinn Geltungs-
erkenntnis enthält, wird die Wahrheit, die etwas Geltendes ist, selbst
zum Gegenstand, über den wir eine geltende Wahrheit suchen, und
deshalb muß hier jener Dualismus von zwei Sphären fortfallen,
auf Grund dessen wir bei allen Wirklichkeits-Erkenntnissen sagen
konnten, daß in ihrem Sinn die Bedeutung des Wortes „wirklich“
stets Prädikat und nie Subjekt ist, und daß deshalb die „Wirk-
lichkeit“ ein Urprädikat bildet.
Anders ausgedrückt: weil in der Logik das Wahre als eine