Zeit und Geschichte bei Augustin
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schichtlichkeitscharakter der augustinischen Christologie in seinem
Werk und in Beziehung auf die Lehre von den beiden „civitates“.
Das Konzept der zweiten Hälfte von „De civitate Dei“, „exortus“,
„excursus“ und „debiti fines“ der beiden „civitates“ zu behandeln und
infolgedessen durch die ganze Weltzeit „civitas Dei“ und „civitas ter-
rena“ bestehen zu lassen - „hoc [... ] Universum tempus sive saecu-
lum“ ist der „excursus“ der beiden „civitates“; „exortus“ und „debiti
fines“ liegen außerhalb von Weltzeit und Geschichte (civ. 15,1; II, p.
58,24-27) -, nimmt bereits der Menschwerdung Christi ihren
geschichtlichen Epochencharakter: „civitas Dei“, ja „ecclesia“ besteht
seit Abel: „Sic in hoc saeculo, in his diebus malis non solum a tempore
corporalis praesentiae Christi et apostolorum eius, sed ab ipso Abel,
[...], et deinceps usque in huius saeculi finem inter persecutiones
mundi et consolationes Dei peregrinando procurrit ecclesia“ (civ.
18,51; II, p. 337,27-32). Schon in civ. 15,1 (II, p. 58,30-59,8) wird die im
Adamsohn Abel wirkende Gnade mit der Wiedergeburt des einzelnen
Menschen in Christus verglichen. Und in retract. 1,13,3 heißt es aus-
drücklich: „Nam res ipsa, quae nunc Christiana religio nuncupatur, erat
apud antiquos, nec deftiit ab initio generis humani“, nur der Name
„christlich“ kam der wahren Religion erst später zu118.
Hielte man also am geschichtlichen Epochencharakter der Fleisch-
werdung des Wortes um der weit- und heilsgeschichtlichen Deutung
von „De civitate Dei“ fest, so entstünde auch hier wieder das Dilemma,
daß man Vorstellungen heranziehen müßte, die die Grundfigur des
Werkes, die Lehre von den beiden „civitates“, weder fordert noch
erträgt. Stellt man, um dieser Konsequenz auszuweichen, diejenigen
Äußerungen und Interpretationen Augustins in den Vordergrund, die
die Heiligen und das sie betreffende Geschehen im Alten Testament
nicht selbst als Geschichte der „civitas Dei“, sondern nur als Präfigura-
tion und Prophezeiung lesen (womit man sich jedoch in Widerspruch
zum Gesamttenor des Werkes setzte, da es die beiden „civitates“ durch
die ganze Weltzeit verfolgen will), dann enthält wiederum der von
Adam bis Christus gegebene Überblick keine Geschichte mehr.
„Der menschliche Jesus ist nur ein Sonderfall der Praedestination,
der ewige Christus selbst der Praedestinierende“. An diesem Punkt ist
bei Augustin die Christologie „schwach ausgebaut“119. Kann man das
118 Vgl. Kamlah, Christentum u. Geschichtlichkeit, S. 314.
119 Duchrow, Zweireichelehre, S. 305 mit Anm. 469 unter Hinweis auf Lange,
Geschichtsbild u. Christologie bei A. (vgl. dort bes. S. 438).
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schichtlichkeitscharakter der augustinischen Christologie in seinem
Werk und in Beziehung auf die Lehre von den beiden „civitates“.
Das Konzept der zweiten Hälfte von „De civitate Dei“, „exortus“,
„excursus“ und „debiti fines“ der beiden „civitates“ zu behandeln und
infolgedessen durch die ganze Weltzeit „civitas Dei“ und „civitas ter-
rena“ bestehen zu lassen - „hoc [... ] Universum tempus sive saecu-
lum“ ist der „excursus“ der beiden „civitates“; „exortus“ und „debiti
fines“ liegen außerhalb von Weltzeit und Geschichte (civ. 15,1; II, p.
58,24-27) -, nimmt bereits der Menschwerdung Christi ihren
geschichtlichen Epochencharakter: „civitas Dei“, ja „ecclesia“ besteht
seit Abel: „Sic in hoc saeculo, in his diebus malis non solum a tempore
corporalis praesentiae Christi et apostolorum eius, sed ab ipso Abel,
[...], et deinceps usque in huius saeculi finem inter persecutiones
mundi et consolationes Dei peregrinando procurrit ecclesia“ (civ.
18,51; II, p. 337,27-32). Schon in civ. 15,1 (II, p. 58,30-59,8) wird die im
Adamsohn Abel wirkende Gnade mit der Wiedergeburt des einzelnen
Menschen in Christus verglichen. Und in retract. 1,13,3 heißt es aus-
drücklich: „Nam res ipsa, quae nunc Christiana religio nuncupatur, erat
apud antiquos, nec deftiit ab initio generis humani“, nur der Name
„christlich“ kam der wahren Religion erst später zu118.
Hielte man also am geschichtlichen Epochencharakter der Fleisch-
werdung des Wortes um der weit- und heilsgeschichtlichen Deutung
von „De civitate Dei“ fest, so entstünde auch hier wieder das Dilemma,
daß man Vorstellungen heranziehen müßte, die die Grundfigur des
Werkes, die Lehre von den beiden „civitates“, weder fordert noch
erträgt. Stellt man, um dieser Konsequenz auszuweichen, diejenigen
Äußerungen und Interpretationen Augustins in den Vordergrund, die
die Heiligen und das sie betreffende Geschehen im Alten Testament
nicht selbst als Geschichte der „civitas Dei“, sondern nur als Präfigura-
tion und Prophezeiung lesen (womit man sich jedoch in Widerspruch
zum Gesamttenor des Werkes setzte, da es die beiden „civitates“ durch
die ganze Weltzeit verfolgen will), dann enthält wiederum der von
Adam bis Christus gegebene Überblick keine Geschichte mehr.
„Der menschliche Jesus ist nur ein Sonderfall der Praedestination,
der ewige Christus selbst der Praedestinierende“. An diesem Punkt ist
bei Augustin die Christologie „schwach ausgebaut“119. Kann man das
118 Vgl. Kamlah, Christentum u. Geschichtlichkeit, S. 314.
119 Duchrow, Zweireichelehre, S. 305 mit Anm. 469 unter Hinweis auf Lange,
Geschichtsbild u. Christologie bei A. (vgl. dort bes. S. 438).