WORMSER BUCH, LATEIN (1540/1541)
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Später hat man ganz am Anfang des Manuskriptes noch einmal in einer Randbe-
merkung einen Unterschied zwischen dem Manuskript und den Drucken nachge-
wiesen66. Diese Stelle haben wir mit »Reg« (Regensburger Buch) bezeichnet.
Lenz hat gefolgert, dieses Manuskript sei eine in Marburg angefertigte Abschrift
des Manuskriptes, das Bucer Ende Januar an den Landgrafen geschickt hatte. Nach-
her nahmen die hessischen Beamten dieses Manuskript nach Regensburg mit und
dort arbeiteten sie es im Juni, als die Abschriften des Regensburger Buches angefer-
tigt wurden, um.
Zur Textgestaltung benutzten wir auch die in Marburg angefertigte deutsche
Übersetzung des Wormser Buches. Sie findet sich in:
- Marburg, Hessisches Staatsarchiv, Best, 3 Nr. 577 2., Bl. 2 a-57 a. Bl. 2a hat in
einer Hand des 19. Jahrhunderts die Aufschrift: »Regensburger Buch. (1541)« und
Bl. 3 a die Aufschrift des ehemaligen Archivars F. Küch: »Deutsche Übersetzung
von Adam Kraft und Johannes Ferrarius (die ersten 6 Blätter fehlen)«. In Wirklich-
keit enthält das Manuskript eine sehr genaue, nicht paraphrasierende deutsche
Übersetzung des Wormser Buches, also entsprechend der Fassung, die Bucer Ende
Januar 1541 an den Landgrafen schickte und die von Bucer oder von diesem und
Capito mit kritischen Randbemerkungen versehen war. Einmal hat Kraft einen gan-
zen Passus übersprungen (Bl. 25 a) und diesen am Ende des Artikels (Bl. 27 a) hinzu-
gefügt. Tatsächlich fehlen die ersten Blätter. Kraft hat Bl. 4a-27a und 44a-57a,
Ferrarius Bl. 28a-43a geschrieben; Bl. 27b und 43 b sind leer. Offensichtlich hat
Philipp von Hessen diese Übersetzung im Februar 1541 anfertigen lassen, als die von
Bucer versprochene Übersetzung ausblieb. Wir benutzten diese Übersetzung einer-
seits bei der Textkonstitution des Wormser Buches, andererseits zur Feststellung,
welche Randglossen, die sich in der von uns benutzten Abschrift des lateinischspra-
chigen Wormser Buches finden, sich auch schon in dem von Bucer an den Landgra-
fen zugeschickten Exemplar vorfanden.
Von Bucers deutscher Übersetzung des Wormser Buches ist uns eine Abschrift
bekannt. Diese findet sich in:
- Marburg, Hessisches Staatsarchiv, Best. 3 Nr. 577 3., Bl. 59a-150b. Bl. 59a
trägt die Aufschrift des ehemaligen Archivars F. Küch: »Deutsche Übersetzung mit
Randnotizen von Uerschiedenen Händen, auch vom Landgrafen Philipp.«. Bl. 60a
hat in einer Hand des 16. Jahrhunderts als Aufschrift: »Ein buch so die Rom. Key.
Matt, den verordenten colloquenten vffm Reichstag zu Regensburg in anno 1541
sich daruber zu beredenn, zustellen laßen«. Das Manuskript wurde von einem unbe-
kannten Schreiber angefertigt, der angesichts der in seiner Abschrift begegnenden
Fehler und Lücken wohl ein Autograph Bucers als Vorlage hatte. Danach korri-
gierte ein zweiter Schreiber. Bucer selbst hat die letzte Hand an das deutsche Manu-
skript angelegt. Er hat offengebliebene Stellen ausgefüllt und sich dabei in auffallen-
der Weise bemüht, deutlich zu schreiben. Schließlich haben zwei Schreiber das
Manuskript anhand des lateinischen Manuskriptes67, des ersten lateinischen Druk-
66. S. 339, Z. 2-3, Anm. a)-a).
67. S. 352, Z. 27, Anm. x).
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Später hat man ganz am Anfang des Manuskriptes noch einmal in einer Randbe-
merkung einen Unterschied zwischen dem Manuskript und den Drucken nachge-
wiesen66. Diese Stelle haben wir mit »Reg« (Regensburger Buch) bezeichnet.
