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334

WORMSER BUCH, DEUTSCH (1541)

Ratisbonensibus. Anno Chrj 1541.«. Das Manuskript weist zwei Schreiberhände
auf. Lenz hat letztere als die Schrift des Pfarrers Johann Leningus von Melsungen
identifiziert. Die erste Hand wurde bisher nicht nachgewiesen39. Sie hat Bl.
2a-24b, 43a-46b und 49a-b, Leningus hat Bl. 27a-42b, 46b-49a, 50a-51a
geschrieben. Leningus hat die Abschrift seines Kollegen durchgesehen. Ab Bl. 28 a
finden sich von den beiden geschriebene Randbemerkungen; diese gehörten also zu
ihrer Vorlage.

Darauf haben die hessischen Schreiber in Regensburg die vor und in dem
Gespräch der Kollokutoren vorgenommenen Änderungen ins Wormser Buch hin-
eingetragen und auf diese Weise ihr Manuskript zum Regensburger Buch umgear-
beitet. Beim fünften Artikel war es unmöglich, diese Arbeitsmethode zu verfolgen.
Aus diesem Grund wurde der ursprüngliche Text gestrichen und stattdessen die
neue Formulierung Bl. 25a-26b eingefügt, wobei aus Versehen auch der Anfang
des sechsten Artikels neu geschrieben und dann wieder gestrichen wurde60. Auch
haben die Schreiber neun Randbemerkungen bezüglich der von den protestanti-
schen Kollokutoren eingereichten Gegenartikel61, zwei von diesen bevorzugten
Formulierungen62, ein von Pflug und Gropper als katholischen Kollokutoren63 und
ein wahrscheinlich von den protestantischen Kollokutoren eingereichtes Votum64
aufgenommen. All die genannten Streichungen, Einschübe und Randbemerkungen,
die zum Ziel hatten, das Wormser Buch zum Regensburger Buch umzuarbeiten,
haben wir im ersten Apparat mit »Rat« (liber ratisbonensis) bezeichnet.

Besonders bei Streichungen und kleineren Einschüben und Änderungen war es
nicht immer leicht, zwischen einer schlichten Korrektur im Wormser Buch und
einer Umarbeitung des Wormser Buches zum Regensburger Buch zu unterscheiden.
Wir haben dann die unten beschriebene deutsche Übersetzung von Kraft und Ferra-
rius und die von Bucer angefertigte Übersetzung benutzt. Meistens gingen diese
offensichtlich auf die gleiche lateinische Vorlage zurück, die dann mit Sicherheit als
der Text des Wormser Buches betrachtet werden kann. In dreizehn Fällen ergab sich
ein Unterschied zwischen den beiden Übersetzungen63. Dann stellte die Überset-
zung von Kraft und Ferrarius die erste Fassung, Bucers Übersetzung jedoch eine
spätere Lesart des Wormser Buches dar und handelte es sich also um eine im Worm-
ser Buch vorgenommene Korrektur.

59. Schriftliche Mitteilung des Archivdirektors Dr. Wolff; ihm sei herzlich gedankt für seine
Mitteilungen.

60. s. unten, S. 401, Z. 26, Anm. f).

61. S. 415, Z. 14, Anm. f); S. 437, Z. 21, Anm. w); S. 439, Z. 25, Anm. 1); S. 441, Z. 5, Anm. o);

5. 445, Z. 22, Anm. i); S. 455, Z. 8, Anm. m); S. 461, Z. 1, Anm. i); S. 469, Z. 2, Anm. g); S. 477, Z.

6, Anm. k).

62. S. 343, Z. 4, Anm. i)-i); S. 407, Z. 1, Anm. v).

63. S. 469, Z. 2, Anm. f); S. 471, Z. 21, Anm. p).

64. S. 445, Z. 9, Anm. d).

65. S. 401, Z. 29, Anm. g), Z. 30, Anm. h); S. 407, Z. 12, Anm. y); S. 409, Z. 8, Anm. f); S. 419,
Z. 5, Anm. 1); S. 431, Z. 7, Anm. o); S. 435, Z. 13, Anm. i); S. 437, Z. 21, Anm. x), Anm. y); S. 439,
Z. 1, Anm. z), a); S. 451, Z. 8, Anm. s); S. 453, Z. 8, Anm. a).
 
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