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THEOLOGISCH BEDENCKEN (1539)
zwei Teile den Theologen verdanken, daß also von seiten des Ausschusses zwei
Fragen gestellt worden waren.
Die am Schluß des Gutachtens erwähnten »gnedigsten vnd gnedigen herrn« sind
dann die Mitglieder des großen Ausschusses, der das Gutachten der Theologen ein-
geholt hatte.
Man kann annehmen, daß dieser Ausschuß den Theologen einige Abschnitte des
Vorschlages der Vermittler zur Begutachtung übermittelt hat. Deutlichkeitshalber
fügen wir die zwei Abschnitte dieses Vorschlages zu, die aller Wahrscheinlichkeit
nach den Theologen übergeben worden sind.
Das in dieses Gutachten auf einem Blatt eingefügte Dokument enthält eine aus zwei
Bibelzitaten zusammengestellte Überschrift. Darauf folgt eine kurze theologische
Erörterung, in der die Bibelstellen als Ausgangspunkt dienen, um den Schmalkaldi-
schen Bund darzustellen als die politische Formgebung der von Gott den Obrigkei-
ten gestellte Aufgabe, das Wort Gottes zu fördern, dem Nächsten zu helfen und
Unrecht zu bannen. Dann folgen wieder einige Bibeltexte zur Unterbauung dieser
Thesen. Schließlich werden die gleichen Fragen in der Form von drei quaestiones,
die alle in gleichem Sinne beantwortet werden, erörtert.
Es ist klar, daß dieses Dokument sich mit den im Gutachten erörterten Fragen
auseinandersetzt. Die Form ist aber eine durchaus andere: hier keine Erwägungen,
die, wie im Gutachten, auf entschiedene, klar formulierte Stellungnahmen zu einem
zur Begutachtung übergebenen Text hinauslaufen, wobei auch die politische Reali-
tät nicht außer Acht gelassen wird, sondern eine rein theologische Auseinanderset-
zung über den gleichen Fragenkomplex. Sie ist als eine Vorstudie zu bezeichnen, in
der einer der Theologen eine Untermauerung der im Gutachten bezogenen Stand-
punkte gibt. Bestimmte Details des Dokuments finden sich auch im Gutachten,
wichtiger ist jedoch, daß die Aufteilung der Frage betreffs des Verbots der Bundes-
erweiterung, so wie sich diese im Gutachten findet, offensichtlich dieser Vorstudie
zu verdanken ist: in ihr nimmt die Förderung von Gottes Wort einen wichtigen Platz
ein.
Es ist unmöglich, den Autor mit Sicherheit festzustellen. Wir nehmen aber das
Dokument auf, da die Möglichkeit einer Autorschaft Bucers relativ groß ist.
Bezeichnend ist auf jeden Fall, daß in den Briefen an Luther, Blarer und Philipp von
Hessen, in denen die Frankfurter Beratungen und der Anstand erörtert werden, und
in der Schrift Vom Nürnbergischen fridestand öfter ähnliche Gedankengänge und
sogar dieselben Bibelzitate auftauchen. Aus derartigen Übereinstimmungen kann
man nicht mit Bestimmtheit auf Bucer als Autor schließen. Man kann aber mit der
Wahrscheinlichkeit rechnen, daß das Dokument von ihm herrührt. Zur Begrün-
dung vermerken wir in den Anmerkungen die Parallelstellen aus diesen Briefen und
aus der Schrift Vom Nürnher gischen fridestand.
Das Gutachten liegt im Entwurf von Melanchthons Hand und in drei Abschriften
vor. Für unsere Edition benutzten wir den Entwurf und zwei dieser Abschriften.
THEOLOGISCH BEDENCKEN (1539)
zwei Teile den Theologen verdanken, daß also von seiten des Ausschusses zwei
Fragen gestellt worden waren.
Die am Schluß des Gutachtens erwähnten »gnedigsten vnd gnedigen herrn« sind
dann die Mitglieder des großen Ausschusses, der das Gutachten der Theologen ein-
geholt hatte.
Man kann annehmen, daß dieser Ausschuß den Theologen einige Abschnitte des
Vorschlages der Vermittler zur Begutachtung übermittelt hat. Deutlichkeitshalber
fügen wir die zwei Abschnitte dieses Vorschlages zu, die aller Wahrscheinlichkeit
nach den Theologen übergeben worden sind.
Das in dieses Gutachten auf einem Blatt eingefügte Dokument enthält eine aus zwei
Bibelzitaten zusammengestellte Überschrift. Darauf folgt eine kurze theologische
Erörterung, in der die Bibelstellen als Ausgangspunkt dienen, um den Schmalkaldi-
schen Bund darzustellen als die politische Formgebung der von Gott den Obrigkei-
ten gestellte Aufgabe, das Wort Gottes zu fördern, dem Nächsten zu helfen und
Unrecht zu bannen. Dann folgen wieder einige Bibeltexte zur Unterbauung dieser
Thesen. Schließlich werden die gleichen Fragen in der Form von drei quaestiones,
die alle in gleichem Sinne beantwortet werden, erörtert.
Es ist klar, daß dieses Dokument sich mit den im Gutachten erörterten Fragen
auseinandersetzt. Die Form ist aber eine durchaus andere: hier keine Erwägungen,
die, wie im Gutachten, auf entschiedene, klar formulierte Stellungnahmen zu einem
zur Begutachtung übergebenen Text hinauslaufen, wobei auch die politische Reali-
tät nicht außer Acht gelassen wird, sondern eine rein theologische Auseinanderset-
zung über den gleichen Fragenkomplex. Sie ist als eine Vorstudie zu bezeichnen, in
der einer der Theologen eine Untermauerung der im Gutachten bezogenen Stand-
punkte gibt. Bestimmte Details des Dokuments finden sich auch im Gutachten,
wichtiger ist jedoch, daß die Aufteilung der Frage betreffs des Verbots der Bundes-
erweiterung, so wie sich diese im Gutachten findet, offensichtlich dieser Vorstudie
zu verdanken ist: in ihr nimmt die Förderung von Gottes Wort einen wichtigen Platz
ein.
Es ist unmöglich, den Autor mit Sicherheit festzustellen. Wir nehmen aber das
Dokument auf, da die Möglichkeit einer Autorschaft Bucers relativ groß ist.
Bezeichnend ist auf jeden Fall, daß in den Briefen an Luther, Blarer und Philipp von
Hessen, in denen die Frankfurter Beratungen und der Anstand erörtert werden, und
in der Schrift Vom Nürnbergischen fridestand öfter ähnliche Gedankengänge und
sogar dieselben Bibelzitate auftauchen. Aus derartigen Übereinstimmungen kann
man nicht mit Bestimmtheit auf Bucer als Autor schließen. Man kann aber mit der
Wahrscheinlichkeit rechnen, daß das Dokument von ihm herrührt. Zur Begrün-
dung vermerken wir in den Anmerkungen die Parallelstellen aus diesen Briefen und
aus der Schrift Vom Nürnher gischen fridestand.
Das Gutachten liegt im Entwurf von Melanchthons Hand und in drei Abschriften
vor. Für unsere Edition benutzten wir den Entwurf und zwei dieser Abschriften.