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Zweiter ontologischer Teil.

Wir behaupten vielmehr nur etwas, clas sich notwendig schon aus
der Logik für das Sein der Welt ergibt, stoßen also auf eine unauf-
hebbare Verbindung von Logik und Ontologie. Wir kommen in
der Logik selbst nämlich ohne den Begriff eines verstehbaren Sinn-
gebildes nicht aus, und damit haben wir bereits ein unsinnlich
Seiendes im Unterschied von der sinnlich realen Wirklichkeit als mit
zur diesseitigen Welt gehörig angenommen. Das logisch Ver-
stellbare „ist“, aber es liegt nicht im Jenseits. In ihm allein erfassen
wir unmittelbar Wahrheit über Gegenstände, ja Wahrheit über-
haupt. Ohne den Begriff und die Voraussetzung eines einerseits
nur verstehbaren, nicht sinnlich wahrnehmbaren und trotzdem
andererseits diesseitigen Seins, können wir also überhaupt nicht
sagen, was „Wahrheit“ über das Sein der Welt „ist“.
Wenn wir uns aber darüber klar geworden sind, müssen wir
zugleich einsehen: hier nimmt die Logik, sobald sie über ihren
eigenen Gegenstand und sein „Sein“ nachdenkt, ohne weiteres eine
ontologische Wendung. Sie kann sich der Erkenntnis nicht ent-
ziehen: schon das Diesseits der Welt oder das „immanent“ Seiende
ist nur zum Teil sinnlich wahrnehmbar, wie die psychophysische
Realität, zum andern Teil dagegen unsinnlich in der Weise wie der
verstellbare Sinn eines wahren Satzes oder eventuell auch in anderer,
atheoretischer, doch darum nicht weniger unsinnlicher und dies-
seitiger Art. Auch insofern lassen sich Logik und Ontologie nicht
trennen.
Wenn wir aber bereits in der Logik des gegenständlichen Prä-
dikats „Sein“ ohne einen ontologischen Dualismus von sinnlich
wahrnehmbarem und unsinnlich verstellbarem „Sein“ für das Dies-
seits nicht auskommen, so folgt daraus als notwendige Kehrseite
dieses Sachverhalts zugleich, daß eine Ontologie, die sich nicht
auf das Diesseits beschränkt, sondern als „echte“ Metaphysik zum
Jenseits Vordringen will, sich mit einem bloß u n sinnlichen Sein,
wie wir es an einem wahren Satz oder an einem schönen Kunstwerk
oder auch an einer sittlichen Willenshandlung verstehen, nicht
begnügen kann, sondern ein übersinnliches, ja, wenn man so sagen
darf, „überverstehbares“ Sein suchen muß, also gezwungen ist,
als Gegenstand ihrer Erkenntnis eine dritte Art des Seienden
als mit zur „Welt“ gehörig anzunehmen. Diese Art kann weder
nur sinnlich wahrnehmbar noch nur unsinnlich verstellbar sein.
Sie wird vielmehr als eine „höhere Einheit“ der in der diesseitigen-
Welt getrennten beiden Gebiete des Seins der Welt begriffen werden
 
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