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DER LEIPZIGER REFORMATIONSENTWURF
weiden will vnnd kan, wer der kirchen zum guten dienen will, den sollen wir ja
horen als Christum vnsern hern. wer anderst ist vnd vorhat, der hat sich weder sanct
Peters noch seins stuels zurumen. Es ist in der kirchen kein gewalt dann allein zur
pesserung 2.Cho: 10 [8] ete 13 [10]f.
Von der Olung.
Wo dieses gebraucht wurde, wie es in der epistel Jacobi beschrieben, das alles vertra-
wen auff den verdinst Christi vnnd waren glauben gesatzt vnnd auch da alles gepett
vnd handlung zu guttem verstandt vnnd pesserung der mentschen, deng man damit
dienen soll, verrichtet wurde, wereh solche Ceremonien von niemants zuuer-
werffen102, Ob man wol nit findet, das diese ceremonien bey den alten Apostoli-
schen kirchen so in gemeinemi gebrauch gewesen werej, wie sie hernacher auffkom-
men ist, Oder das man des heyligen Jacobi rede als ein | [37b| Apostolisch gemein
Ordinantz verstanden hett. Dionisius gedenckt dieser Ceremonien nicht vnd ge-
dencket aber, das man auff die doten oel gegossenk, so man sie zu begrebnus bestatt
hat103.
Voml Fasten.
Darzu haben die alten allerley Zeit vnnd nicht gleych verordnet vnnd die leuth ver-
manet, aber mitm gepottenn niemants gedrungen. Woo man nhun solcher Zeit sich
wider vergleychen mocht vnnd also frey willig fasten durch Christlich vermanung
one gebott vffbringenp, darzu wolten wir qgern alleq helffen, Es sey die Viertzig
tegig, quatember oder ander fasten104, wie die kirchen desr Ordnung machen wur-
dens.
Vomt vnderschiedt der Speyß.
Der herr vnnd die Aposteln, wie auch die altenu heyligen Vätter vnd Concilien,
haben dauon nichts geordent, Aber getrewlich zu rechtem abbruch vnnd kastigungv
e) und E, F. - f) xiii. E, F; 3 A, B, C, D. - g) denen E, F. - h) weren D. - i) Ceremonien B.
j) weren D. - k) add.: hat E; hatt F. -l) Von F. - m) nit B. - n) add.: noch B.
o) wenn B. - p) vff zupringen B. - q)-q) allzeit D. - r) das B. - s) E, F; wurde A, B, C, D.
t) Von E, F, B. — u) ältern E, F. - v) casteiung E, F.
102. Jak 5,14—15. Im Bedencken zeigt B. in bezug auf die Ölung einen gewissen Zweifel. Christ-
licher Freiheit nach konnte er sie nicht abstreiten, obwohl das vielleicht wünschenswert wäre. Die
Praxis zeigte ja, daß die Menschen aufgrund von Mk 6,13 der Ölung heilende Kraft beimaßen.
Witzel, Typus, S. 49, sieht sie als einen alten Brauch der bei vielen Vätern begegnet, »also das hiran
kein zweivel ist bei den, die sich lieber rechtsinnig weder eygensinnig finden lassen wöllen«.
103. Pseudo-Dionysius Areopagita: De ecclesiastica hierarchia 7,8.9; MSG 3, Sp. 565 A-B.
104. Witzel, Typus, S. 66-67.75-76, bezeichnet die Fasten in Kürze als einen heilsamen Brauch.
B. befürwortet im Katechismus von 1543; BDS 6,3, S. 258-261, eine Wiederherstellung der Fasten
als Stärkung des ernsthaften Gebets, zur Bußübung und Kreuzigung des Fleisches. Die vierzigtägige
Fastenzeit oder Quadragesima ist die Fastenzeit vor Ostern. Die Quatember sind vier unter ande-
rem durch Fasten ausgezeichnete Bußwochen in den verschiedenen Jahreszeiten; s. LThK 8, Sp.
910-911.928-929.