Lenz hat gefolgert, dieses Manuskript sei eine in Marburg angefertigte Abschrift
des Manuskriptes, das Bucer Ende Januar an den Landgrafen geschickt hatte. Nach-
her nahmen die hessischen Beamten dieses Manuskript nach Regensburg mit und
dort arbeiteten sie es im Juni, als die Abschriften des Regensburger Buches angefer-
tigt wurden, um.
Zur Textgestaltung benutzten wir auch die in Marburg angefertigte deutsche
Übersetzung des Wormser Buches. Sie findet sich in:
- Marburg, Hessisches Staatsarchiv, Best, 3 Nr. 577 2., Bl. 2 a-57 a. Bl. 2a hat in
einer Hand des 19. Jahrhunderts die Aufschrift: »Regensburger Buch. (1541)« und
Bl. 3 a die Aufschrift des ehemaligen Archivars F. Küch: »Deutsche Übersetzung
von Adam Kraft und Johannes Ferrarius (die ersten 6 Blätter fehlen)«. In Wirklich-
keit enthält das Manuskript eine sehr genaue, nicht paraphrasierende deutsche
Übersetzung des Wormser Buches, also entsprechend der Fassung, die Bucer Ende
Januar 1541 an den Landgrafen schickte und die von Bucer oder von diesem und
Capito mit kritischen Randbemerkungen versehen war. Einmal hat Kraft einen gan-
zen Passus übersprungen (Bl. 25 a) und diesen am Ende des Artikels (Bl. 27 a) hinzu-
gefügt. Tatsächlich fehlen die ersten Blätter. Kraft hat Bl. 4a-27a und 44a-57a,
Ferrarius Bl. 28a-43a geschrieben; Bl. 27b und 43 b sind leer. Offensichtlich hat
Philipp von Hessen diese Übersetzung im Februar 1541 anfertigen lassen, als die von
Bucer versprochene Übersetzung ausblieb. Wir benutzten diese Übersetzung einer-
seits bei der Textkonstitution des Wormser Buches, andererseits zur Feststellung,
welche Randglossen, die sich in der von uns benutzten Abschrift des lateinischspra-
chigen Wormser Buches finden, sich auch schon in dem von Bucer an den Landgra-
fen zugeschickten Exemplar vorfanden.
Von Bucers deutscher Übersetzung des Wormser Buches ist uns eine Abschrift
bekannt. Diese findet sich in:
- Marburg, Hessisches Staatsarchiv, Best. 3 Nr. 577 3., Bl. 59a-150b. Bl. 59a
trägt die Aufschrift des ehemaligen Archivars F. Küch: »Deutsche Übersetzung mit
Randnotizen von Uerschiedenen Händen, auch vom Landgrafen Philipp.«. Bl. 60a
hat in einer Hand des 16. Jahrhunderts als Aufschrift: »Ein buch so die Rom. Key.
Matt, den verordenten colloquenten vffm Reichstag zu Regensburg in anno 1541
sich daruber zu beredenn, zustellen laßen«. Das Manuskript wurde von einem unbe-
kannten Schreiber angefertigt, der angesichts der in seiner Abschrift begegnenden
Fehler und Lücken wohl ein Autograph Bucers als Vorlage hatte. Danach korri-
gierte ein zweiter Schreiber. Bucer selbst hat die letzte Hand an das deutsche Manu-
skript angelegt. Er hat offengebliebene Stellen ausgefüllt und sich dabei in auffallen-
der Weise bemüht, deutlich zu schreiben. Schließlich haben zwei Schreiber das
Manuskript anhand des lateinischen Manuskriptes67, des ersten lateinischen Druk-
66. S. 339, Z. 2-3, Anm. a)-a).
67. S. 352, Z. 27, Anm. x).