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Zweiter ontologischer Teil.

selbst nicht von „Denken“, sondern von „Erkennen“, und alles
das, was er hier sagt, haben auch wir auf Grund unserer Logik
des Prädikats „sein“ nicht nur behauptet, sondern zu begründen
versucht. Eine Logik, die nicht bloße Denklehre im Sinne der
sogenannten „formalen“, mit Identität und Widerspruch allein
arbeitenden Logik, sondern Erkenntnistheorie im Sinne der „tran-
szendentalen Logik“ Kants sein, d. h. die Erkenntnis irgendeines
Gegenstandes verstehen will, kommt ohne den Begriff des Seins
als eines Erkenntnisprädikats gewiß nicht aus, denn nur irgendwie
„seiende“, d. h. als „seiend“ prädizierte Gegenstände kann man
erkennen. Aus diesem Grunde nennen wir jedes Prädikat, welches
einem Inhalt als die zu ihm gehörige Form des Seins beizulegen
ist, Urprädikat und behaupten, ein solches Prädikat gehe allen
den Prädikaten logisch voran, die einen Gegenstand inhaltlich be-
stimmen, und die im Vergleich zu ihm „sekundäre“ Prädikate sind.
Dagegen oder vielmehr gerade deswegen können wir Hart-
mann nicht zustimmen, wenn er fortfährt: „Erkenntnis ist eben
ein Bezogensein des Bewußtseins auf Ansichseiendes.“ Dieser
Satz ist zum mindesten mehrdeutig. Was bedeutet hier das Wort
„an sich“? Ist jedes „Sein“ der Welt ein „an sich sein“? Was
heißt das ? Das bedarf der genauen Bestimmung.
Wenn wir dabei an das IkANTische „Ding an sich“ und seinen
Gegensatz zu „Erscheinung“ denken, werden wir sofort fragen
müssen, ob hier nicht, völlig „dogmatisch“, ein besonderer Be-
griff des Seins der Welt als der des „einzig wahren“ Seins aus der
vorkantischen Metaphysik übernommen worden ist, ein Begriff,
der eventuell eine „kritische“ Prüfung nicht verträgt, und daher
in einer Ontologie, die kritisch sein will, unter keinen Umständen
als Begriff des Seins der Welt vorausgesetzt werden darf. Wir
müssen vielmehr fragen: bezieht sich denn jede Erkenntnis der
Welt auf ein „Ansichseiendes“ im Sinne der Metaphysik? Gibt es
nicht auch echt gegenständliche Erkenntnisse, die sich gewiß auf
ein Seiendes in der Welt richten, aber mit der besonderen Art des
Seins, die man „an sich“ zu nennen gewöhnt ist, noch gar nichts
zu tun haben ?
Die Antwort steht durchaus nicht ,,a priori“, d. h. vor der
sachlichen Untersuchung der allgemeinen Ontologie fest. Ja, der
Begriff des „Ansichseienden“ in seiner historisch festgelegten Be-
deutung gehört höchstens als Beispiel in den Anfang einer all-
gemeinen Ontologie, die jeder Lehre von einem besonderen Sein
 
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