DER LEIPZIGER REFORMATIONSENTWURF
weiden will vnnd kan, wer der kirchen zum guten dienen will, den sollen wir ja
horen als Christum vnsern hern. wer anderst ist vnd vorhat, der hat sich weder sanct
Peters noch seins stuels zurumen. Es ist in der kirchen kein gewalt dann allein zur
pesserung 2.Cho: 10 [8] ete 13 [10]f.
Von der Olung.
Wo dieses gebraucht wurde, wie es in der epistel Jacobi beschrieben, das alles vertra-
wen auff den verdinst Christi vnnd waren glauben gesatzt vnnd auch da alles gepett
vnd handlung zu guttem verstandt vnnd pesserung der mentschen, deng man damit
dienen soll, verrichtet wurde, wereh solche Ceremonien von niemants zuuer-
werffen102, Ob man wol nit findet, das diese ceremonien bey den alten Apostoli-
schen kirchen so in gemeinemi gebrauch gewesen werej, wie sie hernacher auffkom-
men ist, Oder das man des heyligen Jacobi rede als ein | [37b| Apostolisch gemein
Ordinantz verstanden hett. Dionisius gedenckt dieser Ceremonien nicht vnd ge-
dencket aber, das man auff die doten oel gegossenk, so man sie zu begrebnus bestatt
hat103.
Voml Fasten.
Darzu haben die alten allerley Zeit vnnd nicht gleych verordnet vnnd die leuth ver-
manet, aber mitm gepottenn niemants gedrungen. Woo man nhun solcher Zeit sich
wider vergleychen mocht vnnd also frey willig fasten durch Christlich vermanung
one gebott vffbringenp, darzu wolten wir qgern alleq helffen, Es sey die Viertzig
tegig, quatember oder ander fasten104, wie die kirchen desr Ordnung machen wur-
dens.
Vomt vnderschiedt der Speyß.
Der herr vnnd die Aposteln, wie auch die altenu heyligen Vätter vnd Concilien,
haben dauon nichts geordent, Aber getrewlich zu rechtem abbruch vnnd kastigungv
e) und E, F. - f) xiii. E, F; 3 A, B, C, D. - g) denen E, F. - h) weren D. - i) Ceremonien B.
j) weren D. - k) add.: hat E; hatt F. -l) Von F. - m) nit B. - n) add.: noch B.
o) wenn B. - p) vff zupringen B. - q)-q) allzeit D. - r) das B. - s) E, F; wurde A, B, C, D.
t) Von E, F, B. — u) ältern E, F. - v) casteiung E, F.
102. Jak 5,14—15. Im Bedencken zeigt B. in bezug auf die Ölung einen gewissen Zweifel. Christ-
licher Freiheit nach konnte er sie nicht abstreiten, obwohl das vielleicht wünschenswert wäre. Die
Praxis zeigte ja, daß die Menschen aufgrund von Mk 6,13 der Ölung heilende Kraft beimaßen.
Witzel, Typus, S. 49, sieht sie als einen alten Brauch der bei vielen Vätern begegnet, »also das hiran
kein zweivel ist bei den, die sich lieber rechtsinnig weder eygensinnig finden lassen wöllen«.
103. Pseudo-Dionysius Areopagita: De ecclesiastica hierarchia 7,8.9; MSG 3, Sp. 565 A-B.
104. Witzel, Typus, S. 66-67.75-76, bezeichnet die Fasten in Kürze als einen heilsamen Brauch.
B. befürwortet im Katechismus von 1543; BDS 6,3, S. 258-261, eine Wiederherstellung der Fasten
als Stärkung des ernsthaften Gebets, zur Bußübung und Kreuzigung des Fleisches. Die vierzigtägige
Fastenzeit oder Quadragesima ist die Fastenzeit vor Ostern. Die Quatember sind vier unter ande-
rem durch Fasten ausgezeichnete Bußwochen in den verschiedenen Jahreszeiten; s. LThK 8, Sp.
910-911.928-929.