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236

Zweiter ontologischer, Teil.

der Wille einer Person entscheidet, überhaupt gegenübertreten, und
damit zugleich darauf hinweisen wollen, wie einseitig die Gedanken
sind, die nur das Nichts zum „Metaphysischen“ machen. Die eine
Einseitigkeit und Überwissenschaftlichkeit läßt sich nur durch eine
andere Einseitigkeit und Unwissenschaftlichkeit paralysieren.
Jedenfalls: wir haben hier die Grenze erreicht, die einer logi-
schen Grundlegung der Ontologie gezogen ist, und wir beabsich-
tigen nicht, diese Grenze noch weiter zu überschreiten, als es bei
jeder Grenzbestimmung unvermeidlich zu sein pflegt. Solange wir
wissenschaftliche Philosophie treiben, haben wir uns vielmehr sorg-
fältig innerhalb dieser Grenze zu halten. Ja, das wäre sogar dann
notwendig, wenn wir die Philosophie nicht auf die Wissenschaft
beschränken wollten, sondern mit ihr mehr als „nur“ Wissen-
schaft zu geben versuchten. Ohne Kenntnis der Grenze entstehen
nämlich beim Überschreiten der Grenze Gedankengebilde, die auch
der „überwissenschaftliche“ Philosoph nicht wünschen kann —
Konfusionen. Man weiß dann nicht mehr, was sachlich begründet
und was persönliches „Bekenntnis“ ist, und solche Unklarheiten
sind unter allen Umständen vom Übel. Jeder sollte genau wissen
wollen, ob man ihm theoretisch begründete Wahrheiten oder
persönliche „Überzeugungen“ vorsetzt. Auch aus diesem Grunde
wird es gut sein, nicht nur bei der Behandlung allgemein ontolo-
gischer Fragen, sondern sogar bei der Behandlung der meta-
physischen Probleme, die eventuell ihre überwissenschaftliche
„Seite“ haben, gründlich Logik des Prädikats zu treiben. Diese
Disziplin bestimmt auch die Grenze der Logik. Wie sie allein im-
stande ist, zu sagen, was das Nichts vom Sein trennt, so werden wir
auch erst aus ihr, die uns über das Wesen wissenschaftlicher Er-
kenntnis Klarheit gibt, lernen können, was Nicht-Wissenschaft oder
vielmehr „das Andere“ der Wissenschaft ist.
 
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