Zeit und Geschichte bei Augustin
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mit Staaten zu tun hat und vom spirituellen Gegensatz Jerusalems und
Babylons herkommt.
(c) Die Lehre der beiden „civitates“ ist, wie Duchrow gezeigt hat46, die
Eschatologisierung von Oppositionspaaren aus griechisch-philosophi-
scher Tradition, wie sie im Denken Augustins von früh an eine Rolle
spielen und theologisch uminterpretiert werden: „mundus intelligibi-
lis“ - „mundus sensibilis“, „vita contemplativa“ - „vita activa“; „vita
beata“ des „sapiens“ und ihr Gegenteil; Rehellenisierung der paulini-
schen Opposition von innerem (neuem) und äußerem (altem) Men-
schen; Liebe in freier Willensentscheidung zum Ewigen oder Zeit-
lichen. Auch diese Denkmuster zeigen, daß die „civitates“ (in denen
sie fortwirken) keine Staaten, nicht politisch und nicht geschichtlich
gemeint sind. Die Weltzeit im ganzen und jeder beliebige Zeitpunkt in
ihr weist, so viele Staaten und Nationen es auch gibt, doch immer nur
zwei „genera hominum“ auf, die „civitates“ genannt werden (civ. 14,1;
II, p. 3,20-4,3; civ. 16,10; II, p. 141,17-19).
„Civitas“ (mit „societas“47 und „populus“ als nächsten Synonymen) ist
kein Institutionsbegriff bei Augustin und ist nicht durch Institutionen,
auch nicht sakramentale Institutionen48, bestimmt. „Civitas“ ist ein
spiritueller und zwar ein spirituell-moralischer, nicht spirituell-sakra-
mentaler Gemeinschaftsbegriff. „Civitas Dei“ umfaßt die Engel und
alle von Gottes Gnade prädestinierten Gewählten. Die entgegen-
gesetzte Gemeinschaft ist die der abgefallenen Engel und aller Ver-
dammten. Der „civitas Dei“ steht so die „civitas diaboli“ gegenüber.
Sie heißt dennoch meist „civitas terrena“, weil ihre menschlichen Glie-
der nicht „secundum Deum“, sondern „secundum hominem“ leben.
Sie richten sich im Irdischen ein, als wenn dies das Lebensziel wäre,
und sie werden nach dieser Zeit im Jenseits nicht mehr als „civitas“
und Gemeinschaft existieren. Insofern ist „civitas terrena“ auch
Gegenteil von „civitas caelestis“ oder „aeterna“ (civ. 15,5; II, p. 64,5-
7), wie die Bürgerschaft der Gottesstadt auch heißen kann.
46 Duchrow, Zweireichelehre, S. 186ff.; Zusammenfassung: S. 223f, S. 229; S. 232f;
S. 241f.
47 Belege bei Scholz, Glaubb und Unglaube, S. 85.
48 So jedoch J. Ratzinger, Herkunft und Sinn der Civitas-Lehre Augustins. Begegnung
und Auseinandersetzung mit Wilhelm Kamlah, Augustinus Magister 2 (1954), S.
965-975; ders., Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche. (Mün-
chener Theolog. Studien, II. Systemat. Abt. 7) München 1954, S. 288ff.
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mit Staaten zu tun hat und vom spirituellen Gegensatz Jerusalems und
Babylons herkommt.
(c) Die Lehre der beiden „civitates“ ist, wie Duchrow gezeigt hat46, die
Eschatologisierung von Oppositionspaaren aus griechisch-philosophi-
scher Tradition, wie sie im Denken Augustins von früh an eine Rolle
spielen und theologisch uminterpretiert werden: „mundus intelligibi-
lis“ - „mundus sensibilis“, „vita contemplativa“ - „vita activa“; „vita
beata“ des „sapiens“ und ihr Gegenteil; Rehellenisierung der paulini-
schen Opposition von innerem (neuem) und äußerem (altem) Men-
schen; Liebe in freier Willensentscheidung zum Ewigen oder Zeit-
lichen. Auch diese Denkmuster zeigen, daß die „civitates“ (in denen
sie fortwirken) keine Staaten, nicht politisch und nicht geschichtlich
gemeint sind. Die Weltzeit im ganzen und jeder beliebige Zeitpunkt in
ihr weist, so viele Staaten und Nationen es auch gibt, doch immer nur
zwei „genera hominum“ auf, die „civitates“ genannt werden (civ. 14,1;
II, p. 3,20-4,3; civ. 16,10; II, p. 141,17-19).
„Civitas“ (mit „societas“47 und „populus“ als nächsten Synonymen) ist
kein Institutionsbegriff bei Augustin und ist nicht durch Institutionen,
auch nicht sakramentale Institutionen48, bestimmt. „Civitas“ ist ein
spiritueller und zwar ein spirituell-moralischer, nicht spirituell-sakra-
mentaler Gemeinschaftsbegriff. „Civitas Dei“ umfaßt die Engel und
alle von Gottes Gnade prädestinierten Gewählten. Die entgegen-
gesetzte Gemeinschaft ist die der abgefallenen Engel und aller Ver-
dammten. Der „civitas Dei“ steht so die „civitas diaboli“ gegenüber.
Sie heißt dennoch meist „civitas terrena“, weil ihre menschlichen Glie-
der nicht „secundum Deum“, sondern „secundum hominem“ leben.
Sie richten sich im Irdischen ein, als wenn dies das Lebensziel wäre,
und sie werden nach dieser Zeit im Jenseits nicht mehr als „civitas“
und Gemeinschaft existieren. Insofern ist „civitas terrena“ auch
Gegenteil von „civitas caelestis“ oder „aeterna“ (civ. 15,5; II, p. 64,5-
7), wie die Bürgerschaft der Gottesstadt auch heißen kann.
46 Duchrow, Zweireichelehre, S. 186ff.; Zusammenfassung: S. 223f, S. 229; S. 232f;
S. 241f.
47 Belege bei Scholz, Glaubb und Unglaube, S. 85.
48 So jedoch J. Ratzinger, Herkunft und Sinn der Civitas-Lehre Augustins. Begegnung
und Auseinandersetzung mit Wilhelm Kamlah, Augustinus Magister 2 (1954), S.
965-975; ders., Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche. (Mün-
chener Theolog. Studien, II. Systemat. Abt. 7) München 1954, S. 288ff.