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Ernst A. Schmidt
Christi“. Und bei Bloch liest man (S. 589): „Denn civitas Dei ist nicht
das Reich, um das im Vaterunser gebeten wird; dies Reich heißt bei
Augustin regnum Christi“. Diese Konstruktion beruht auf einer Ver-
wechslung: man glaubt zwei verschiedene Verwirklichungen von
,Staat4 zu sehen (irdische Kirche als Idealstaat und ein transzendentes
Reich), wo Augustin doch nur einen Aspektunterschied in Ansehung
einer einzigen Wirklichkeit im Auge hat, nämlich einmal „Gottes-
stadt“ und einmal „Königreich“. Das „Reich Christi“ besteht aus den
„Bürgern der Stadt Gottes“ und vollendet sich nach dieser Weltzeit,
nach dem Gericht, in der Vereinigung aller Engel und Erwählten;
außerhalb des „saeculum“, ist es unzeitlich und ungeschichtlich; als
ewig kann es, auch nicht partiell, an Zeit und Geschichte nicht partizi-
pieren. Das Interesse des katholischen Georgianers an Augustin als
Zeugen für die Intention des Christlichen auf den Staat22 dient Bloch
als Stütze für die Rettung der Diesseitigkeit und Innergeschichtlichkeit
der augustinischen Utopie.
(b) „Die neue Erde“. Vgl. Bloch, S. 583: „Augustins Utopie ,De civitate
Dei4 [... ] gab der neuen Erde als einem Jenseits auf Erden den kraft-
vollsten [... ] Ausdruck“ und S. 589: „Socialis vita sanctorum ist histo-
risch-utopische Transzendenz, denn sie ist, zum Unterschied von Pau-
lus, wieder eine auf der Erde [... ] Augustin [... ] setzt wieder etwas wie
neue Erde“.
Das ist ein einfaches Mißverständnis bzw. beruht auf Unkenntnis
des apokalyptischen Sinnes der „neuen Erde“ und der augustinischen
Auslegung (civ. 20,16f.) von Apoc 21,lff.: „Und ich sah einen neuen
Himmel und eine neue Erde; denn der erste Himmel und die erste
Erde verging, und das Meer ist nicht mehr. Und ich [... ] sah die heilige
Stadt, das neue Jerusalem, von Gott aus dem Himmel herab fahren
[...]“ (Luthers Übersetzung). Die neue Erde und der neue Himmel
sind die neue spirituelle und ewige Gestalt des Sitzes der Erlösten nach
Gericht und Verbrennung aller Körperlichkeit der zeitlichen Welt23,
22 Vgl. Salin, Civitas Dei, S. V; S. 167.
23 Besonders deutlich retract. 1,3,2, wo „caelum novum et terra nova“ als die Voll-
endung der Bitte „adveniat regnum tuum“ das Christuswort „regnum meum non
est de hoc mundo“ interpretiert. - Nicht allein „die neue Erde“ von Apoc 21,1, son-
dern auch die „Erde“ von Mt 5,4 („Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das
Erdreich „terram“ - besitzen“) und Ps 141,6 („spes mea et portio in terra viven-
tium“) sind in Augustins Auslegung die Erbschaft des ewigen Lebens. Vgl. Knauer,
Psalmenzitate, S. 38f.
Ernst A. Schmidt
Christi“. Und bei Bloch liest man (S. 589): „Denn civitas Dei ist nicht
das Reich, um das im Vaterunser gebeten wird; dies Reich heißt bei
Augustin regnum Christi“. Diese Konstruktion beruht auf einer Ver-
wechslung: man glaubt zwei verschiedene Verwirklichungen von
,Staat4 zu sehen (irdische Kirche als Idealstaat und ein transzendentes
Reich), wo Augustin doch nur einen Aspektunterschied in Ansehung
einer einzigen Wirklichkeit im Auge hat, nämlich einmal „Gottes-
stadt“ und einmal „Königreich“. Das „Reich Christi“ besteht aus den
„Bürgern der Stadt Gottes“ und vollendet sich nach dieser Weltzeit,
nach dem Gericht, in der Vereinigung aller Engel und Erwählten;
außerhalb des „saeculum“, ist es unzeitlich und ungeschichtlich; als
ewig kann es, auch nicht partiell, an Zeit und Geschichte nicht partizi-
pieren. Das Interesse des katholischen Georgianers an Augustin als
Zeugen für die Intention des Christlichen auf den Staat22 dient Bloch
als Stütze für die Rettung der Diesseitigkeit und Innergeschichtlichkeit
der augustinischen Utopie.
(b) „Die neue Erde“. Vgl. Bloch, S. 583: „Augustins Utopie ,De civitate
Dei4 [... ] gab der neuen Erde als einem Jenseits auf Erden den kraft-
vollsten [... ] Ausdruck“ und S. 589: „Socialis vita sanctorum ist histo-
risch-utopische Transzendenz, denn sie ist, zum Unterschied von Pau-
lus, wieder eine auf der Erde [... ] Augustin [... ] setzt wieder etwas wie
neue Erde“.
Das ist ein einfaches Mißverständnis bzw. beruht auf Unkenntnis
des apokalyptischen Sinnes der „neuen Erde“ und der augustinischen
Auslegung (civ. 20,16f.) von Apoc 21,lff.: „Und ich sah einen neuen
Himmel und eine neue Erde; denn der erste Himmel und die erste
Erde verging, und das Meer ist nicht mehr. Und ich [... ] sah die heilige
Stadt, das neue Jerusalem, von Gott aus dem Himmel herab fahren
[...]“ (Luthers Übersetzung). Die neue Erde und der neue Himmel
sind die neue spirituelle und ewige Gestalt des Sitzes der Erlösten nach
Gericht und Verbrennung aller Körperlichkeit der zeitlichen Welt23,
22 Vgl. Salin, Civitas Dei, S. V; S. 167.
23 Besonders deutlich retract. 1,3,2, wo „caelum novum et terra nova“ als die Voll-
endung der Bitte „adveniat regnum tuum“ das Christuswort „regnum meum non
est de hoc mundo“ interpretiert. - Nicht allein „die neue Erde“ von Apoc 21,1, son-
dern auch die „Erde“ von Mt 5,4 („Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das
Erdreich „terram“ - besitzen“) und Ps 141,6 („spes mea et portio in terra viven-
tium“) sind in Augustins Auslegung die Erbschaft des ewigen Lebens. Vgl. Knauer,
Psalmenzitate, S. 38f.