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Drittes Kapitel: Erläuterungen. §6.

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Zur Erklärung sei gesagt, daß die Gleichung hymeljche = geift-
liche natur sich aus 50, 1. 7. 14, die Gleichung hymeljche = ver-
jtenteliche natur sich aus 50, 15 ergibt.
Die Bedeutung des Schemas liegt in dreierlei: 1. Es zeigt,
was die Kennzeichnung hymeljch—erdijch bedeutet: gottnah und
gottfern. Die hymeljche natur ist ein jchyn und vißjlos der Trinität,
die erdijche natur hat die Erde zur Mutter — der 'Vater ist natür-
lich Gott als Schöpfer. Die Gottferne der irdischen Natur wird
ausdrücklich in zwei Sätzen hervorgehoben: a) sie hat keine Ge-
meinschaft mit der himmlischen geistigen Natur; b) Gott kann
durch sie oder in ihr nicht erkannt und erfaßt werden (50, 6ff.).
2. Der Unterschied zwischen der himmlischen und der irdi-
schen Natur ist nicht nur ein Seins-, sondern auch ein Wertunter-
schied. Das wird noch besonders in dem Satz unterstrichen: Aber
die hymellijche is geiftliche vnd got gelicher vnd dar vmb edel er
(50, 14). Was als himmlisch bezeichnet wird, hat also ohne wei-
teres den Vorzug vor allem Irdischen.
3. Das Schema zeigt, daß der Schnitt zwischen dem himm-
lischen und dem irdischen Bereich zwischen verjtentenis und jyn-
licheit liegt. Man könnte dagegen einwenden, daß nach dem Schema
verjtentenis und willen der jynlicheit gegenüberstehen. Das ist
formell richtig, faktisch aber tritt der wille gegenüber dem ver-
jtentenis ganz in den Hintergrund, und zwar deshalb, weil er in
seinem Wirken vom verjtentenis bestimmt wird. Eine genauere
Erörterung der Termini verjtentenis und jynlicheit wird uns ihre
Bedeutung klarmachen.
Dem Wort verjtentenis entspricht im Lateinischen sowohl in-
telligentia wie auch intellectus. Wie diese Worte eine mehrfache
Bedeutung haben, so auch verjtentenis: es besagt die Vernunft
als Erkenntnisvermögen und die Einsicht, deren die Vernunft
fähig ist. Letzterer Bedeutung begegnen wir 24, 16; 26, 1. 2. 8;
28, 5; 38, 5. Hier könnte man das Wort auch mit 'Verständnis5
wiedergeben. Denn es handelt sich ja um das Verstehen des Vater-
unsers.
Wichtiger sind für uns die Stellen, wo das Wort im Sinn von
Vernunft = geistiges Erkenntnisvermögen gebraucht wird (z. B.
26, 12; 68, 12). Nun ist zuerst zu beachten, daß Aussagen psycho-
logischer Art über das verjtentenis selten sind. Während in DI die
Unterscheidung von ratio und intellectus wiederholt erklärt wird1,
1 Vgl. 10, 8f.; 49, 5f.; 77, 21 und 92, 3f.
 
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