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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Augustijn, Cornelis [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 9,1): Religionsgespräche (1539 - 1541) — Gütersloh, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.29835#0079
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3. Consilium Bucerj (Winter 1539/1540)

Einleitung

Das hier zum ersten Mal edierte Dokument findet sich in der Stiftsbibliothek Zeitz,
Archiv, Katal. pag. 26, vol. l seu 3, 1 a. Es besteht aus sechs ungezählten, beidseitig
von Schreiberhand beschriebenen Blättern. Auf Bl. 1a hat Julius von Pflug das
Dokument mit der Überschrift »Consilium Bucerj« versehen. Bl. 6a enthält von der
Hand des Abschreibers den Vermerk »Buczers gedicht«. Es ist der Aufmerksamkeit
von Marijn de Kroon zu verdanken, daß die Schrift in diesem Band an der entspre-
chenden Stelle veröffentlicht werden kann.

Der Inhalt bestätigt die Überschrift und ermöglicht eine ziemlich genaue Datierung.
Schon der Anfangssatz zeigt, daß es sich um einen Ratschlag betreffs der Zukunft
der Stifter im Reich handelt. Der Autor betont, daß die Stifter ohne Einheit und
Frieden, die nur durch eine Reformation erzielt werden können, keine Zukunft als
eigenständige Institutionen haben. Dieser programmatische Ausgangspunkt veran-
laßt ihn, zuerst mehr als die Hälfte des Bedenkens einer Beschreibung der notwendi-
gen Reformationsmaßnahmen zu widmen und alsdann auf dieser Grundlage Vor-
schläge zur Umgestaltung der Stifter zu erörtern.

Der erste Teil des Bedenkens schließt sich aufs engste an den Leipziger Reforma-
tionsentwurf an. Dies gilt somit für den zunächst formulierten Grundriß einer
Reformation, die sich an der heiligen Schrift, den Kirchenvätern und den alten Kon-
zilsbestimmungen zu normieren habe, wie auch für den konkreten Inhalt der not-
wendigen Reformen. Der Autor rückt die Rechtfertigungslehre an die erste Stelle,
behandelt dann in Kürze die Taufe, spricht ausführlich über die Eucharistie und geht
besonders auf die Beseitigung der Mißbräuche bezüglich der Eucharistiefeier ein,
um sich darauf in kurzen Zügen mit der Beichte, den Zeremonien und der Freigabe
der Ehe für die Kleriker und mit der Kirchenzucht zu befassen. Bei diesen Ausfüh-
rungen schweben dem Autor die Gebiete vor Augen, die altgläubig geblieben waren.
Dieser Teil stellt nichts anders als eine Kurzfassung des Leipziger Reformationsent-
wurfs dar. Ihrerseits sollen die Protestierenden, so fährt das Bedenken fort, auf alle
Kritik an den Kirchenbräuchen, welche mit der Rechtfertigungslehre in Einklang
gebracht werden können, verzichten, sich dem Richterspruch eines künftigen
Nationalkonzils fügen und sich bereit erklären, die aufgrund der heiligen Schrift und
der Väter geforderten Änderungen anzunehmen.

In diesem Zusammenhang der protestantischerseits zu machenden Konzessionen
bringt der Autor die Stifter zur Sprache. Er wendet sich gegen den Gedanken einer
Säkularisation der Stifter seitens des Kaisers oder der Fürsten. Er rät, ihre politische
Verfassung aufrechtzuerhalten, sie im Besitz ihrer Eigentümer zu belassen, das
Wahlrecht beizubehalten, wie es bisher war, und den Kanonikern die Ehe zu erlau-
ben. Mönche soll man in Ruhe lassen und ihre Einkünfte erst nach ihrem Absterben
zu nützlichen Zwecken verwenden. Wichtig sei vor allem eine konsequente Tren-
 
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